Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der
Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die in der Übersicht genannten
Maßnahmen 1 und 2 bereits im Vorjahr bewilligt wurden und die dafür benötigten
Mittel somit gebunden sind.
2.
Der
Sportausschuss beschließt, den in der Übersicht unter 3 bis 13 genannten
Vereinen die in der dazugehörigen Spalte aufgeführte maximale Fördersumme zu
gewähren, vorbehaltlich des Wirksamwerdens des Haushaltes 2025.
3.
Der
Sportausschuss beschließt, dass für die beantragte Maßnahme 14 ohne Anspruch
auf Förderung der vorzeitige Maßnahmenbeginn genehmigt wird. Der Antrag wird in
die Antragsliste für das Förderjahr 2026 zur Prüfung aufgenommen.
4.
Der
Sportausschuss beschließt, die in der Übersicht aufgeführten beantragten
Maßnahmen 15 und 16 zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu fördern. Eine
Antragswiederholung für Folgejahre ist möglich.
Begründung:
Förderanträge
2025
Da
das für das Haushaltsjahr 2025 eingestellte Budget zur Förderung von
Investitionsmaßnahmen für Sportvereine i. H. v. 245.000 Euro nicht ausreicht,
ist eine Priorisierung der von den Sportvereinen gemeldeten Vorhaben vorzunehmen.
Als Orientierung gilt dazu gemäß den Sportförderrichtlinien die folgende
Kriterienrangfolge:
Die Maßnahme
-
ist zur
Sportausübung zwingend notwendig,
-
stellt einen
erheblichen Schaden/Missstand der Vereinsstätte ab,
-
trägt
insbesondere durch Maßnahmen, die den Energieverbrauch minimieren, dazu bei,
Betriebs- oder Folgekosten zu senken,
-
dient der
Angebotsausweitung,
-
dient der allg.
Modernisierung der Vereinsanlage.
Aktualisierte
Antragsübersicht
Nachfolgend die aktualisierte
Antragsübersicht mit einem Priorisierungs- und Verfahrensvorschlag. Die
Bewertungsliste mit den Begründungen zur Priorisierung ist als Anlage 1
beigefügt.
Nr. Verein Maßnahme |
Einstufung weiteres Vorgehen |
Geplante Kosten |
mögliche
max. Fördersumme (Fördersatz) |
1 GW Amisia Rheine Kunstrasen |
Vorgemerkte
Zuwendungen aus „gestreckten“ Förderbescheiden, die in den Vorjahren
bewilligt wurden |
4.100,00 € |
|
2 TV Jahn-Rheine Sanierung
Football Trainingsplatz |
Vorgemerkte
Zuwendungen aus „gestreckten“ Förderbescheiden, die in den Vorjahren
bewilligt wurden |
13.346,00 € |
|
3 Skiclub Nordwest Rheine 1968
e.V. Neubau
Umkleidekabinen, Gebäude mit Toiletten, Duschen, Schiedsrichterraum und
Technikraum an der neuen Sportanlage Schleupeplatz Berbomstiege |
Die
maßgeblichen Förderkriterien liegen vor. Die Förderung für 2025 wird
empfohlen. |
104.594,00 € |
52.297,00 € ( 50,0 %) |
4 TV Jahn-Rheine 1885 e.V. Sanierung
Flurdach im Sportpark |
Die
maßgeblichen Förderkriterien liegen vor. Die Förderung für 2025 wird
empfohlen. |
39.000,00 € |
27.300,00 € ( 70,0 %) |
5 RHTC Rheine von 1901 e.V. Sanierung/Ertüchtigung
der Rampen am Bootshaus |
Die
maßgeblichen Förderkriterien liegen vor. Die Förderung für 2025 wird
empfohlen. |
51.741,20 € |
25.353,00 € ( 49,0 %) |
6 TC Blau Weiss Rheine + TC
Tenniscenter Sanierung
Treppenaufgang und Balkongitter außen |
Die
maßgeblichen Förderkriterien liegen vor. Kooperations- und Fusionsaktivitäten
sind gemäß Ziffer 4.4 der Sportförderrichtlinien besonders förderwürdig. Die
Förderung für 2025 wird empfohlen. |
