Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine fasst auf Empfehlung des Haupt-, Digital- und Finanzausschusses folgende Beschlüsse:
1. Der Rat der Stadt Rheine beschließt gemäß §§ 78 – 80 Gemeindeordnung NRW die nachfolgende Haushaltssatzung für das Jahr 2025 einschließlich der Anlagen in der Fassung des Entwurfes des Haushaltsplanes 2025 unter Berücksichtigung der von den Fachausschüssen und dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss vorgeschlagenen sowie der in der Begründung unter Buchstabe C Ziffer 1 dargestellten Änderungen.
Haushaltssatzung
der Stadt Rheine für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund
der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05. Juli 2024 (GV. NRW. S. 444), hat der Rat
der Stadt Rheine mit Beschluss vom folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025, der die für
die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Rheine voraussichtlich erzielbaren Erträge
und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden
Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit dem
Gesamtbetrag der Erträge auf 287.273.389 EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 298.097.391 EUR
im Finanzplan mit dem
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit auf 269.270.328 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit auf 270.316.713 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf 28.855.995 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf 98.341.054 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf 110.975.000 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf 46.003.100 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf
72.330.000,00 EUR
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
133.516.800 EUR
festgesetzt.
§ 4
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf
10.824.002
EUR
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
50.000.000 EUR
festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 2025 gemäß der Hebesatzsatzung vom 06. Dezember 2024 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 481 v. H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 760 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 430 v. H.
Die Angabe in dieser Haushaltssatzung hat nur deklaratorische Bedeutung.
§ 7
Als Investitionen unterhalb der Wertgrenze, die zusammengefasst dargestellt werden, gelten Investitionen unter 50.000 EUR. Alle anderen Investitionen werden im Investitionsplan als Einzelprojekte ausgewiesen.
§ 8
Soweit im Stellenplan ein Vermerk „künftig wegfallend“ (kw) angebracht ist, entfällt beim Ausscheiden eines Stelleninhabers/einer Stelleninhaberin eine Planstelle der angegebenen Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe.
2. Der Rat der Stadt Rheine beschließt die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (§ 84 Gemeindeordnung NRW).
3. Der Rat der Stadt Rheine beschließt die als Anlage 4 beigefügte
Rahmenleitlinie „Organisation des Rechnungswesens“.
Begründung:
A. Allgemeine Hinweise
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt für das Haushaltsjahr 2025 wurde am 19. September 2024 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister festgestellt und in der Ratssitzung am 24. September 2024 eingebracht.
Nach der Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung in den Rat ist dieser gem. § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW bekannt gemacht worden.
B. Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung
Den Einwohnern und
Abgabepflichtigen der Stadt Rheine wurde mit der öffentlichen Bekanntmachung
die Möglichkeit gegeben, den Entwurf der Haushaltssatzung ab dem
29. Oktober 2024 für die Dauer des Beratungsverfahrens beim Fachbereich
Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement einzusehen.
Ferner wurde mit
der öffentlichen Bekanntmachung den Einwohnern und Abgabepflichtigen die
Möglichkeit gegeben, in der Zeit vom 29. Oktober bis zum 13. November 2024
gegen den Entwurf der Haushaltssatzung Einwendungen beim Fachbereich Finanzen,
Wohn- und Grundstücksmanagement zu erheben, über die der Rat in öffentlicher
Sitzung zu entscheiden hat.
In dieser Frist sind keine Einwendungen eingebracht worden.
C. Erläuterungen zu den Beschlussvorschlägen
1. Haushaltssatzung
für das Jahr 2025
In der Zeit vom
05. bis zum 21. November 2024 fanden die Einzelberatungen der
Fachausschüsse statt. Die Ergebnisse dieser Fachausschussberatungen sind dem
Haupt-, Digital- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 17. Dezember 2024
(vgl. Vorlage 486/24) vorgelegt worden, der den vorgeschlagenen Änderungen
zugestimmt hat.
Gleiches gilt für
weitere Änderungen der Fach- und Sonderbereiche, die sich nach den jeweiligen
Fachausschussberatungen ergeben haben (vgl. Vorlage 486/24, Begründung,
B 2).
Darüber hinaus hat der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss Änderungen im Sonderbereich 91 – Zentrale Finanzleistungen – (vgl. Vorlage 486/24, Begründung, B 3) beschlossen.
