Betreff
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Rheine
Vorlage
538/07
Aktenzeichen
FB 6-si
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.    Der Rat der Stadt Rheine nimmt das vorläufige Betriebsergebnis 2006 der kostenrechnenden Einrichtung „Stadtentwässerung“ der Stadt Rheine zustimmend zur Kenntnis.

2.    Der Rat der Stadt Rheine stimmt der Gebührenbedarfskalkulation für die kostenrechnende Einrichtung „Stadtentwässerung“ der Stadt Rheine zu.

3.    Der Rat der Stadt Rheine beschließt den Schmutzwassergebührensatz von 2,12 €/m³ und den Niederschlagswassergebührensatz von 0,74 €/m² für das Jahr 2008.

4.    Der Rat der Stadt Rheine beschließt die als Anlage 3 beigefügte 9. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Rheine.

 

 

 


Begründung:

 

Inhaltsverzeichnis

1. Vorläufiges Betriebsergebnis 2006 der kostenrechnenden Einrichtung “Stadtentwässerung” der Stadt Rheine

2. Abschreibung auf Basis der NKF-Anlagenbuchhaltung

3. Gebührenbedarfskalkulation der kostenrechnenden Einrichtung “Stadtentwässerung” für das Jahr 2008

4. Gebührensätze 2008 für Schmutz- und Niederschlagswasser

5. Satzungsänderungen

 

1.   Vorläufiges Betriebsergebnis 2006 der kostenrechnenden Einrichtung
                                      “Stadtentwässerung” der Stadt Rheine

 

Das Betriebsergebnis des Jahres 2006 der kostenrechnenden Einrichtung „Stadtentwässerung“ schließt mit Aufwendungen in Höhe von 14.333.980,22 € und Erträgen in Höhe von 14.177.987,70 € und damit mit einem Defizit von 155.992,52 € ab.

 

Einen tabellarischen Vergleich der Planzahlen und der vorläufigen Ergebnisse ist in der Anlage 1 dargestellt.

 

 

Wesentliche Abweichungen vom Planansatz gab es in folgenden Positionen:

Erträge:                                                           PLAN 2006 – RE 2006            Planveränderung

 

1.        Schmutzwassergebühren          - 311.942,54 €             Minderertrag

2.        Niederschlagswassergebühren     238.054,23 €              Mehrertrag

3.        Stromvergütung Blockheizkraftwerk KA 40.585,18 €        Mehrertrag

 

 

Aufwendungen:                                               PLAN 2006 – RE 2006            Planveränderung

 

4.        Personalkosten                      – 204.845,23 €            Mehraufwand

5.        Stromkosten                              17.028,70 €           Minderaufwand

6.        Schlammbeseitigung                   38.093,00 €           Minderaufwand

7.        Erstellung/Führung Kanalkataster  46.638,15 €           Minderaufwand

 

Die absoluten und prozentualen Abweichungen vom Planansatz sind in der Anlage 1 mit aufgeführt.

 

Erläuterungen der Abweichungen:

 

1.    Die geringeren Erträge der Schmutzwassergebühren sind darauf zurückzuführen, dass der tatsächliche Wasserverbrauch von 3,865 Mio m³ mit 0,155 Mio m³ (3,86%) deutlich unter dem kalkulierten Wert von 4,020 Mio m³ zurückgeblieben ist.

     

2.    Die Erträge aus der Niederschlagswassergebühr resultieren aus einer deutlichen Zunahme der privat versiegelten Flächen. Der kalkulierten Fläche von 5,22 Mio m² stehen nach der Abrechnung 5,485 Mio m² (+5,07 %) gegenüber. Die versiegelten öffentlichen Flächen waren mit 3,2 Mio m² angesetzt. Tatsächlich blieben sie aber etwas unter diesem Wert: 3,181 Mio m² ( - 0,59%).

3.    Aufgrund einer höheren Stromerzeugung des Blockheizkraftwerkes auf der Kläranlage  können hier höhere Erträge erzielt werden.

4.    Aufgrund der Schließung der KA Gertrudenweg war ab 2005 mit einer Reduzierung von Personalstellen durch Fluktuation gerechnet worden. Deshalb wurde mit abnehmenden Personalkosten in 2005 und 2006 kalkuliert. Bei der Kalkulation 2007 wurde aufgrund der RE 2004 und 2005 berücksichtigt, dass der Effekt sich nicht wie erwartet einstellte. Der Planwert 2006 geht noch von der Annahme des Personalabbaus aus; das Rechnungsergebnis 2006 widerlegt den kurzfristigen Abbau.

5.    Durch aktives Strommanagement im Stadtentwässerungsbetrieb wurden Verbrauchseinsparungen erzielt.

6.    Bei den Schlammverwertungskosten sind die Unwägbarkeiten von Grenzwertüberschreitungen im Klärschlamm und damit verbundene teurere Entsorgungswege als Risikozuschlag enthalten. Jedoch: Es wurde ein 10 jähriger Verwertungsvertrag mit dem Kohlekraftwerk Ibbenbüren geschlossen. In den kommenden Jahren bestehen daher diese Unwägbarkeiten hinsichtlich der Fortdauer der derzeitigen Verwertungswege bei geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen nicht mehr.

7.    Das Kanalkataster wurde in 2006 fortgeschrieben. Der Aufwand war vorübergehend mit Duldung der Aufsichtsbehörde verringert worden.

 

 

Durch die teilweise deutlichen Abweichungen vom Plan konnte der Gebührenhaushalt nicht wie in den Vorjahren ausgeglichen werden.