42.697,20 € |
24.337,00 € ( 57,0 %) |
7 TC Blau Weiss Rheine + TC
Tenniscenter Erneuerung
der Beregnungsanlage für 6 Tennisplätze |
Die
maßgeblichen Förderkriterien liegen vor. Kooperations- und Fusionsaktivitäten
sind gemäß Ziffer 4.4 der Sportförderrichtlinien besonders förderwürdig. Die
Förderung für 2025 wird empfohlen. |
20.476,69 € |
11.672,00 € ( 57,0 %) |
8 Schwimmverein Rheine 1968
e.V. Instandsetzung
ds maroden Treppenaufgangs |
Die
maßgeblichen Förderkriterien liegen vor. Die Förderung für 2025 wird
empfohlen. |
14.967,82 € |
10.477,00 € ( 70,0 %) |
9 Reit- und Fahrverein
Wadelheim Sanierung der
Fenster/Türen im Reiterstübchen |
Die
maßgeblichen Förderkriterien liegen vor. Die Förderung für 2025 wird
empfohlen. |
5.137,81 € |
2.980,00 € ( 58,0 %) |
10 FC Eintracht Rheine Sanierung der
letzten alten Fenster und Türen im Sozial- und Sanitärgebäude sowie Dämmung
der Decken im Umkleidegebäude am Delsen |
Die
maßgeblichen Förderkriterien liegen vor. Die Förderung für 2025 wird
empfohlen. |
29.711,92 € |
20.798,00 € ( 70,0 %) |
11 SV Mesum 1927 e.V. Neubau /
Erweiterung der Umkleidekabinen |
Die
maßgeblichen Förderkriterien liegen vor. Die Förderung für 2025 wird
empfohlen. |
234.430,00 € |
117.215,00€ ( 50,0 %) |
12 ETuS Rheine 1928 e.V. Modernisierung
vorhandener innenliegender Toiletten |
Die
maßgeblichen Förderkriterien liegen vor. Die Förderung für 2025 wird
empfohlen. |
7.682,43 € |
5.378,00 € ( 70,0 %) |
13 Reit- und Fahrverein Rheine
Catenhorn e.V. Renovierung
der Reithallenbande und Auffüllung mit Sand |
Die
maßgeblichen Förderkriterien liegen vor. Die Förderung für 2025 wird
empfohlen. |
24.291,80 € |
13.360,00 € ( 55,0 %) |
14 TC 22 Rheine e.V. Erneuerung
der Beleuchtung für die Tennishalle |
Die Maßnahme kann aufgrund der Bewertung und Priorisierung
nicht in 2025 gefördert werden. Es wird empfohlen, in 2025 einen
förderunschädlichen Maßnahmenbeginn ohne Anspruch auf Förderung zu
genehmigen. Der
Antrag wird in die Prüfliste 2026 aufgenommen. |
45.407,70 € |
( 67,0 %) |
15 FC Eintracht Rheine Oberflächensanierung
am Delsen |
Die Maßnahme
ist grundsätzlich förderfähig. Sie kann aufgrund der Beurteilung der
Förderkriterien und der Priorisierung im Hinblick auf die begrenzten
Haushaltsmittel nicht in 2025 gefördert werden. Ein erneuter Antrag für das
Förderjahr 2026 ist möglich |
39.897,80 € |
( 70,0 %) |
16 GW Amisia Rheine e.V. elektronische
Schließanlage |
Die
Maßnahme ist grundsätzlich förderfähig. Sie kann aufgrund der Beurteilung der
Förderkriterien und der Priorisierung im Hinblick auf die begrenzten
Haushaltsmittel nicht in 2025 gefördert werden. Ein erneuter Antrag für das Förderjahr 2026
ist möglich |
16.325,39 € |
( 70,0 %) |
17 SC Altenrheine e.V. Befestigung
Stehplatz Tribüne |
Antrag
wurde zurückgezogen und wird ggf. in einem der nächsten Jahre gestellt. |
3.431,96 € |
0,00 € () |
18 ETuS Rheine Umbau Duschen
/ Toiletten |
Antrag
wurde zurückgezogen und wird ggf. in einem der nächsten Jahre gestellt. |
|
0,00 € () |
19 Skiclub Nordwest Neubau
Flutlichtanlage |
Antrag
wurde zurückgezogen und wird ggf. in einem der nächsten Jahre gestellt. |
115.118,22 € |
0,00 € () |
Überblick Budget 2025
Im Vergleich zur Vorlage-Nr.
