Betreff
Fusion von TC Tenniscenter Rheine e.V. und TC Blau-Weiß Rheine e.V.: Gewährung eines Zuschusses zu den Fusionierungskosten
Vorlage
052/25
Aktenzeichen
BM - 1.20 - stu
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

1.      Der Sportausschuss beschließt, die Fusion der beiden Tennisvereine TC Tenniscenter und TC Blau-Weiß Rheine mit einer Zuwendung in Höhe von insgesamt 44.000 € zu unterstützen.

2.      Der für das Jahr 2026 vorgesehene Zuschuss in Höhe von 22.000 € steht unter dem Vorbehalt, dass ausreichende Mittel im Haushaltsplan 2026 zur Verfügung stehen.


Begründung:

Vorbemerkungen

·         Die beiden Tennisvereine TC Tenniscenter und TC Blau-Weiß Rheine haben zum 1.1.2025 fusioniert.

·         Neuer Standort wird das Gelände des TC Blau-Weiß Rheine auf dem Grundstück Unlandstr. 18.

·         Der Standort des TC Tenniscenter, Zum Vennegroben 52 wird aufgegeben.

·         Der TC Tenniscenter hat bisher einen jährlichen Betriebskosten- und Sportanlagenzuschuss von insgesamt 2.950 € erhalten. Zukünftig würde dieser wegen Aufgabe der Sportstätte entfallen. Für 2025 wurde die Zuwendung noch zur Abwicklung der Sportstätte gewährt.

·         Im Abschlussbericht zur kommunalen Sportentwicklungsplanung von 2016 wird unter Ziffer 6.5 in der Bilanzierung des Bedarfs an Tennisanlagen eine Überversorgung von Freianlagen festgestellt. In dem Abschlussbericht wird als Empfehlungen / Maßnahmen u.a. formuliert, dass insbesondere in den Sparten Fußball, Tennis und Leichtathletik die Vereine künftig stärker zusammenarbeiten sollen. Vereine und Sparten, die enger zusammenarbeiten oder gar fusionieren, sollen bei der Belegung von Sportstätten und in der Sportförderung eine besondere Stellung erhalten.

·         Auf der Grundlage der Sportentwicklungsplanung wurde am 27.1.2022 ein „Runder Tisch – Tennissport in Rheine“ durchgeführt und empfohlen, dass die Rheiner Tennisvereine gemeinsam Überlegungen und Strategien für die Weiterentwicklung des Tennissports entwickeln und auch über mögliche Kooperationsformen beraten.

Zum Antrag

·         Die beiden Tennisvereine haben neben den beiden Anträgen auf Investitionskostenzuschüsse (siehe Vorlage-Nr. 004/25) einen Antrag auf Übernahme der Fusionierungskosten in Höhe von insgesamt 54.419,57 € gestellt. Die Aufstellung ist als Anlage 1 beigefügt.

·         Bei der Fusion handelt es sich um eine Maßnahme, die nachhaltig zur Struktur- und Angebotsverbesserung in der Stadt- und Sportentwicklung führt. Die Empfehlungen der Sportentwicklungsplanung werden in besonderem Maße unterstützt.

·         Durch die Aufgabe des Standortes Vennegroben ergeben sich neben der Ersparnis des jährlichen städtischen Betriebskosten- und Sportanlagenzuschusses auch Einsparungen in der Sanierung und Unterhaltung der Sportstätte, die anderenfalls Anträge auf Investitionskostenzuschüsse mit erheblicher Beteiligung durch die Stadt zur Folge hätten.

·         Die Sportförderrichtlinien sehen für Projekte, die zu nachhaltigen Struktur- und Angebotsverbesserungen führen und sich an den Empfehlungen aus dem Abschlussbericht der Sportentwicklungsplanung in besonderem Ausmaß und Wirkungsgrad orientieren, eine höhere Förderung vor (Einzelfallentscheidung). Die Stadt Rheine hält die Maximalförderung von 70 % gemäß den Sportförderrichtlinien für angemessen.

·         Bei einem Fördersatz von 70 % ergibt sich eine Förderung von 38.100 €. Diese wird aus den jährlichen Projektmitteln von 30.000 € mit je 19.050 € in 2025 und 2026 gewährt.

·         Der Betriebskosten- und Sportanlagenzuschuss von 2.950 wird zur Abwicklung der Sportstätte in 2025 und 2026 fortgezahlt.

·         Der Zuschuss der Stadt zu den Fusionierungskosten in Höhe von 54.419,57 € beträgt somit insgesamt 44.000 €.


Anlage:

Aufstellung Fusionierungskosten