Beschlussvorschlag/Empfehlung:

1.      Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die in der Übersicht genannten Maßnahmen 1 und 2 bereits im Vorjahr bewilligt wurden und die dafür benötigten Mittel somit gebunden sind.

2.      Der Sportausschuss beschließt, den in der Übersicht unter 3 bis 13 genannten Vereinen die in der dazugehörigen Spalte aufgeführte maximale Fördersumme zu gewähren, vorbehaltlich des Wirksamwerdens des Haushaltes 2025.

3.      Der Sportausschuss beschließt, dass für die beantragte Maßnahme 14 ohne Anspruch auf Förderung der vorzeitige Maßnahmenbeginn genehmigt wird. Der Antrag wird in die Antragsliste für das Förderjahr 2026 zur Prüfung aufgenommen.

4.      Der Sportausschuss beschließt, die in der Übersicht aufgeführten beantragten Maßnahmen 15 und 16 zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu fördern. Eine Antragswiederholung für Folgejahre ist möglich.


Begründung:

 

Förderanträge 2025

Da das für das Haushaltsjahr 2025 eingestellte Budget zur Förderung von Investitionsmaßnahmen für Sportvereine i. H. v. 245.000 Euro nicht ausreicht, ist eine Priorisierung der von den Sportvereinen gemeldeten Vorhaben vorzunehmen. Als Orientierung gilt dazu gemäß den Sportförderrichtlinien die folgende Kriterienrangfolge:

Die Maßnahme

-          ist zur Sportausübung zwingend notwendig,

-          stellt einen erheblichen Schaden/Missstand der Vereinsstätte ab,

-          trägt insbesondere durch Maßnahmen, die den Energieverbrauch minimieren, dazu bei, Betriebs- oder Folgekosten zu senken,

-          dient der Angebotsausweitung,

-          dient der allg. Modernisierung der Vereinsanlage.

 

 

Aktualisierte Antragsübersicht

Nachfolgend die aktualisierte Antragsübersicht mit einem Priorisierungs- und Verfahrensvorschlag. Die Bewertungsliste mit den Begründungen zur Priorisierung ist als Anlage 1 beigefügt.


Nr.

Verein

Maßnahme

Einstufung

weiteres Vorgehen

Geplante

Kosten

mögliche max. Fördersumme

(Fördersatz)

1

GW Amisia Rheine

Kunstrasen

Vorgemerkte Zuwendungen aus „gestreckten“ Förderbescheiden, die in den Vorjahren bewilligt wurden

4.100,00 €

2

TV Jahn-Rheine

Sanierung Football Trainingsplatz

Vorgemerkte Zuwendungen aus „gestreckten“ Förderbescheiden, die in den Vorjahren bewilligt wurden

13.346,00 €

3

Skiclub Nordwest Rheine 1968 e.V.

Neubau Umkleidekabinen, Gebäude mit Toiletten, Duschen, Schiedsrichterraum und Technikraum an der neuen Sportanlage Schleupeplatz Berbomstiege

Die maßgeblichen Förderkriterien liegen vor. Die Förderung für 2025 wird empfohlen.

104.594,00 €

52.297,00 €

(  50,0 %)

4

TV Jahn-Rheine 1885 e.V.

Sanierung Flurdach im Sportpark

Die maßgeblichen Förderkriterien liegen vor. Die Förderung für 2025 wird empfohlen.

39.000,00 €

27.300,00 €

(  70,0 %)

5

RHTC Rheine von 1901 e.V.

Sanierung/Ertüchtigung der  Rampen am Bootshaus

Die maßgeblichen Förderkriterien liegen vor. Die Förderung für 2025 wird empfohlen.

51.741,20 €

25.353,00 €

(  49,0 %)

6

TC Blau Weiss Rheine + TC Tenniscenter

Sanierung Treppenaufgang und Balkongitter außen

Die maßgeblichen Förderkriterien liegen vor. Kooperations- und Fusionsaktivitäten sind gemäß Ziffer 4.4 der Sportförderrichtlinien besonders förderwürdig. Die Förderung für 2025 wird empfohlen.

42.697,20 €

24.337,00 €

(  57,0 %)

7

TC Blau Weiss Rheine + TC Tenniscenter

Erneuerung der Beregnungsanlage für 6 Tennisplätze

Die maßgeblichen Förderkriterien liegen vor. Kooperations- und Fusionsaktivitäten sind gemäß Ziffer 4.4 der Sportförderrichtlinien besonders förderwürdig. Die Förderung für 2025 wird empfohlen.

