Betreff
Ausbau der Hünenborgstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: "Gronauer Straße/Thieberg" I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger II. Festlegung der Herstellungsmerkmale III. Satzung über die Herstellungsmerkmale
Vorlage
479/07
Aktenzeichen
FB 5.3 - LK
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Beschluss des Bau- und Betriebsausschusses:

 

 

Zu I:  Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II:          Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Hünenborgstraße zwischen Hs. Nr. 66 und 76:

 

          Hünenborgstraße (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.

 

a)            Befahrbarer Bereich:

Herstellung eines niveaugleichen Verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer ca. 9,50 m breiten Mischfläche, in Bereichen mit starker Längsneigung in Asphaltbauweise mit Unterbau, sonst in Pflasterbauweise mit grauem und rotem Betonsteinpflaster, d=8 cm, mit Unterbau. Generell Bauklasse V der RStO 01.

 

b)            Parken:

Einrichtung von 2,50 m breiten Parkständen, in Bereichen asphaltierter Fahrbahn durch Kennzeichnung mittels Fahrbahnmarkierung, in gepflasterten Abschnitten in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau

 

c)             Begrünung:

Anlegung von Grünbeeten mit Straßenbaumbepflanzung und Unterpflanzung zur Verschwenkung der Mischfläche

 

d)            Entwässerung:

Straßenentwässerung über eine 30 cm breite Entwässerungsrinne in Straßenabläufe mit Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal

 

e)            Straßenbeleuchtung:

elektrische Straßenbeleuchtung, Rautenleuchte LSS 151-2, 2 x 11 Watt mit einer Lichtpunkthöhe von 4,00 m


Beschluss des Rates:

 

 

Zu III:  Satzung über die Herstellungsmerkmale von Hs. Nr. 66 bis 76

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bau- und Betriebsausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Hünenborgstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/Thieberg“.

 

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Hünenborgstraße

der Stadt Rheine

vom ___________________

 

 

Gemäß der § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09. Oktober 2007 (GV. NRW S. 380), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ____________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Hünenborgstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/Thieberg“ erlassen.

 

Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine
über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

 

 

  1. Mischfläche bestehend aus

 

a)   niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus Betonsteinpflaster bzw. Asphalt

 

b)   Parkstände mit Unterbau und einer Decke aus Betonsteinpflaster bzw. Asphalt

 

c)   Grünbeete mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung

 

  1. Straßenentwässerung mit Anschluss an die öffentliche Kanalisation

 

  1. betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 


Begründung:

 

 

Zu I:  Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung der Hünenborgstraße fand in der Zeit vom 09. Oktober bis 24. Oktober 2007 in den Räumen des Fachbereiches Planen und Bauen / 5.3 statt.

 

Während der Offenlage sind folgende Änderungswünsche bzw. Eingaben seitens der Anlieger eingegangen. Die Eingaben sind als Anlagen beigefügt.

 

1.           Eingabe Nr. 1

 

                   Die Eingabe ist als Anlage 2 beigefügt.

 

                   Anliegen der Anwohner:

 

Die Anwohner äußern den Wunsch, auf den öffentlichen Stellplatz vor Hs. Nr. 72 zu verzichten. Ersatzweise solle dort ein Grünbeet vorgesehen werden, deren Pflege zu übernehmen sie sich bereit erklären.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Anstelle des öffentlichen Stellplatzes kann ersatzweise ein Grünbeet angelegt werden, da es die (mündlich auch von den Anwohnern gewünschte) verkehrsberuhigende Funktion im Kreuzungsbereich ebenso erfüllt. Für das im Plan zur Offenlage am östlichen Straßenrand vorgesehene Grünbeet wurde für dessen Einrichtung seitens des Bau- und Betriebsausschusses vorausgesetzt, dass der Unterhaltungsaufwand durch die Anwohner geleistet wird. Da auf eine schriftliche Anfrage keine positive Stellungnahme durch die Anwohner erfolgte, entfällt das dort ursprünglich geplante Grünbeet. An dieser Stelle muss jedoch auf einen öffentlichen Stellplatz verzichtet werden, um die Sichtbeziehung zwischen bergab orientierten Fahrzeugführern und dem Zugangsbereich zu Hs. Nr. 63 nicht einzuschränken.

