Betreff
3. Fortschreibung des Integrationskonzeptes
Vorlage
026/25
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

1.      Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, nach Vorberatung im Sozialausschuss die 3. Fortschreibung des Integrationskonzeptes der Stadt Rheine zu beschließen.

2.      Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die 3. Fortschreibung des Integrationskonzeptes der Stadt Rheine zu beschließen.

3.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Integrationsrates und des Sozialausschusses die 3. Fortschreibung des Integrationskonzeptes der Stadt Rheine.


Begründung:

Seit 2003 ist ein städtisches Migrations- und Integrationskonzept Grundlage der Integrationsarbeit in Rheine. Die 1. Fortschreibung des Konzeptes wurde im Jahr 2007 beschlossen, die 2. Fortschreibung im Jahr 2017 (Vorlage 152/17 sowie Evaluation Vorlage 361/21). Geplant war ein Fortschreibungsturnus von ca. 5 Jahren, welcher aufgrund des Angriffskrieges auf die Ukraine im Jahr 2022 jedoch in Abstimmung mit dem Sozialausschuss zeitlich angepasst wurde.

Ausgangslage:

Im Fachbereich Schulen, Soziales, Migration und Integration (vorher Fachstelle Migration und Integration) sind seit 2016 unter anderem die Produktbereiche

-          Asylbewerberleistungen, SGB II, SGB XII

-          Ausländerbehörde

-          Unterbringung, Beratung & Begleitung von Zugewanderten

organisatorisch und inhaltlich gebündelt. Das bietet für zugewanderte Menschen – egal ob mit einem Asylgesuch oder im Rahmen von Zuwanderung auf der Basis gesetzlicher Rahmenbedingungen-  eine gute Orientierung sowie Beratung und Hilfestellung aus einer Hand.

Seit der 2. Fortschreibung des Konzeptes im Jahr 2017 erfolgt die inhaltliche Zusammenarbeit in der Integrationsarbeit mit zahlreichen weiteren haupt- und ehrenamtlich tätigen Akteuren (z. B. Kitas, Schulen, Vereine, Freie Träger, Unternehmen, Wirtschaftsförderungs-und Entwicklungsgesellschaft, Handwerkskammer, Arbeitsagentur und viele mehr) in insgesamt 8 Netzwerken zu den ebenfalls 8 Handlungsfeldern des Migrations- und Integrationskonzeptes. Die beschriebenen Strukturen haben sich nicht nur in der Alltagsorganisation, sondern auch in Krisenzeiten wie der Corona-Pandemie oder dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine bewährt. Auf dieser Basis wurde die inhaltliche Weiterentwicklung der Leitziele und Maßnahmen des Konzeptes in der 3. Fortschreibung organisiert.

Fortschreibung

Der Prozess der 3. Fortschreibung des Migrations- und Integrationskonzeptes wurde inhaltlich begleitet vom IBIS Institut mit Sitz in Duisburg, und zwar in Person von Frau Patricia Jessen (Inhaberin) und Mareike Schmidt. Das Institut verfügt über umfangreiche Referenzen in der Beratung von Kommunen u.a. bei der Entwicklung von kommunalen Integrationskonzepten. Die Fortschreibung erfolgte in einem Zeitrahmen von Dezember 2023 bis Dezember 2024.

Der Prozess war wie folgt aufgebaut:

Für den Prozess der Fortschreibung wurde wie bisher besonderer Wert auf die Beteiligung von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Expertinnen und Experten gelegt sowie auf eine breite Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern mit und ohne Migrationshintergrund.

Die beiden blau und hellblau gestalteten Blöcke stellen den Partizipationsprozess dar.

In der eigens eingerichteten politischen Begleitgruppe waren neben Vertreter/innen des Sozialausschusses auch 3 Mitglieder des Integrationsrates vertreten. Die politische Begleitgruppe hat sich zweimal getroffen. In der ersten Sitzung im April 2024 wurden die Handlungsfelder des Migrations- und Integrationskonzeptes und deren Ziele beraten. In der zweiten Sitzung im August erfolgte eine ausführliche Beratung zur Frage der Notwendigkeit einer/eines ehrenamtlichen Migrationsbeauftragte/n.

Nach Vorlage des Entwurfs der Fortschreibung durch das IBIS Institut erfolgte eine umfassende Beratung durch den Verwaltungsvorstand, der unter anderem angeregt hat, das Konzept in Zukunft ausschließlich Integrationskonzept zu nennen.

In der Struktur folgt die 3. Fortschreibung des Integrationskonzeptes aufgrund der guten Erfahrungen und Anwendbarkeit der 2. Fortschreibung: Es gibt weiterhin einen Teil A, der die Grundlagen der Integrationsarbeit in Rheine beschreibt und einen Teil B mit insgesamt 8 thematischen Handlungsfeldern, in denen Herausforderungen und Leitziele formuliert sind. Die Handlungsfelder wurden inhaltlich angepasst.

Weiteres Vorgehen:

Frau Schmidt vom IBIS Institut hat in der Sitzung des Integrationsrates am 29.10.2024 Eckpunkte der Fortschreibung und ausgewählte Handlungsziele vorgestellt. Zur Sitzung lag jedoch die endgültige redaktionelle Fassung des Konzeptes noch nicht vor, so dass der Integrationsrat in der Beratungsfolge nochmals berücksichtigt wird.

In der Sitzung des Sozialausschusses wird eine Vertreterin des IBIS Institutes das Konzept vorstellen und für Fragen der Ausschussmitglieder zur Verfügung stehen. Eine endgültige Beschlussfassung erfolgt durch den Rat der Stadt Rheine.

Das Integrationskonzept soll erneut eine Gültigkeit für 5 Jahre haben. Wie in der Vergangenheit stellt das Konzept einen strategischen Leitfaden dar, der Raum für die ggf. notwendig werdenden Anpassungen z. B. aufgrund gesellschaftlicher oder gesetzlicher Rahmenbedingungen oder Krisen, bietet.

Die im Konzept empfohlenen Handlungsziele und Maßnahmen werden auf ihre Umsetzbarkeit geprüft und entsprechend evaluiert.

Finanzielle und personelle Ressourcen

Die Umsetzung der Handlungsziele und Maßnahmen in den kommenden Jahren erfolgt im Rahmen des jeweils gültigen Haushalts- und Stellenplans, alles andere bedarf gesonderter Beschlüsse.


Anlage:

Integrationskonzept der Stadt Rheine, 3. Fortschreibung