20.476,69 €

11.672,00 €

(  57,0 %)

8

Schwimmverein Rheine 1968 e.V.

Instandsetzung ds maroden Treppenaufgangs

Die maßgeblichen Förderkriterien liegen vor. Die Förderung für 2025 wird empfohlen.

14.967,82 €

10.477,00 €

(  70,0 %)

9

Reit- und Fahrverein Wadelheim

Sanierung der Fenster/Türen im Reiterstübchen

Die maßgeblichen Förderkriterien liegen vor. Die Förderung für 2025 wird empfohlen.

5.137,81 €

2.980,00 €

(  58,0 %)

10

FC Eintracht Rheine

Sanierung der letzten alten Fenster und Türen im Sozial- und Sanitärgebäude sowie Dämmung der Decken im Umkleidegebäude am Delsen

Die maßgeblichen Förderkriterien liegen vor. Die Förderung für 2025 wird empfohlen.

29.711,92 €

20.798,00 €

(  70,0 %)

11

SV Mesum 1927 e.V.

Neubau / Erweiterung der Umkleidekabinen

Die maßgeblichen Förderkriterien liegen vor. Die Förderung für 2025 wird empfohlen.

234.430,00 €

117.215,00€

(  50,0 %)

12

ETuS Rheine 1928 e.V.

Modernisierung vorhandener innenliegender Toiletten

Die maßgeblichen Förderkriterien liegen vor. Die Förderung für 2025 wird empfohlen.

7.682,43 €

5.378,00 €

(  70,0 %)

13

Reit- und Fahrverein Rheine Catenhorn e.V.

Renovierung der Reithallenbande und Auffüllung mit Sand

Die maßgeblichen Förderkriterien liegen vor. Die Förderung für 2025 wird empfohlen.

24.291,80 €

13.360,00 €

(  55,0 %)

14

TC 22 Rheine e.V.

Erneuerung der Beleuchtung für die Tennishalle

Die Maßnahme kann aufgrund der Bewertung und Priorisierung nicht in 2025 gefördert werden. Es wird empfohlen, in 2025 einen förderunschädlichen Maßnahmenbeginn ohne Anspruch auf Förderung zu genehmigen.

Der Antrag wird in die Prüfliste 2026 aufgenommen.

45.407,70 €

(  67,0 %)

15

FC Eintracht Rheine

Oberflächensanierung am Delsen

Die Maßnahme ist grundsätzlich förderfähig. Sie kann aufgrund der Beurteilung der Förderkriterien und der Priorisierung im Hinblick auf die begrenzten Haushaltsmittel nicht in 2025 gefördert werden. Ein erneuter Antrag für das Förderjahr 2026 ist möglich

39.897,80 €

(  70,0 %)

16

GW Amisia Rheine e.V.

elektronische Schließanlage

Die Maßnahme ist grundsätzlich förderfähig. Sie kann aufgrund der Beurteilung der Förderkriterien und der Priorisierung im Hinblick auf die begrenzten Haushaltsmittel nicht in 2025 gefördert werden.  Ein erneuter Antrag für das Förderjahr 2026 ist möglich

16.325,39 €

(  70,0 %)

17

SC Altenrheine e.V.

Befestigung Stehplatz Tribüne

Antrag wurde zurückgezogen und wird ggf. in einem der nächsten Jahre gestellt.

3.431,96 €

   0,00 €

()

18

ETuS Rheine

Umbau Duschen / Toiletten

Antrag wurde zurückgezogen und wird ggf. in einem der nächsten Jahre gestellt.

   0,00 €

()

19

Skiclub Nordwest

Neubau Flutlichtanlage

Antrag wurde zurückgezogen und wird ggf. in einem der nächsten Jahre gestellt.

