Betreff
Beschlussfassung und Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Rheine für das Jahr 2025
Vorlage
006/25
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Rat der Stadt Rheine fasst auf Empfehlung des Haupt-, Digital- und Finanzausschusses folgende Beschlüsse:

1.    Der Rat der Stadt Rheine beschließt gemäß §§ 78 – 80 Gemeindeordnung NRW die nachfolgende Haushaltssatzung für das Jahr 2025 einschließlich der Anlagen in der Fassung des Entwurfes des Haushaltsplanes 2025 unter Berücksichtigung der von den Fachausschüssen und dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss vorgeschlagenen sowie der in der Begründung unter Buchstabe C Ziffer 1 dargestellten Änderungen.

 

Haushaltssatzung der Stadt Rheine für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05. Juli 2024 (GV. NRW. S. 444), hat der Rat der Stadt Rheine mit Beschluss vom                              folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Rheine voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit dem

  Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                             287.273.389 EUR

  Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                                298.097.391 EUR

im Finanzplan mit dem

  Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden

  Verwaltungstätigkeit auf                                                                                     269.270.328 EUR

  Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden

  Verwaltungstätigkeit auf                                                                                     270.316.713 EUR

  

  Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                       28.855.995 EUR

  Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                     98.341.054 EUR

  Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf                 110.975.000 EUR

  Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf              46.003.100 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

72.330.000,00 EUR

festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

133.516.800 EUR

festgesetzt.

§ 4

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf

10.824.002 EUR

festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

50.000.000 EUR

festgesetzt.

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 2025 gemäß der Hebesatzsatzung vom 06. Dezember 2024 wie folgt festgesetzt:

    1. Grundsteuer                

          1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

          (Grundsteuer A) auf                                                                                         481 v. H.

          1.2 für die Grundstücke

          (Grundsteuer B) auf                                                                                         760 v. H.

    2. Gewerbesteuer auf                                                                                          430 v. H.

Die Angabe in dieser Haushaltssatzung hat nur deklaratorische Bedeutung.

§ 7

Als Investitionen unterhalb der Wertgrenze, die zusammengefasst dargestellt werden, gelten Investitionen unter 50.000 EUR. Alle anderen Investitionen werden im Investitionsplan als Einzelprojekte ausgewiesen.

§ 8

Soweit im Stellenplan ein Vermerk „künftig wegfallend“ (kw) angebracht ist, entfällt beim Ausscheiden eines Stelleninhabers/einer Stelleninhaberin eine Planstelle der angegebenen Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe.

2. Der Rat der Stadt Rheine beschließt die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (§ 84 Gemeindeordnung NRW).

3. Der Rat der Stadt Rheine beschließt die als Anlage 4 beigefügte Rahmenleitlinie „Organisation des Rechnungswesens“.


Begründung:

A. Allgemeine Hinweise

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt für das Haushaltsjahr 2025 wurde am 19. September 2024 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister festgestellt und in der Ratssitzung am 24. September 2024 eingebracht.

Nach der Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung in den Rat ist dieser gem. § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW bekannt gemacht worden.

B. Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung

Den Einwohnern und Abgabepflichtigen der Stadt Rheine wurde mit der öffentlichen Bekanntmachung die Möglichkeit gegeben, den Entwurf der Haushaltssatzung ab dem 29. Oktober 2024 für die Dauer des Beratungsverfahrens beim Fachbereich Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement einzusehen.

Ferner wurde mit der öffentlichen Bekanntmachung den Einwohnern und Abgabepflichtigen die Möglichkeit gegeben, in der Zeit vom 29. Oktober bis zum 13. November 2024 gegen den Entwurf der Haushaltssatzung Einwendungen beim Fachbereich Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement zu erheben, über die der Rat in öffentlicher Sitzung zu entscheiden hat.

In dieser Frist sind keine Einwendungen eingebracht worden.

C. Erläuterungen zu den Beschlussvorschlägen

1.    Haushaltssatzung für das Jahr 2025

In der Zeit vom 05. bis zum 21. November 2024 fanden die Einzelberatungen der Fachausschüsse statt. Die Ergebnisse dieser Fachausschussberatungen sind dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 17. Dezember 2024 (vgl. Vorlage 486/24) vorgelegt worden, der den vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt hat.

