Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Beschluss des Bau- und
Betriebsausschusses:
Zu I: Abwägung und
Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Beschlussvorschläge siehe Begründung
Zu II: Festlegung der
Herstellungsmerkmale
Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau des Stichweges „Föhrenweg" im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. D 96, Kennwort: „Feldkamp".
Stichweg „Föhrenweg" (Verkehrsberuhigter Bereich)
Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.
a) Befahrbarer Bereich:
è Pflasterung eines niveaugleichen Verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 4,5 m bis 8,5 m breiten Mischfläche (12,0 m im Wendehammer, 3,0 m in Zufahrtswegen) aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklasse V
è Anlegung einer punktuellen Plateaupflasterung ca. 1,84 m x 1,84 m
mit einer Umrandung aus Plateausteinen und einer Innenpflasterung
aus Betonsteinpflaster, d = 8 cm, mit Unterbau
b) Parken:
è Pflasterung von 2,0 m breiten Parkständen (Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau
c) Begrünung:
è Anlegung von 2,0 m bzw. 3,0 m breiten Grünbeeten mit Straßenbaumbepflanzung und Unterpflanzung zur Verschwenkung der Mischfläche und zur Gliederung der Parkplätze mit einer Einfassung aus Rundbordsteinen
è Anlegung eines rundlichen, 2,0 m breiten Grünbeetes ohne Straßenbaumbepflanzung
d) Entwässerung:
è Straßenentwässerung über Straßenabläufe in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorh. Mischwasserkanal
e) Straßenbeleuchtung:
è Betriebsfertige, elektrische Straßenbeleuchtung, Seitenaufsatzleuchte LSS 151-2, 2 x 11 Watt, mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m
Beschluss des Rates:
Zu III: Satzung über die
Herstellungsmerkmale
Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bau- und Betriebsausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau des Stichweges „Föhrenweg“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. D 96, Kennwort: „Feldkamp".
Satzung
über die
Herstellungsmerkmale für den
Ausbau des Stichweges
„Föhrenweg“
der Stadt Rheine
vom _________
Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Oktober
2007 (GV. NRW. S. 380), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom
__________________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den
Ausbau des Stichweges „Föhrenweg“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. D
96, Kennwort: „Feldkamp" erlassen.
Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:
Stichweg Föhrenweg
(Verkehrsberuhigter Bereich)
1. Mischfläche, bestehend aus
a) niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und ei-
ner Decke aus grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster
b) Plateaupflasterung mit Unterbau und einer Umrandung
aus Plateausteinen, mit einer Innenfläche aus
Betonsteinpflaster
c) Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung sowie Grünbeeten ohne Baumbepflanzung
d) Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus
anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster
2. betriebsfertiger elektrischer
Straßenbeleuchtung
3. Straßenentwässerung mit Anschluss an die
Kanalisation
Begründung:
Zu I: Abwägung
und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Die Offenlage der Ausbauplanung des Stichweges
„Föhrenweg“ hat in der Zeit vom 9. bis 24. Oktober 2007 in den Räumen des Fachbereiches Planen und Bauen/ Verkehr stattgefunden.
Im Rahmen der Offenlage sind folgende
Änderungswünsche bzw. Eingaben seitens der Anlieger eingegangen. Die Eingaben 2
und 3 sind als Anlagen beigefügt.
1.
Übernahme der Grünbeetpflege
Antworten der Anlieger am Föhrenweg
48429 Rheine
Abwägung:
Es sind alle Anlieger des Stichweges angeschrieben worden bzgl. der Pflegeübernahme der Grünbeete. Keiner der Anlieger hat sich bereit erklärt, die Pflege eines Beetes zu übernehmen. Somit entfällt die Einplanung des Grünbeetes gegenüber von Haus Nr. 12 gemäß der Anregung vom Bau- und Betriebsausschuss am 13. September 2007. In der Bau- und Betriebsausschusssitzung wurde befürwortet, dass das Grünbeet nur unter Zusicherung der Pflege durch den Anlieger bestehen bleiben soll.
Aus verkehrlicher Sicht (bauliche Geschwindigkeitsreduzierung/Erhöhung der Sicherheit) wäre ein Baumbeet an dieser Stelle vorteilhaft; es soll aber aus den o.g. Gründen nicht eingerichtet werden.