 

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt, dass anstelle des öffentlichen Stellplatzes vor Hs. Nr. 72 ein Grünbeet angelegt wird, dessen Pflege durch die Anwohner übernommen wird.

 

 

 

 

 

2.           Eingabe Nr. 2

 

Die Eingabe ist als Anlage 3 beigefügt.

 

Anliegen der Anwohner:

 

Die Anwohner wünschen geringfügige Änderungen an der Oberflächengestaltung der Fahrbahn vor Hs. Nr. 89.

 

                   Stellungnahme der Verwaltung:

 

Dem Wunsch kann im Grundsatz entsprochen werden; der Farbwechsel orientiert sich jedoch grundsätzlich an Elementen im Straßenraum wie Pflanzbeeten und Parkständen. In der verwaltungsseitig vorgeschlagenen Lösung reicht das rote Betonsteinpflaster der Fahrbahn aber wie gewünscht nicht an das rote Klinkerpflaster von Zugang und Zufahrt von Hs. Nr. 89 heran.

 

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt die farbliche Gestaltung der Fahrbahn entsprechend der Darstellung im Lageplan.

 

 

Zu II:  Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Die an die Hünenborgstraße angrenzenden Grundstücke sind überwiegend bebaut.

 

Der Straßenendausbau ist im Bereich zwischen Hs. Nr. 66 und 76 für das Investitionsprogramm 2008 vorgesehen.

 

Die Planung sieht für den hier überplanten Bereich der Hünenborgstraße entsprechend der Festsetzung im Bebauungsplan den Ausbau zum Verkehrsberuhigten Bereich vor. Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch die alternierende Anordnung von Grünbeeten und Parkständen am Fahrbahnrand, die eine Einengung des befahrbaren Bereiches bewirken.

 

Die Oberflächenbefestigung der Mischfläche ist in Bereichen mit starker Längsneigung aus statischen Gründen entgegen dem ortsüblichen Ausbaustandard von Verkehrsberuhigten Bereichen in Asphaltbauweise, sonst in Pflasterbauweise mit grauem und rotem Betonsteinpflaster vorgesehen. In dem noch nicht volständig angebauten Abschnitt nördlich der Gronauer Straße ist vorgesehen, zunächst nur die Asphalttragschicht herzustellen. Die Asphaltdeckschicht soll erst aufgebracht werden, wenn die Hausanschlüsse der Privatgrundstücke in Gänze vorhanden sind, um Aufbrüche in der Oberfläche zu vermeiden. Bezüglich der Abrechnung der Baumaßnahme werden entsprechende Vorausleistungen erhoben; die Endabrechnung erfolgt nach Fertigstellung der Deckschicht.

 

Öffentliche Stellplätze werden in Bereichen asphaltierter Fahrbahn mittels Fahrbahnmarkierung gekennzeichnet und in gepflasterten Abschnitten mit anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster hergestellt.

 

Die Beleuchtungseinrichtungen entsprechen dem üblichen Ausbaustandard von Verkehrsberuhigten Bereichen im Stadtgebiet.

 

Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen mit Anschluss an die öffentliche Kanalisation.

 

Für die Anordnung der Grünbeete in der Hünenborgstraße hat der Bau- und Betriebsausschuss in seiner Sitzung am 13.09.2007 beschlossen, dass ein Teil der Grünbeete nur bei Übernahme der Pflege durch Anwohner umgesetzt werden darf. Im Rahmen der Offenlage erklärten sich die Anwohner der Bebauung Nr. 66 und 74 auf schriftliche Nachfrage seitens der Verwaltung zu der Übernahme der Pflege bereit. Zusätzlich erklärten sich die Anwohner von Hs. Nr. 72 zu der Übernahme eines von ihnen vor ihrem Grundstück gewünschten Grünbeetes bereit (Kennzeichnung der betroffenen Grünbeete im Lageplan). Alle im Lageplan dargestellten Grünbeete werden seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um im Hinblick auf die starke Abschüssigkeit der Fahrbahn bei einer Verkehrsraumbreite von 9,50 m eine wirkungsvolle Verkehrsberuhigung zu gewährleisten.


Anlagen:

 

  1. Lageplanverkleinerung
  2. Eingabe Nr. 1
  3. Eingabe Nr. 2