Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der
Sportausschuss beschließt, die Fusion der beiden Tennisvereine TC Tenniscenter
und TC Blau-Weiß Rheine mit einer Zuwendung in Höhe von insgesamt 44.000 € zu
unterstützen.
2.
Der für
das Jahr 2026 vorgesehene Zuschuss in Höhe von 22.000 € steht unter dem
Vorbehalt, dass ausreichende Mittel im Haushaltsplan 2026 zur Verfügung stehen.
Begründung:
Vorbemerkungen
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Die
beiden Tennisvereine TC Tenniscenter und TC Blau-Weiß Rheine haben zum 1.1.2025
fusioniert.
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Neuer
Standort wird das Gelände des TC Blau-Weiß Rheine auf dem Grundstück Unlandstr.
18.
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Der
Standort des TC Tenniscenter, Zum Vennegroben 52 wird aufgegeben.
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Der TC
Tenniscenter hat bisher einen jährlichen Betriebskosten- und
Sportanlagenzuschuss von insgesamt 2.950 € erhalten. Zukünftig würde dieser
wegen Aufgabe der Sportstätte entfallen. Für 2025 wurde die Zuwendung noch zur
Abwicklung der Sportstätte gewährt.
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Im
Abschlussbericht zur kommunalen Sportentwicklungsplanung von 2016 wird unter
Ziffer 6.5 in der Bilanzierung des Bedarfs an Tennisanlagen eine Überversorgung
von Freianlagen festgestellt. In dem Abschlussbericht wird als Empfehlungen /
Maßnahmen u.a. formuliert, dass insbesondere in den Sparten Fußball, Tennis und
Leichtathletik die Vereine künftig stärker zusammenarbeiten sollen. Vereine und
Sparten, die enger zusammenarbeiten oder gar fusionieren, sollen bei der Belegung
von Sportstätten und in der Sportförderung eine besondere Stellung erhalten.
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Auf der
Grundlage der Sportentwicklungsplanung wurde am 27.1.2022 ein „Runder Tisch –
Tennissport in Rheine“ durchgeführt und empfohlen, dass die Rheiner
Tennisvereine gemeinsam Überlegungen und Strategien für die Weiterentwicklung
des Tennissports entwickeln und auch über mögliche Kooperationsformen beraten.
Zum Antrag
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Die
beiden Tennisvereine haben neben den beiden Anträgen auf
Investitionskostenzuschüsse (siehe Vorlage-Nr. 004/25) einen Antrag auf
Übernahme der Fusionierungskosten in Höhe von insgesamt 54.419,57 € gestellt.
Die Aufstellung ist als Anlage 1 beigefügt.
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Bei der
Fusion handelt es sich um eine Maßnahme, die nachhaltig zur Struktur- und
Angebotsverbesserung in der Stadt- und Sportentwicklung führt. Die Empfehlungen
der Sportentwicklungsplanung werden in besonderem Maße unterstützt.
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Durch
die Aufgabe des Standortes Vennegroben ergeben sich neben der Ersparnis des
jährlichen städtischen Betriebskosten- und Sportanlagenzuschusses auch
Einsparungen in der Sanierung und Unterhaltung der Sportstätte, die
anderenfalls Anträge auf Investitionskostenzuschüsse mit erheblicher
Beteiligung durch die Stadt zur Folge hätten.
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Die
Sportförderrichtlinien sehen für Projekte, die zu nachhaltigen Struktur- und
Angebotsverbesserungen führen und sich an den Empfehlungen aus dem
Abschlussbericht der Sportentwicklungsplanung in besonderem Ausmaß und
Wirkungsgrad orientieren, eine höhere Förderung vor (Einzelfallentscheidung).
Die Stadt Rheine hält die Maximalförderung von 70 % gemäß den
Sportförderrichtlinien für angemessen.
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Bei
einem Fördersatz von 70 % ergibt sich eine Förderung von 38.100 €. Diese wird
aus den jährlichen Projektmitteln von 30.000 € mit je 19.050 € in 2025 und 2026
gewährt.
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Der
Betriebskosten- und Sportanlagenzuschuss von 2.950 wird zur Abwicklung der
Sportstätte in 2025 und 2026 fortgezahlt.
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Der
Zuschuss der Stadt zu den Fusionierungskosten in Höhe von 54.419,57 € beträgt
somit insgesamt 44.000 €.
Anlage:
Aufstellung Fusionierungskosten