Betreff
12. Änderungssatzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen und über die Abwälzung der Kleineinleiterabgabe
Vorlage
518/07
Aktenzeichen
FB 5.4-geh
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat, die als Anlage beigefügte 12. Änderungssatzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen und über die Abwälzung der Kleineinleiterabgabe vom 16. August 1995 zu beschließen.

 


Begründung:

 

Der Auftrag für die Entsorgung der Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Rheine ist beschränkt neu ausgeschrieben worden. Letztendlich hat im Ausschreibungsverfahren nur eine Firma ein Angebot vorgelegt, obschon vorab mehrere Anfragen bei Firmen durchgeführt wurden und dabei jeweils eine Angebotslegung signalisiert wurde.

 

Die Verwaltung kommt nach Ab- und Rücksprache mit der Örtlichen Rechnungsprüfung zu dem Ergebnis, dass das vorgelegte Angebot zu werten ist. Die Angemessenheit der Preise ist gegeben.

 

Es ist vorgesehen, die Firma für 2 Jahre mit dem Auftrag der Entsorgung zu betrauen.

 

Die neuen Preise erfordern zum 1. Januar 2008 eine Erhöhung des Gebührenanteils der Abfuhrkosten.

 

Die Kosten der Abfuhr aus Kleinkläranlagen und die Kosten für die Entleerung der abflusslosen Gruben werden in dieser Satzungsänderung auf die Betreiber der Anlagen umgelegt.

 

Darüber hinaus sind die Gebühren für die Reinigung der Schlämme aus den Kleinkläranlagen und des Inhalts aus den abflusslosen Gruben in einer Gebührenbedarfsermittlung neu festgestellt worden. Diese neuen Gebühren werden mit dieser Satzungsänderung ebenfalls umgelegt.

 

Die in dieser Satzung zu übernehmenden Gebühren verdeutlicht die nachstehende Tabelle:

 

 

 

Gebühren bisher
in €

Gebühren
ab 1. Januar 2008

Abfuhrkosten in €/m³

KKA

15,47

19,04

abflusslose Grube

11,90

15,47

Reinigungsgebühr in €/m³

KKA

6,44

6,61

abflusslose Grube

0,59

0,52

 

Die beigefügte 12. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen und über die Abwälzung der Kleineinleiterabgabe soll zum 1. Januar 2008 gelten.

 


Anlagen:

 

Anlage 1:     12. Änderungssatzung