Betreff
Städtisches Wohnungsbauprogramm - Antrag der SPD-Fraktion vom 6.11.2007
Vorlage
506/07
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 Der HFA nimmt den Sachstandsbericht zum „Städtischen Wohnungsbauprogramm“ zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Die SPD-Fraktion hat am 06.11.2007 einen Sachstandsbericht zum „Städtischen Wohnungsbauprogramm“ beantragt.

 

Das „Städtische Wohnungsbauprogramm“ wird gespeist aus dem Sozialbeitrag der Baulandproduktion.

 

Mit dem Sozialbeitrag werden Grundstückseigentümer, die von der Baulandproduktion profitieren, entsprechend den Regelungen des § 11 Baugesetzbuch verpflichtet, sich an der Deckung des Wohnungsbedarfs von Bevölkerungsgruppen mit besonderen Wohnraumversorgungsproblemen angemessen zu beteiligen.

 

Dieser Personenkreis ist dadurch definiert, dass die Bauherren berücksichtigt werden, die die Einkommensgrenzen für die Förderung mit Baudarlehen des Landes NRW einhalten. Zuletzt wurde im Januar 2006 das „Städtische Wohnungsbauprogramm“ den Förderbestimmungen des Landes NRW angepasst, da die Einkommensgrenzen angehoben wurden.

 

Die Neubautätigkeit ist seit Wegfall der Eigenheimzulage 2005 und durch andere äußere Faktoren wie erhöhte Baukosten, Erhöhung der Mehrwertsteuer und Anhebung des Zinsniveaus für Baudarlehen zurückgegangen.

 

Als Reaktion darauf wurden im Januar 2006 neben der Erhöhung der Einkommensgrenzen ebenfalls die Fördersätze im „Städtischen Wohnungsbauprogramm“ erhöht.

 

Die Entwicklung des Antragsbestandes ist aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich.

 

 

Anträge

Baukostenzuschuss

Zuschuss Folgekostenminimierung

2001

73

      139.839  

      27.930  

2002

72

      137.827  

      27.008  

2003

85

      161.085  

      36.992  

2004

61

      115.349  

      38.144  

2005

41

        77.156  

        6.016  

2006

41

        84.090  

      18.431  

 

Nach Rücksprache mit der Bewilligungsbehörde für Landesmittel, dem Kreis Steinfurt, wurden seit Januar 2007 bis aktuell insgesamt 25 Förderanträge auf öffentliche Mittel von Bauherren aus der Stadt Rheine gestellt. Damit werden die in 2006 erzielten Förderergebnisse des städtischen Wohnungsbauprogrammes erneut unterschritten.

 

Daher ist für das Förderjahr 2008 eine erneute Anpassung der Förderrichtlinien angeraten.

 

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, eine weitere Erhöhung der Fördersätze vorzunehmen und die Förderung zu Minimierung der Folgekosten anhand der Checkliste den aktuellen technischen Möglichkeiten insbesondere im Hinblick auf regenerativer Energien anzupassen.

 

Eine entsprechende Sitzungsdrucksache wird dem HFA im Januar 2008 zur Beratung vorgelegt.


Anlagen:

Antrag der SPD-Fraktion vom 06.11.2007