Betreff
Ausbau Dutumer Straße
(Beethovenstraße – Wagnerstraße)
Inv. 53140050202105 alt: 53014-596
I. Abwägung und Abwägungsbeschlüsse zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Bauprogramms
Vorlage
029/25
Aktenzeichen
5.30 / Hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Beschluss des Bauausschusses:

 

Zu I:      Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

Der Bauausschuss beschließt die unter Ziffer I / Begründung aufgeführten Abwägungen.

- Beschlussvorschläge siehe Begründung / entfällt (keine Eingaben eingegangen) –

Zu II:     Festlegung des Bauprogrammes

Der Bauausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den nochmaligen Ausbau:

Dutumer Straße (Beethovenstraße – Wagnerstraße)

Ausbau im Separationsprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

1.       a) Fahrbahn in Asphalt mit Unterbau

b) Fahrbahn in rotem Betonsteinpflaster mit Unterbau in den Einmündungen

2.       Gehweg aus grauen Betonsteinpflasterplatten mit Unterbau,

          in den Zufahrten graues Betonsteinpflaster mit Unterbau

3.       Parkstreifen in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster mit Unterbau

4.       Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten und Grünstreifen mit/ohne Baumbepflan-zung und mit Unterpflanzung

5.       betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

6.       Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation


Begründung:

 

Zu I:     Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

Die Offenlage der Straßenplanung „Dutumer Straße“ hatte in der Zeit vom 12.11.2024 bis zum 27.11.2024 - in den Räumen des Fachbereiches Planen und Bauen / Mobilitäts- und Verkehrsplanung im Rathaus stattgefunden.

Im Rahmen der Offenlage sind 5 Anlieger erschienen. Es wurden keine Eingaben eingereicht.

Auf Empfehlung der EWR wird zur verbesserten Ausleuchtung an der Einmündung Gluckstraße auf östlicher Seite eine zusätzliche Leuchte neben dem Baumbeet eingeplant.

Zu II: Festlegung des Bauprogramms

Dutumer Straße (Beethovenstraße – Wagnerstraße) /

Ausbau im Separationsprinzip

Der Umbau der 15,00 m breiten Straßenparzelle gliedert sich in eine 5,50 m breite asphaltierte Fahrbahn mit Grünstreifen bzw. einzelnen Beeten in 1,75 - 2,50 m Breite (tlw. 3,25) bzw. mit angrenzenden Parkbuchten. Diese sind 2,00 m bis 2,25 m breit. An den äußeren Seiten der Parzelle schließen sich beidseitige Gehwege in einer Breite von i. M. 2,50 m (var. 1,25 m bis 5,15 m) an. Der Erhalt der Baumstandorte führt auf südlicher Seite zu einer verringerten Gehwegbreite und auf nördlicher Seite zu Gehwegverschwenkungen.

Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise mit Unterbau, in der Belastungsklasse Bk 1,8, hergestellt und durch eine Rinne und einen Rundbord r = 5 cm eingefasst, das im Bereich von Zufahrten, Einmündungen und Parkflächen auf 2 cm abgesenkt wird.

Die Einmündungsbereiche der Wagnerstraße und Gluckstraße werden in rotem Betonsteinpflaster hergestellt zur Hervorhebung der Rechts-vor-links-Regelung der T-30-Zone.

Ausgeführt werden die Gehwege in grauen Betonsteinpflasterplatten d=8 cm mit Unterbau und die Zufahrten in grauem Betonsteinpflaster d=8 cm. Das Rundbord (r = 5 cm) wird zusätzlich an Querungsstellen der Fußgänger wie z. B. in Höhe von Haus Nr. 58 auf 2 cm abgesenkt.

Beim Ausbau der Dutumer Straße werden am vorhandenen Minikreisverkehr (Ecke Beethovenstraße) taktile Elemente ergänzt. Für Fußgänger, Rollator- und Rollstuhlnutzer und Sehbehinderte werden barrierefreie Anlagen mit Auffangstreifen (Noppenpflaster), Richtungsfeld / Sperrfeldern (Rippenpflaster) und Roll- und Tastborden hergestellt. Die barrierefreien Anlagen, die jeweils 4,0 m breit sind, verfügen über getrennte Bordanlagen. Das Tastbord für Sehbehinderte hat eine Höhe von 6 cm, das Rollbord hinter dem Sperrfeld hat eine Nullabsenkung.

