Betreff
Einführung und Verpflichtung des Ratsmitgliedes Cornelia Buchs
Vorlage
462/07
Art
Beschlussvorlage

Herr Ulrich Beckmann hat am 04. Oktober 2007 gegenüber der Wahlleiterin der Stadt Rheine, Frau Dr. Kordfelder, zur Niederschrift erklärt, dass er mit Wirkung vom 15. Oktober 2007 auf seinen Sitz im Rat der Stadt Rheine verzichtet.

Die Verzichtserklärung ist wirksam erfolgt und kann nicht widerrufen werden.

 

Die Mandatsnachfolge richtet sich nach § 45 KWahlG. Demnach wird der freiwerdende Sitz nach der Reserveliste derjenigen Partei besetzt, für die der Ausgeschiedene bei der Wahl aufgetreten ist. Unbeschadet der Reihenfolge im Übrigen tritt an die Stelle der für ihn in der Reserveliste bezeichnete Ersatzbewerber. Auf der Reserveliste bleiben diejenigen Bewerber außer Betracht, die aus der Partei, für die sie aufgestellt waren, ausgeschieden sind.

 

Herr Beckmann ist bei der Kommunalwahl am 26. September 2004 als Kandidat der Freien Demokratischen Partei (F.D.P.) in den Rat der Stadt Rheine gewählt worden. In der Reserveliste der F.D.P. ist für Herrn Beckmann kein Ersatzbewerber benannt. Dass er nach der Wahl aus der F.D.P. ausgeschieden ist und der Fraktion Sozial Liberal im Rat der Stadt Rheine angehört hat, ist unerheblich.

 

Nächster bisher nicht berücksichtigte Bewerber auf der Reserveliste der F.D.P. ist Herr Björn Evelt, Josef-Wirmer-Str. 34 in 48429 Rheine. Herr Evelt hat am 09.10.2007 vor dem Beauftragten der Wahlleiterin, Herrn Hermeling, seine Wahl abgelehnt.

 

Nächste danach noch nicht berücksichtigte Bewerberin auf der Reserveliste der F.D.P. ist Frau Maria-Elisabeth Beckmann, Am Goldhügel 11 in 48432 Rheine. Frau Beckmann ist nicht mehr Mitglied der F.D.P. und ist im Übrigen aus Rheine verzogen. Die Wählbarkeitsvoraussetzungen liegen somit für Frau Beckmann nicht mehr vor.

 

Nächste danach noch nicht berücksichtigte Bewerberin auf der Reserveliste der F.D.P. ist Frau Cornelia Buchs, Bonifatiusstr. 177 in 48429 Rheine.

Sie erfüllt die Wählbarkeitsvoraussetzungen und hat am 19. Oktober 2007 ihre Annahmeerklärung bei der Stadtverwaltung abgegeben.

 

Frau Buchs ist nach § 62 KWahlO seit dem 19. Oktober 2007 Mitglied im Rat der Stadt Rheine.

 

Gem. § 67 Abs. 3 GO werden Ratsmitglieder von der Bürgermeisterin in ihr Amt eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Die Verpflichtung hat folgenden Wortlaut:

 

"Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Rheine erfüllen werde.

 

(Freiwillige Ergänzung:)

So wahr mir Gott helfe."