Betreff
Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Rheine
Vorlage
489/07
Aktenzeichen
BM/7/PM/leu
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Rheine.


Begründung:

 

Zur Erläuterung wird auf die als Anlage 2 beigefügte Synopse (linke Seite = derzeitige Fassung der Verwaltungsgebührensatzung; rechte Seite = Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung) verwiesen.

 

Die Strategie- und Finanzkommission hat in der Sitzung am 17. Mai 2007 auf Vorschlag der Verwaltung Gebührenerhöhungen im Bereich des Fachbereichs 5 „Planen und Bauen“ zu Konsolidierungszwecken empfohlen. Da dies eine Änderung im Gebührentarif der derzeitigen Verwaltungsgebührensatzung bedingt, sind alle Fachbereiche gebeten worden, eventuelle Gebührenanpassungen mitzuteilen.

 

Auf der Basis der aktuellen Muster-Verwaltungsgebührensatzung des Städte- und Gemeindebundes (StGB) NW (Stand: Januar 2007) ist ein Entwurf für eine neue Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Rheine erarbeitet worden, der auch z. T. erhebliche Gebührenanpassungen in den Gebührentarifen beinhaltet. Diese basieren auf der Gebührenkalkulation des StGB, die als Anlage 3 beigefügt ist. Die Fachbereiche haben Änderungswünsche mitgeteilt, die in die Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung (rechte Seite der Synopse) eingearbeitet wurden.

 

Aufgrund der Vielzahl der Änderungen/Neuerungen sowohl im Text als auch in den Gebührentarifen ist der Beschluss einer Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung durch den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat notwendig.


Anlagen:

 

Anlage 1: VW GEB-Satzung 12.07

Anlage 2: Synopse A10-03

Anlage 3: Übersicht GEB Kalk VW-Gebühren