Beschreibung
(Werte in TEUR) |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
Jahresergebnis
Entwurf 2025 |
-13.358 |
-13.327 |
-9.895 |
-7.844 |
Ergebnisse
Fachausschussberatungen |
835 |
571 |
591 |
681 |
Sonstige
Änderungen Fach-/Sonderbereichsbudgets |
912 |
-218 |
-539 |
-1.273 |
Änderungen
Sonderbereich 91 - HDF, 17.12.2024 |
-556 |
-4.611 |
829 |
1.017 |
Zwischensumme
1 |
-12.167 |
-17.585 |
-9.014 |
-7.419 |
In der Sitzung am 17.12.2024 hat der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss zudem mehrere Anträge von Ratsfraktionen beraten, die zu weiteren Änderungen geführt haben. Auch die kurz zuvor vom Kreistag beschlossene Kreisumlage bedingt noch ergebnisrelevante Änderungen.
Beschreibung
(Werte in TEUR) |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
Zwischensumme
1 |
-12.167 |
-17.585 |
-9.014 |
-7.419 |
Änderungen
HDF-Beschlüsse, 17.12.2024 |
467 |
516 |
526 |
530 |
Kreisumlage
(Kreistagsbeschluss, 16.12.2024 |
756 |
796 |
823 |
857 |
Zwischensumme 2 |
-10.944 |
-16.273 |
-7.665 |
-6.032 |
Wie in der Vorlage
468/24 (Begründung, Buchstabe C) angekündigt, sind auf der Grundlage dieser
Daten noch folgende Änderungen eingearbeitet worden:
- Neukalkulation der Investitionskredite und der dafür notwendigen Zinsen
- Neukalkulation der Zinsen für Liquiditätskredite
- Anpassung des globalen Minderaufwandes für die Jahre 2026 bis 2028
|
Beschreibung
(Werte in TEUR) |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
|||
Zwischensumme 2 |
-10.944 |
-16.273 |
-7.665 |
-6.032 |
||||
Neukalkulation Investitionskredite |
31 |
58 |
-22 |
-102 |
||||
Neukalkulation Liquiditätskredite |
89 |
123 |
-12 |
-80 |
||||
Globaler Minderaufwand |
0 |
2 |
-5 |
-1 |
||||
Jahresergebnis
|
-10.824 |
-16.090 |
-7.704 |
-6.215 |
||||
Die im Beschlussvorschlag Nr. 1 enthaltene Haushaltssatzung der Stadt Rheine für das Haushaltsjahr 2025 enthält alle genannten Änderungen.
Der ebenso aktualisierte Gesamtergebnisplan und der Gesamtfinanzplan ergeben sich aus der Anlage 1. Zur weiteren Information sind als Anlage 2 die Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche und als Anlage 3 die vollständige Auflistung aller in diesem Haushaltsplan veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen beigefügt.
2. Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung
Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ist Bestandteil der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt. Sie bildet die Planungsgrundlage für die künftigen Haushalte.
3. Rahmenleitlinie
Bei der
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2025 (vgl. Vorlage 333/24) ist
gleichzeitig die aktualisierte Rahmenleitlinie „Organisation des
Rechnungswesens“ vorgestellt worden. Gründe für die Überarbeitung der
Rahmenleitlinie waren die neue Finanzsoftware und sonstige Anpassungen an die
aktuellen Gegebenheiten.
Die
aktualisierte Fassung wird Bestandteil des Haushaltsplans und daher mit der
Haushaltssatzung 2025 beschlossen.
Weitere
Rahmenleitlinien werden sukzessive in den kommenden Jahren überarbeitet.
D. Weitere Hinweise
Der vollständige Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen wird nach Fertigstellung zur Einsicht in das Gremieninformationssystem und unter www.rheine.de eingestellt.
Die beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird dem Kreis als Aufsichtsbehörde angezeigt.
Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung
erfolgt nach Abschluss des Anzeigeverfahrens. Mit der öffentlichen
Bekanntmachung der Haushaltssatzung endet auch die vorläufige Haushaltsführung.
Anlagen:
Anlage 1: Gesamtpläne
Anlage 2: Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche
Anlage 3: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Anlage 4: Rahmenleitlinie „Organisation des Rechnungswesens“