115.118,22 €

   0,00 €

()

Überblick Budget 2025

Im Vergleich zur Vorlage-Nr. 424/24 „Investitionen und Projekte der Sportvereine Rück- und Vorschau“, die in der Sitzung des Sportausschusses am 06.11.2024 beraten wurde, haben sich nach detaillierter Prüfung der Anträge noch finanzielle Änderungen ergeben. Zudem wurden alle Antragsteller gebeten, zu prüfen, ob einzelne Maßnahmen auch auf spätere Jahre verschoben werden können. Daraufhin haben drei Vereine ihren Antrag zurückgezogen. Dieses hat den Förderspielraum in 2025 erhöht, so dass unter Zurückstellung der Maßnahmen 14, 15 und 16 alle anderen Maßnahmen mit dem jeweils möglichen Fördersatz nach den Richtlinien bedacht werden könnten:

HH-Budget `25 „Förderung von Investitionen der Sportvereine“

245.000 €

Mögliche Zuwendungen zu den vorliegenden Anträgen 3 - 16

- 311.167 €

Vorgemerkte Zuwendungen aus „gestreckten“ Förderbescheiden

GW Amisia (Kunstrasen) 4.100 € u. TV Jahn (Footballtrainingsplatz) 13.346 €

- 17.446€

Rückstellung für unvorhergesehene, dringliche Maßnahmen

- 30.000 €

Restbudget für 2025

-113.613 €

Ausgleich der Differenz:   Aufteilung der möglichen Zuwendung an den SV Mesum auf das HH-Jahr 25 (3.602 €), auf das HH-Jahr ´26 (40.000 €), auf das HH-Jahr ´27 (40.000 €) und auf das HH-Jahr ´28 (33.613 €) 

Weiteres Verfahren

-          Alle Anträge (siehe Anlagen) entsprechen den allgemeinen Fördervoraussetzungen nach den Sportförderrichtlinien. Gemäß Nr. 4.2.1 der Sportförderrichtlinien entscheidet ab einer Fördersumme von 6.000 € der Fachausschuss über die Förderfähigkeit.

-          Hinsichtlich der Notwendigkeit der Maßnahmen wird auf die Begründung der jeweiligen Anträge (siehe Anlagen) verwiesen. Im Einvernehmen mit dem Stadtsportverband werden sie aus sportfachlicher Sicht befürwortet.

-          Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2025 veranschlagt worden. Der Beschluss der Haushaltsatzung 2025 ist in der Ratssitzung am 14.01.2025 erfolgt. Nach Abschluss des Anzeigeverfahrens bei der Aufsichtsbehörde wird die Haushaltssatzung durch die öffentliche Bekanntmachung in Kraft gesetzt. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die im Haushaltsplan enthaltenen Ermächtigungen nicht oder nur eingeschränkt in Anspruch genommen werden, da in dieser Zeit eine vorläufige Haushaltsführung gemäß § 82 GO NRW besteht.
Aus diesem Grund werden die Zuwendungen nur vorbehaltlich der entsprechenden Rechtskraft der Haushaltssatzung 2025 gewährt. Die Vereine werden hierüber entsprechend informiert.

-          In dem Zuwendungsbescheid an den SV Mesum wird der Hinweis aufgenommen, dass die Zahlungen in den kommenden Jahren nur vorbehaltlich der Rechtskraft der jeweiligen Haushaltssatzung bzw. des Haushaltsplanes geleistet werden.

Anlagen:

 

Anlage 1: 2025 Bewertungs- und Priorisierungsliste

Anlage 2: Antrag 03 - Skiclub Nordwest

Anlage 3: Antrag 04 - TV Jahn

Anlage 3a: Antrag 04 - TV Jahn Begründung zum Antrag mit Fotos

Anlage 4: Antrag 05 - RHTC Rheine

Anlage 4a: Antrag 05 - RHTC Rheine - Fotos

Anlage 5: Antrag 06 - TC Blau Weiss + TC Tenniscenter

Anlage 6: Antrag 07 - TC Blau Weiss + TC Tenniscenter

Anlage 7: Antrag 08 - Schwimmverein Rheine

Anlage 7a: Antrag 08 - Schwimmverein Rheine – Fotos

Anlage 8: Antrag 09 - Reit- und Fahrverein Wadelheim

Anlage 8a: Antrag 09 - Reit- und Fahrverein Wadelheim – Fotos

Anlage 9: Antrag 10 - FC Eintracht Rheine

Anlage 10: Antrag 11 - SV Mesum 1927

Anlage 11: Antrag 12 - ETuS Rheine 1928

Anlage 11a: Antrag 12 - ETuS Rheine 1928 – Fotos

Anlage 12: Antrag 13 - Reit- und Fahrverein Catenhorn

Anlage 13: Antrag 14 - TC 22 Rheine

Anlage 14: Antrag 15 - FC Eintracht Rheine

Anlage 14a: Antrag 15 - FC Eintracht Rheine – Fotos

Anlage 15: Antrag 16 - GW Amisia Rheine