424/24 „Investitionen und Projekte der Sportvereine Rück- und Vorschau“, die in
der Sitzung des Sportausschusses am 06.11.2024 beraten wurde, haben sich nach
detaillierter Prüfung der Anträge noch finanzielle Änderungen ergeben. Zudem
wurden alle Antragsteller gebeten, zu prüfen, ob einzelne Maßnahmen auch auf
spätere Jahre verschoben werden können. Daraufhin haben drei Vereine ihren
Antrag zurückgezogen. Dieses hat den Förderspielraum in 2025 erhöht, so dass
unter Zurückstellung der Maßnahmen 14, 15 und 16 alle anderen Maßnahmen mit dem
jeweils möglichen Fördersatz nach den Richtlinien bedacht werden könnten:
HH-Budget
`25 „Förderung von Investitionen der Sportvereine“ |
245.000
€ |
Mögliche Zuwendungen zu den vorliegenden Anträgen
3 - 16 |
- 311.167 € |
Vorgemerkte Zuwendungen aus „gestreckten“
Förderbescheiden GW Amisia (Kunstrasen) 4.100 € u. TV Jahn
(Footballtrainingsplatz) 13.346 € |
- 17.446€ |
Rückstellung für unvorhergesehene, dringliche
Maßnahmen |
- 30.000 € |
Restbudget für 2025 |
-113.613 € |
Ausgleich
der Differenz: Aufteilung der
möglichen Zuwendung an den SV Mesum auf das HH-Jahr 25 (3.602 €), auf das
HH-Jahr ´26 (40.000 €), auf das HH-Jahr ´27 (40.000 €) und auf das HH-Jahr
´28 (33.613 €) |
Weiteres Verfahren
-
Alle Anträge
(siehe Anlagen) entsprechen den allgemeinen Fördervoraussetzungen nach den
Sportförderrichtlinien. Gemäß Nr. 4.2.1 der Sportförderrichtlinien entscheidet
ab einer Fördersumme von 6.000 € der Fachausschuss über die Förderfähigkeit.
-
Hinsichtlich
der Notwendigkeit der Maßnahmen wird auf die Begründung der jeweiligen Anträge
(siehe Anlagen) verwiesen. Im Einvernehmen mit dem Stadtsportverband werden sie
aus sportfachlicher Sicht befürwortet.
-
Haushaltsmittel
sind im Haushaltsplan 2025 veranschlagt worden. Der Beschluss der
Haushaltsatzung 2025 ist in der Ratssitzung am 14.01.2025 erfolgt. Nach
Abschluss des Anzeigeverfahrens bei der Aufsichtsbehörde wird die
Haushaltssatzung durch die öffentliche Bekanntmachung in Kraft gesetzt. Bis zu diesem Zeitpunkt
dürfen die im Haushaltsplan enthaltenen Ermächtigungen nicht oder nur
eingeschränkt in Anspruch genommen werden, da in dieser Zeit eine vorläufige
Haushaltsführung gemäß § 82 GO NRW besteht.
Aus diesem Grund werden die Zuwendungen nur vorbehaltlich der entsprechenden
Rechtskraft der Haushaltssatzung 2025 gewährt. Die Vereine werden hierüber
entsprechend informiert.
-
In dem
Zuwendungsbescheid an den SV Mesum wird der Hinweis aufgenommen, dass die
Zahlungen in den kommenden Jahren nur vorbehaltlich der Rechtskraft der
jeweiligen Haushaltssatzung bzw. des Haushaltsplanes geleistet werden.
Anlagen:
Anlage 1: 2025
Bewertungs- und Priorisierungsliste
Anlage 2: Antrag
03 - Skiclub Nordwest
Anlage 3: Antrag
04 - TV Jahn
Anlage 3a: Antrag
04 - TV Jahn Begründung zum Antrag mit Fotos
Anlage 4: Antrag 05
- RHTC Rheine
Anlage 4a: Antrag
05 - RHTC Rheine - Fotos
Anlage 5: Antrag
06 - TC Blau Weiss + TC Tenniscenter
Anlage 6: Antrag
07 - TC Blau Weiss + TC Tenniscenter
Anlage 7: Antrag
08 - Schwimmverein Rheine
Anlage 7a: Antrag
08 - Schwimmverein Rheine – Fotos
Anlage 8: Antrag
09 - Reit- und Fahrverein Wadelheim
Anlage 8a: Antrag
09 - Reit- und Fahrverein Wadelheim – Fotos
Anlage 9: Antrag
10 - FC Eintracht Rheine
Anlage 10: Antrag
11 - SV Mesum 1927
Anlage 11: Antrag
12 - ETuS Rheine 1928
Anlage 11a: Antrag
12 - ETuS Rheine 1928 – Fotos
Anlage 12: Antrag
13 - Reit- und Fahrverein Catenhorn
Anlage 13: Antrag
14 - TC 22 Rheine
Anlage 14: Antrag
15 - FC Eintracht Rheine
Anlage 14a: Antrag
15 - FC Eintracht Rheine – Fotos
Anlage 15: Antrag
16 - GW Amisia Rheine