(Beethovenstraße – Wagnerstraße)
Inv. 53140050202105 alt: 53014-596
I. Abwägung und Abwägungsbeschlüsse zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Bauprogramms
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Beschluss des Bauausschusses:
Zu I: Abwägung
und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Der Bauausschuss beschließt die unter Ziffer I / Begründung aufgeführten Abwägungen.
- Beschlussvorschläge siehe Begründung / entfällt (keine Eingaben eingegangen) –
Zu II: Festlegung des
Bauprogrammes
Der Bauausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den nochmaligen Ausbau:
Dutumer Straße (Beethovenstraße – Wagnerstraße)
Ausbau im Separationsprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:
1. a) Fahrbahn in Asphalt mit Unterbau
b) Fahrbahn in rotem Betonsteinpflaster mit Unterbau in den Einmündungen
2. Gehweg aus grauen Betonsteinpflasterplatten mit Unterbau,
in den Zufahrten graues Betonsteinpflaster mit Unterbau
3. Parkstreifen in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster mit Unterbau
4. Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten und Grünstreifen mit/ohne Baumbepflan-zung und mit Unterpflanzung
5. betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
6. Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation
Begründung:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Die Offenlage der Straßenplanung „Dutumer Straße“ hatte in der Zeit vom 12.11.2024 bis zum 27.11.2024 - in den Räumen des Fachbereiches Planen und Bauen / Mobilitäts- und Verkehrsplanung im Rathaus stattgefunden.
Im Rahmen der Offenlage sind 5 Anlieger erschienen. Es wurden keine Eingaben eingereicht.
Auf Empfehlung der EWR wird zur verbesserten Ausleuchtung an der Einmündung Gluckstraße auf östlicher Seite eine zusätzliche Leuchte neben dem Baumbeet eingeplant.
Zu II: Festlegung des Bauprogramms
Dutumer Straße (Beethovenstraße – Wagnerstraße) /
Ausbau im
Separationsprinzip
Der Umbau der 15,00 m breiten Straßenparzelle gliedert sich in eine 5,50 m breite asphaltierte Fahrbahn mit Grünstreifen bzw. einzelnen Beeten in 1,75 - 2,50 m Breite (tlw. 3,25) bzw. mit angrenzenden Parkbuchten. Diese sind 2,00 m bis 2,25 m breit. An den äußeren Seiten der Parzelle schließen sich beidseitige Gehwege in einer Breite von i. M. 2,50 m (var. 1,25 m bis 5,15 m) an. Der Erhalt der Baumstandorte führt auf südlicher Seite zu einer verringerten Gehwegbreite und auf nördlicher Seite zu Gehwegverschwenkungen.
Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise mit
Unterbau, in der Belastungsklasse Bk 1,8, hergestellt und durch eine Rinne und
einen Rundbord r = 5 cm eingefasst, das im Bereich von Zufahrten, Einmündungen
und Parkflächen auf 2 cm abgesenkt wird.
Die
Einmündungsbereiche der Wagnerstraße und Gluckstraße werden in rotem
Betonsteinpflaster hergestellt zur Hervorhebung der Rechts-vor-links-Regelung
der T-30-Zone.
Ausgeführt
werden die Gehwege in grauen
Betonsteinpflasterplatten d=8 cm mit Unterbau und die Zufahrten in grauem
Betonsteinpflaster d=8 cm. Das Rundbord (r = 5 cm) wird zusätzlich an
Querungsstellen der Fußgänger wie z. B. in Höhe von Haus Nr. 58 auf 2 cm
abgesenkt.
Beim Ausbau der Dutumer Straße werden am vorhandenen Minikreisverkehr (Ecke Beethovenstraße) taktile Elemente ergänzt. Für Fußgänger, Rollator- und Rollstuhlnutzer und Sehbehinderte werden barrierefreie Anlagen mit Auffangstreifen (Noppenpflaster), Richtungsfeld / Sperrfeldern (Rippenpflaster) und Roll- und Tastborden hergestellt. Die barrierefreien Anlagen, die jeweils 4,0 m breit sind, verfügen über getrennte Bordanlagen. Das Tastbord für Sehbehinderte hat eine Höhe von 6 cm, das Rollbord hinter dem Sperrfeld hat eine Nullabsenkung.
