Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, nach Vorberatung im Sozialausschuss die 3. Fortschreibung des Integrationskonzeptes der Stadt Rheine zu beschließen.
2. Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die 3. Fortschreibung des Integrationskonzeptes der Stadt Rheine zu beschließen.
3. Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Integrationsrates und des Sozialausschusses die 3. Fortschreibung des Integrationskonzeptes der Stadt Rheine.
Begründung:
Seit 2003 ist
ein städtisches Migrations- und Integrationskonzept Grundlage der
Integrationsarbeit in Rheine. Die 1. Fortschreibung des Konzeptes wurde im Jahr
2007 beschlossen, die 2. Fortschreibung im Jahr 2017 (Vorlage 152/17 sowie
Evaluation Vorlage 361/21). Geplant war ein Fortschreibungsturnus von ca. 5
Jahren, welcher aufgrund des Angriffskrieges auf die Ukraine im Jahr 2022
jedoch in Abstimmung mit dem Sozialausschuss zeitlich angepasst wurde.
Ausgangslage:
Im
Fachbereich Schulen, Soziales, Migration und Integration (vorher Fachstelle
Migration und Integration) sind seit 2016 unter anderem die Produktbereiche
-
Asylbewerberleistungen,
SGB II, SGB XII
-
Ausländerbehörde
-
Unterbringung,
Beratung & Begleitung von Zugewanderten
organisatorisch
und inhaltlich gebündelt. Das bietet für zugewanderte Menschen – egal ob mit
einem Asylgesuch oder im Rahmen von Zuwanderung auf der Basis gesetzlicher
Rahmenbedingungen- eine gute
Orientierung sowie Beratung und Hilfestellung aus einer Hand.
Seit der 2.
Fortschreibung des Konzeptes im Jahr 2017 erfolgt die inhaltliche
Zusammenarbeit in der Integrationsarbeit mit zahlreichen weiteren haupt- und
ehrenamtlich tätigen Akteuren (z. B. Kitas, Schulen, Vereine, Freie Träger,
Unternehmen, Wirtschaftsförderungs-und Entwicklungsgesellschaft,
Handwerkskammer, Arbeitsagentur und viele mehr) in insgesamt 8 Netzwerken zu
den ebenfalls 8 Handlungsfeldern des Migrations- und Integrationskonzeptes. Die
beschriebenen Strukturen haben sich nicht nur in der Alltagsorganisation,
sondern auch in Krisenzeiten wie der Corona-Pandemie oder dem russischen
Angriffskrieg auf die Ukraine bewährt. Auf dieser Basis wurde die inhaltliche
Weiterentwicklung der Leitziele und Maßnahmen des Konzeptes in der 3.
Fortschreibung organisiert.
Fortschreibung
Der Prozess
der 3. Fortschreibung des Migrations- und Integrationskonzeptes wurde
inhaltlich begleitet vom IBIS Institut mit Sitz in Duisburg, und zwar in Person
von Frau Patricia Jessen (Inhaberin) und Mareike Schmidt. Das Institut verfügt
über umfangreiche Referenzen in der Beratung von Kommunen u.a. bei der
Entwicklung von kommunalen Integrationskonzepten. Die Fortschreibung erfolgte
in einem Zeitrahmen von Dezember 2023 bis Dezember 2024.
Der Prozess
war wie folgt aufgebaut:
Für den
Prozess der Fortschreibung wurde wie bisher besonderer Wert auf die Beteiligung
von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Expertinnen und Experten gelegt sowie auf
eine breite Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern mit und ohne
Migrationshintergrund.
Die beiden blau und hellblau gestalteten Blöcke
stellen den Partizipationsprozess dar.
In der eigens
eingerichteten politischen Begleitgruppe waren neben Vertreter/innen des
Sozialausschusses auch 3 Mitglieder des Integrationsrates vertreten. Die
politische Begleitgruppe hat sich zweimal getroffen. In der ersten Sitzung im
April 2024 wurden die Handlungsfelder des Migrations- und Integrationskonzeptes
und deren Ziele beraten. In der zweiten Sitzung im August erfolgte eine
ausführliche Beratung zur Frage der Notwendigkeit einer/eines ehrenamtlichen
Migrationsbeauftragte/n.
Nach Vorlage
des Entwurfs der Fortschreibung durch das IBIS Institut erfolgte eine
umfassende Beratung durch den Verwaltungsvorstand, der unter anderem angeregt
hat, das Konzept in Zukunft ausschließlich Integrationskonzept zu nennen.
In der
Struktur folgt die 3. Fortschreibung des Integrationskonzeptes aufgrund der
guten Erfahrungen und Anwendbarkeit der 2. Fortschreibung: Es gibt weiterhin
einen Teil A, der die Grundlagen der Integrationsarbeit in Rheine beschreibt
und einen Teil B mit insgesamt 8 thematischen Handlungsfeldern, in denen
Herausforderungen und Leitziele formuliert sind. Die Handlungsfelder wurden
inhaltlich angepasst.
Weiteres Vorgehen:
Frau Schmidt
vom IBIS Institut hat in der Sitzung des Integrationsrates am 29.10.2024
Eckpunkte der Fortschreibung und ausgewählte Handlungsziele vorgestellt. Zur
Sitzung lag jedoch die endgültige redaktionelle Fassung des Konzeptes noch
nicht vor, so dass der Integrationsrat in der Beratungsfolge nochmals
berücksichtigt wird.
In der Sitzung des
Sozialausschusses wird eine Vertreterin des IBIS Institutes das Konzept
vorstellen und für Fragen der Ausschussmitglieder zur Verfügung stehen. Eine
endgültige Beschlussfassung erfolgt durch den Rat der Stadt Rheine.
Das
Integrationskonzept soll erneut eine Gültigkeit für 5 Jahre haben. Wie in der
Vergangenheit stellt das Konzept einen strategischen Leitfaden dar, der Raum
für die ggf. notwendig werdenden Anpassungen z. B. aufgrund gesellschaftlicher
oder gesetzlicher Rahmenbedingungen oder Krisen, bietet.
Die im Konzept
empfohlenen Handlungsziele und Maßnahmen werden auf ihre Umsetzbarkeit geprüft
und entsprechend evaluiert.
Finanzielle und personelle Ressourcen
Die Umsetzung der
Handlungsziele und Maßnahmen in den kommenden Jahren erfolgt im Rahmen des
jeweils gültigen Haushalts- und Stellenplans, alles andere bedarf gesonderter
Beschlüsse.
Anlage:
Integrationskonzept der Stadt Rheine, 3. Fortschreibung