Die Änderungen wurden in den Ausbauplan eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss:
Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt den Wegfall des Grünbeetes gegenüber von Haus Nr. 12.
2.
Eingabe
Haus
4B
Die Eingabe ist als Anlage 2 beigefügt.
Abwägung:
Es wurde der Wunsch geäußert, dass der Baum im Grünbeet vor Haus Nr. 4B entfallen soll, da die Anlieger auf privatem Grund bereits einen Baum gepflanzt haben. Weiterhin wird angeregt, eine Aufpflasterung im Anfangsbereich des Stichweges zu erstellen. Hierdurch soll die Verkehrsberuhigung verstärkt werden.
Damit die Einplanung einer Plateaupflasterung wirksam wird, ist die Anlage von beidseitigen Grünbeeten notwendig (Schutz vor Umfahrung). Daher soll das Grünbeet gegenüber von Haus Nr. 4B mit Baumbepflanzung und das Grünbeet vor Haus Nr. 4B ohne Baumbepflanzung (lt. Wunsch) erstellt werden. Dazwischen liegend wird eine Aufpflasterung gebaut.
Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen die Einplanung der geäußerten Wünsche. Die Änderungen wurden in den Ausbauplan eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss:
Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt den Wegfall des Baumes im Grünbeet vor Haus Nr. 4B, den Erhalt des Baumbeetes gegenüber von Haus Nr. 4B und die Einplanung einer Aufpflasterung zwischen den betreffenden Grünbeeten.
3.
Eingabe
Haus
8
Die Eingabe ist als Anlage 3 beigefügt.
Abwägung:
Die Anlieger des Hauses Nr. 8 haben angeregt, dass gegenüber den Einmündungen der kleineren Zufahrtswege Aufpflasterungen geplant werden. Dadurch soll ein zu rasches Fahren verhindert werden.
Die Einplanung der Aufpflasterung im Anfangsbereich der Straße mit den seitlichen Beeten, sowie das Grünbeet vor Haus Nr. 10 tragen in wirksamer Weise dazu bei, dass der Autofahrer in seiner Geschwindigkeit abgebremst wird.
Aus verkehrlichen Gründen sind zusätzliche Aufpflasterungen nicht mehr zwingend erforderlich.
Abwägungsbeschluss:
Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt, keine Aufpflasterungen an den Einmündungen der Zufahrtswege zu erstellen.
Zu II:
Festlegung der Herstellungsmerkmale
Stichweg „Föhrenweg“ (Verkehrsberuhigter
Bereich)
Die Planung sieht einen Ausbau als Verkehrsberuhigten Bereich vor. Dieses ist auch Wunsch der Anlieger. Die Straße wird innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle niveaugleich gepflastert.
Die Mischfläche besteht aus abwechselndem grauen bzw. roten Betonsteinpflaster. Der Farbwechsel verstärkt den Eindruck einer optischen Bremse.
Zur Geschwindigkeitsreduzierung im Einmündungsbereich des Stichweges wird eine punktuelle Plateaupflasterung gebaut, die seitlich durch Grünbeete eingefasst wird.
Die Grünbeete dienen auch zur Verschwenkung der Fahrbahn und zur Gliederung der Parkstände.
Die Parkstände werden zur optischen Abgrenzung in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster innerhalb der Mischfläche erstellt.
Die elektrische Straßenbeleuchtung erfolgt durch Seitenaufsatzleuchten LSS 151-2, 2x 11 Watt, mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m.
Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen mit Anschluss an den vorhandenen Kanal.
Die Befestigung in preiswertem Betonrechteckpflaster, die Beleuchtungseinrichtungen und die zugehörigen Entwässerungseinrichtungen entsprechen den Standardausrüstungen für Verkehrsberuhigte Bereiche im Stadtgebiet.
Zu III: Satzung über die Herstellungsmerkmale
Da die Ausbaumerkmale des Stichweges “Föhrenweg“ von der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abweichen, ist vom Rat eine Änderungssatzung zu beschließen, die anschließend bekanntzumachen ist.
Anlagen:
Lageplan
Eingabe 2
Eingabe 3