Der Minikreisverkehr, der mit Zebrastreifen ausgestattet wird, fällt nach der Umgestaltung unter die Kategorie „gesicherte Überquerungstelle mit differenzierter Bordhöhe“ (DIN 32984).

Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbigem Pflaster mit Unterbau ausgeführt. Sie sind je nach Anfahrbarkeit und vorhandenem Platz zwischen 5,00 m bis 7,00 m lang eingeplant. Es sind 11 Parkplätze vorgesehen.

Die fahrbahnseitigen Grünbeete/Grünstreifen erhalten eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen r = 5 cm und sind zwischen 3,00 bis 6,50 m lang und i. M. 2,25m (1,75 m bis 3,25m) tief. In Höhe der Wohnhäuser Nr. 47 a bis Nr. 51 sind statt einzelner Beete längere Grünstreifen vorgesehen. In den Beeten sind größtenteils Bäume vorgesehen, vereinzelt sind Bodendecker geplant. Zum Erhalt der Bestandsbäume wird je nach Situation überbaubares Pflanzsubstrat gem. FLL-Richtlinie unterhalb der seitlichen Flächen eingebaut.

Zum Erhalt vorhandener Bäume wurden auch 3 Beete auf nördlicher Seite entlang der Anliegergrundstücke eingeplant. Aufgrund der 2,00 m bis 3,25 breiten Beete ändert sich die Gehwegführung. Zur Einengung der Fahrbahn werden zudem 3 Beete aufgeweitet, so dass deren Tiefe bei 3,0 bis 4,0 m liegt.

Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,0 m eingesetzt.

Die Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite Entwässerungs-rinnen mit Abläufen und Anschlüssen an den Mischwasserkanal, der im Zuge der Straßenbaumaßnahme erneuert und vergrößert werden soll.

Im Zuge der Ausführungsplanung werden zusätzliche Möglichkeiten der Regenwasserzuleitung und -versickerung in Grünbeeten geprüft.

Finanzierung

Beim Ausbau der Dutumer Straße handelt es sich um eine nochmalige Herstellung und/oder Verbesserung einer öffentlichen Straße und damit um eine beitragsfähige Maßnahme nach § 8 KAG.

Durch das Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land Nordrhein-Westfalen vom 5. März 2024 kann eine Erhebung von Straßenbaubeiträgen zukünftig nicht mehr erfolgen.

Aufgrund des neu gefassten § 8a KAG wird das Land Nordrhein-Westfalen den Gemeinden und Gemeindeverbänden diejenigen Beträge erstatten, die sie infolge des Erhebungsverbots nach § 8 Absatz 1 Satz 3 für Straßenausbaumaßnahmen nicht mehr erheben können.

Die Verordnung zur Erstattung von Beitragsausfällen für kommunale Straßenausbaumaßnahmen im Land Nordrhein-Westfalen vom 27. Juni 2024 regelt die Erstattung der nach § 8 KAG zu erhebenden Straßenausbaubeiträge. Die bisherigen Anliegerbeiträge werden somit vom Land NRW übernommen.

Die Durchführung der Baumaßnahme ist im Haushaltsplan 2025 veranschlagt worden. Nach der Anlage zur Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung Nordrhein-Westfalen beträgt die Erstattung von Beitragsausfällen für Erneuerung/Verbesserung bei Sammelstraßen (beitragsrechtlich „Haupterschließungsstraßen“) je nach Teileinrichtung zwischen 60% und 80% des beitragsfähigen Aufwands.

Grundlage für die Höhe der Erstattungsleistung ist der abschließend ermittelte, feststehende Gesamtaufwand der Straßenausbaumaßnahme nach der vorliegenden Schlussrechnung. Die Erstattung von Beitragsausfällen kann daher erst nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme beim Land NRW beantragt werden.

Der Ausbau der Straße soll – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich im Sommer/Herbst 2025 mit den Kanalbauarbeiten beginnen. Erste Baumfällarbeiten sind bereits für Februar vorgesehen.


Anlagen

Anlage 1: Lageplan zum Bauprogramm