Betreff
Festsetzung der Strassenreinigungsgebühren für das Jahr 2008
Vorlage
536/07
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  1. Die „Straßenreinigung Gebührenbedarfsberechnung 2008“ vom 20.11.2007 wird zur Kenntnis genommen.
  2. Es wird keine Änderung der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2008 beschlossen.

 

 


Begründung:

 

Entsprechend der Gebührenbedarfsberechnungen 2003 bis 2007 mussten in den letzten Jahren insgesamt erhebliche Gebührenerhöhungen beschlossen werden. Die Gründe dafür waren insbesondere in

 

·         einer Neuorganisation der Entsorgung des Strassenkehrrichts aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben (Mehrkosten ca. 45.000 €),

·        einer Erhöhung des in die Straßenreinigungsgebühr einfließenden Durchschnittswertes der jährlichen Winterdienstkosten und

·        einer Änderung des öffentlichen Anteils an den Kosten der Straßenreinigung

 

zu sehen.

 

In der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2007 wurde der für das Jahr 2006 ermittelte Mittelwert der Winterdienstkosten unverändert übernommen. Grund für diese Regelung war der außergewöhnliche Winter 2005/2006. Die Auswirkungen dieses Winters hätten die Straßenreinigungsgebühr nach oben schnellen lassen. Die vorliegende Gebührenbedarfsberechnung für 2008 folgt der Regelung für das Jahr 2007.

 

Diese Entscheidung ist vor folgendem Hintergrund zu sehen:

 

In die Gebührenbedarfsberechungen fließt ein Mittelwert der Winterdienstkosten der letzten Jahre ein. In den Nachkalkulationen werden die tatsächlichen Kosten berücksichtigt und daraus das jeweilige Betriebsergebnis ermittelt. Die Betriebsergebnisse werden in den Gebührenkalkulationen der Folgejahre berücksichtigt.

 

Die Auswirkungen des Winters 2005/2006 hätten zu einer drastischen Gebührenerhöhung für das Jahr 2007 geführt. Dagegen würden die Winterdienstkosten des Jahres 2007 wieder zu einer Gebührensenkung führen. Der bisherige Aufwand ist so gering, dass dadurch für das Jahr 2008 schon wieder eine Senkung des Mittelwertes eingetreten wäre. So sind in 2007 bisher noch keine Kosten für Streumittel angefallen, während dafür in 2006 rd. 110.000 € zu zahlen waren.

 

 

 

Die nachfolgende Gebührenbedarfsberechnung zeigt, dass unter Berücksichtigung des „eingefrorenen Mittelwertes“ der Winterdienstkosten nur eine minimale Gebührenkorrektur erforderlich wäre, um die geforderte Kostendeckung zu erreichen. Die Beibehaltung des bisherigen Gebührensatzes würde theoretisch zu einer Unterdeckung in Höhe von rd. 1.800 € führen.

 

Es wird vorgeschlagen keine Änderung der Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2008 vorzunehmen.

 

 

S t a d t   R h e i n e

 

Rheine, den 20.11.2007

Die Bürgermeisterin

 

 

-    FB 6 /70 - Fr    -            

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Straßenreinigung
Gebührenbedarfsberechnung 2008

 

 

 

 

 

 

Vorbemerkungen

 

Die im Jahre 2008 durch Gebühren zu deckenden Kosten werden voraussichtlich

 

531.472 €

 

betragen.

 

 

Bei der Ermittlung dieses Umlagebetrages wurden u.a. folgende Regelungen berücksichtigt:

 

 

Die Entsorgung des Straßenkehrrichts erfolgt entsprechend der Auflage des Kreises Steinfurt nicht mehr auf der städt. Bauschuttdeponie.

Entsprechend der Beschlussfassung vom 23.11.2006 wurde bei der Gebührenkalkulation ein öffentlicher Anteil in Höhe von 10 % berücksichtigt.

Bei der Ermittlung der „umlagefähigen Kosten“ für den Winterdienst wird weiterhin ein Mittelwert aus den Ist-Ergebnissen der letzten Abrechnungsjahre eingerechnet.

Die Kehrmaschinenreinigung wird weiterhin durch eine Privatfirma durchgeführt.

 

 

 

 

Bei der Ermittlung der Straßenreinigungsgebühren sind aufgrund früherer Ratsbeschlüsse folgende Vorgaben einzuhalten:

 

 

 

ü  Die Kosten der Kehrmaschinenreinigung werden in Höhe der an den Unternehmer zu zahlenden Kehrentschädigung umgelegt.

 

ü  Alle übrigen Kosten (einschl. Winterdienst) werden nach folgendem Verhältnis aufgeteilt:

 

 

Straßenkategorie

Anteilsschlüssel je Kehrmeter

14-tägliche Reinigung

1,0 Anteil

Wöchentliche Reinigung

1,2 Anteil

Zweimalige Reinigung pro Woche

2,2 Anteil

 

 

ü  Die Kosten der Fußgängerzonenreinigung werden ausschließlich nach der Kehrlänge und ohne Anwendung zusätzlicher Verhältniszahlen umgelegt.

 

 

 

 

 

Gebührenkalkulation

 

Aufgrund der erwarteten gebührenpflichtigen Längen werden sich in 2008 voraussichtlich folgende Anteile ergeben:

 

 

 

 

 

Auf diese Kehrlängenanteile sind folgende Kosten zu verteilen:

 

 

 

Die Kosten je Anteil betragen demnach

 

 

 

 

 

 

Aufgrund der vorgenannten Kostenabgrenzung ergibt sich folgende Gebührenkalkulation:

 

 

 

 

 

 

Entsprechend der o.a. Berechnungen ergäbe sich für das Jahr 2008 folgende Gebührenentwicklung:

 

 

 

 

 

 

Die oben stehende Tabelle zeigt für das Jahr 2008 keine relevanten Gebührenveränderungen gegenüber den derzeitigen Gebührensätzen. Es wird daher für das Jahr 2008 keine Änderung der Straßenreinigungsgebühren vorgeschlagen.

 

 

 

 

aufgestellt:

gesehen:

Im Auftrag:

Im Auftrag:

 

 

Freckmann

Schirdewahn