Gleiches gilt für weitere Änderungen der Fach- und Sonderbereiche, die sich nach den jeweiligen Fachausschussberatungen ergeben haben (vgl. Vorlage 486/24, Begründung, B 2).

Darüber hinaus hat der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss Änderungen im Sonderbereich 91 – Zentrale Finanzleistungen – (vgl. Vorlage 486/24, Begründung, B 3) beschlossen.

Beschreibung (Werte in TEUR)

2025

2026

2027

2028

Jahresergebnis Entwurf 2025

-13.358

-13.327

-9.895

-7.844

Ergebnisse Fachausschussberatungen

835

571

591

681

Sonstige Änderungen Fach-/Sonderbereichsbudgets

912

-218

-539

-1.273

Änderungen Sonderbereich 91 - HDF, 17.12.2024

-556

-4.611

829

1.017

Zwischensumme 1

-12.167

-17.585

-9.014

-7.419

In der Sitzung am 17.12.2024 hat der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss zudem mehrere Anträge von Ratsfraktionen beraten, die zu weiteren Änderungen geführt haben. Auch die kurz zuvor vom Kreistag beschlossene Kreisumlage bedingt noch ergebnisrelevante Änderungen.

Beschreibung (Werte in TEUR)

2025

2026

2027

2028

Zwischensumme 1

-12.167

-17.585

-9.014

-7.419

Änderungen HDF-Beschlüsse, 17.12.2024

467

516

526

530

Kreisumlage (Kreistagsbeschluss, 16.12.2024

756

796

823

857

Zwischensumme 2

-10.944

-16.273

-7.665

-6.032

Wie in der Vorlage 468/24 (Begründung, Buchstabe C) angekündigt, sind auf der Grundlage dieser Daten noch folgende Änderungen eingearbeitet worden:

-          Neukalkulation der Investitionskredite und der dafür notwendigen Zinsen

-          Neukalkulation der Zinsen für Liquiditätskredite

-          Anpassung des globalen Minderaufwandes für die Jahre 2026 bis 2028

 

Beschreibung (Werte in TEUR)

2025

2026

2027

2028

Zwischensumme 2

-10.944

-16.273

-7.665

-6.032

Neukalkulation Investitionskredite

31

58

-22

-102

Neukalkulation Liquiditätskredite

89

123

-12

-80

Globaler Minderaufwand

0

2

-5

-1

Jahresergebnis

-10.824

-16.090

-7.704

-6.215

Die im Beschlussvorschlag Nr. 1 enthaltene Haushaltssatzung der Stadt Rheine für das Haushaltsjahr 2025 enthält alle genannten Änderungen.

Der ebenso aktualisierte Gesamtergebnisplan und der Gesamtfinanzplan ergeben sich aus der Anlage 1. Zur weiteren Information sind als Anlage 2 die Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche und als Anlage 3 die vollständige Auflistung aller in diesem Haushaltsplan veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen beigefügt.

2. Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung

Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ist Bestandteil der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt. Sie bildet die Planungsgrundlage für die künftigen Haushalte.

3. Rahmenleitlinie

Bei der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2025 (vgl. Vorlage 333/24) ist gleichzeitig die aktualisierte Rahmenleitlinie „Organisation des Rechnungswesens“ vorgestellt worden. Gründe für die Überarbeitung der Rahmenleitlinie waren die neue Finanzsoftware und sonstige Anpassungen an die aktuellen Gegebenheiten.

Die aktualisierte Fassung wird Bestandteil des Haushaltsplans und daher mit der Haushaltssatzung 2025 beschlossen.

Weitere Rahmenleitlinien werden sukzessive in den kommenden Jahren überarbeitet.

D. Weitere Hinweise

Der vollständige Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen wird nach Fertigstellung zur Einsicht in das Gremieninformationssystem und unter www.rheine.de eingestellt.

Die beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird dem Kreis als Aufsichtsbehörde angezeigt.

Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgt nach Abschluss des Anzeigeverfahrens. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung endet auch die vorläufige Haushaltsführung.


Anlagen:

Anlage 1: Gesamtpläne

Anlage 2: Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche

Anlage 3: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen 

Anlage 4: Rahmenleitlinie „Organisation des Rechnungswesens“