Der Minikreisverkehr, der mit Zebrastreifen ausgestattet
wird, fällt nach der Umgestaltung unter die Kategorie „gesicherte
Überquerungstelle mit differenzierter Bordhöhe“ (DIN 32984).
Die Stellplatzflächen
werden in anthrazitfarbigem Pflaster mit Unterbau ausgeführt. Sie sind je nach
Anfahrbarkeit und vorhandenem Platz zwischen 5,00 m bis 7,00 m lang eingeplant.
Es sind 11 Parkplätze vorgesehen.
Die fahrbahnseitigen Grünbeete/Grünstreifen erhalten eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen r = 5 cm und sind zwischen 3,00 bis 6,50 m lang und i. M. 2,25m (1,75 m bis 3,25m) tief. In Höhe der Wohnhäuser Nr. 47 a bis Nr. 51 sind statt einzelner Beete längere Grünstreifen vorgesehen. In den Beeten sind größtenteils Bäume vorgesehen, vereinzelt sind Bodendecker geplant. Zum Erhalt der Bestandsbäume wird je nach Situation überbaubares Pflanzsubstrat gem. FLL-Richtlinie unterhalb der seitlichen Flächen eingebaut.
Zum Erhalt
vorhandener Bäume wurden auch 3 Beete auf nördlicher Seite entlang der
Anliegergrundstücke eingeplant. Aufgrund der 2,00 m bis 3,25 breiten Beete
ändert sich die Gehwegführung. Zur Einengung der Fahrbahn werden zudem 3 Beete
aufgeweitet, so dass deren Tiefe bei 3,0 bis 4,0 m liegt.
Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,0 m eingesetzt.
Die Entwässerung der befestigten
Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite Entwässerungs-rinnen mit Abläufen und
Anschlüssen an den Mischwasserkanal, der im Zuge der Straßenbaumaßnahme
erneuert und vergrößert werden soll.
Im Zuge der Ausführungsplanung werden zusätzliche Möglichkeiten der Regenwasserzuleitung und -versickerung in Grünbeeten geprüft.
Finanzierung
Beim Ausbau der Dutumer Straße handelt es sich um
eine nochmalige Herstellung und/oder Verbesserung einer öffentlichen Straße und
damit um eine beitragsfähige Maßnahme nach § 8 KAG.
Durch das Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land Nordrhein-Westfalen vom 5. März 2024 kann eine Erhebung von Straßenbaubeiträgen zukünftig nicht mehr erfolgen.
Aufgrund des neu gefassten § 8a KAG wird das Land Nordrhein-Westfalen den Gemeinden und Gemeindeverbänden diejenigen Beträge erstatten, die sie infolge des Erhebungsverbots nach § 8 Absatz 1 Satz 3 für Straßenausbaumaßnahmen nicht mehr erheben können.
Die Verordnung zur Erstattung von Beitragsausfällen für kommunale Straßenausbaumaßnahmen im Land Nordrhein-Westfalen vom 27. Juni 2024 regelt die Erstattung der nach § 8 KAG zu erhebenden Straßenausbaubeiträge. Die bisherigen Anliegerbeiträge werden somit vom Land NRW übernommen.
Die Durchführung der Baumaßnahme ist im Haushaltsplan 2025 veranschlagt worden. Nach der Anlage zur Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung Nordrhein-Westfalen beträgt die Erstattung von Beitragsausfällen für Erneuerung/Verbesserung bei Sammelstraßen (beitragsrechtlich „Haupterschließungsstraßen“) je nach Teileinrichtung zwischen 60% und 80% des beitragsfähigen Aufwands.
Grundlage für die Höhe der Erstattungsleistung ist der abschließend ermittelte, feststehende Gesamtaufwand der Straßenausbaumaßnahme nach der vorliegenden Schlussrechnung. Die Erstattung von Beitragsausfällen kann daher erst nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme beim Land NRW beantragt werden.
Der Ausbau der Straße soll – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich im Sommer/Herbst 2025 mit den Kanalbauarbeiten beginnen. Erste Baumfällarbeiten sind bereits für Februar vorgesehen.
Anlagen
Anlage 1: Lageplan zum Bauprogramm