Der Gebührenhaushalt für das Jahr 2006 der kostenrechnenden Einrichtung „Stadtentwässerung“ der Stadt Rheine schließt nach dem vorläufigen Ergebnis auf der Aufwandseite mit 14.333.980,22 € und auf der Ertragsseite mit 14.177.987,70 €. Es entstand ein Defizit von 155.992,52 €.

 

 

2.   Abschreibung auf Basis der NKF-Anlagenbuchhaltung

 

Im Zusammenhang mit der Erstellung des WIBERA-Gutachtens zur Neuorganisation der Technischen Betriebe sind für den Bereich der Stadtentwässerung größere Differenzen zwischen den Daten aus der Gebührenbedarfsberechnung und den Daten aus der NKF-Anlagenbuchhaltung festgestellt worden. Die Differenzen betrafen zum einen die Gesamtvermögenswerte und zum anderen die Abschreibungen.

 

Die Verwaltung hat inzwischen umfangreiche Überprüfungen und einen Vergleich der in verschiedenen DV-Systemen gehaltenen Daten vorgenommen. Im Ergebnis wurden die aus der NKF-Anlagenbuchhaltung ermittelten Daten sowohl für die Gesamtvermögenswerte, als auch für die Abschreibungen bestätigt.

 

Aus den durchgeführten Überprüfungen ergaben sich folgende Erkenntnisse:

 

1.                  Zu Beginn des Jahres 2005 wurde das gesamte Kanalkataster (und damit auch das gesamte Kanalvermögen) aus dem bisherigen, zuletzt nur noch in der Stadtentwässerung eingesetzten, DV-System INGRADA in das bereits bei der Stadt im Einsatz befindliche multifunktionale Grafische Informationssystem (GIS) TOPOBASE überführt, um ein einheitliches GIS-Datenbanksystem bei der Stadt Rheine zu verwenden. Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung 2007 waren die Daten aus der seinerzeitigen Datenübernahme (siehe auch Ziffer 2 und 4).

Nach der Datenübernahme wurden durch den Einsatz verschiedener Hilfsprogramme unterschiedliche Vollständigkeits- und Plausibilitätsüberprüfungen des übernommenen Datenbestandes vorgenommen. Hierdurch wurden gegenüber der bisherigen Datenhaltung etliche Ungereimtheiten festgestellt. So waren beispielsweise Haltungen (Kanalabschnitte von Schacht zu Schacht) doppelt ausgewiesen. Das hatte seinen Ursprung darin, dass im INGRADA-System innerhalb bereits vorhandener Haltungen für die Kanalinspektion datentechnisch sogenannte virtuelle, baulich und örtlich aber nicht vorhandene, Schächte im System angelegt waren, die nach der Datenübernahme nochmals als eigenständige Haltungen zusätzlich in die Vermögensermittlung eingeflossen sind. Außerdem sind die im bisherigen System nur nachrichtlich festgehaltenen und besonders kenntlich gemachten Entwässerungsleitungen auf städtischen Grundstücken (z.B. Schulen) irrtümlich dem Kanalvermögen der Stadtentwässerung zugeordnet worden.

Daraufhin erfolgte unter Einschaltung eines Ingenieurbüros eine umfassende und zeitaufwendige Überprüfung/Neuaufnahme des gesamten Kanalvermögens, die erst Ende Juni diesen Jahres abgeschlossen werden konnte.

 

2.                  Im Zeitpunkt der Aufstellung der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2007 (im Oktober 2006) waren die vorgenannten Überprüfungen noch nicht abgeschlossen. Die Kalkulation der Kapitalkosten (Abschreibung und Kalkulatorische Verzinsung) erfolgte daher auf der Basis der nach TOPOBASE übergeleiteten Daten. Die durch die unter Ziffer 1 erläuterte Überprüfung festgestellten Mängel waren bei Aufstellung der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2007 noch nicht bekannt und konnten folglich auch nicht berücksichtigt werden.

 

3.                  Ein Teil der Differenzen ist auch darauf zurückzuführen, dass in der Vermögensfortschreibung für die Gebührenbedarfsberechnung (neue) Vermögensgegenstände noch unter „Anlagen in Bau“ geführt wurden, obwohl sie schon  als selbständige Objekte im Anlagennachweis aufgenommen waren. Es hätte eine dem entsprechende Ausbuchung unter der Position „Anlagen in Bau“ erfolgen müssen, was irrtümlich unterblieben ist. So sind in der Gebührenbedarfsberechnung 2007 für den gleichen Vermögensgegenstand Werte doppelt berücksichtigt worden, da Anlagen im Bau – soweit deren Inbetriebnahme im Kalkulationszeitraum unterstellt wird – ergänzend manuell in den kalkulatorischen Kosten berücksichtigt wurden.

 

4.                  Weitere Differenzen waren auf die angewandten unterschiedlichen Abschreibungstechniken zurückzuführen. Die Gebührenbedarfsberechnung bezog sich stets auf den Zeitpunkt zum Ende des Vorjahres (z.B. für 2007 ist Stichtag der 31.12.2005) und bezog die Herstellungskosten erst ein Jahr nach der Fertigstellung des Anlagegutes in die Abschreibung ein. In der NKF-Anlagenbuchhaltung hingegen beginnt die Abschreibung – entsprechend der hierzu ergangenen einschlägigen Vorschriften - bereits im Jahr der endgültigen Fertigstellung. Die Gebührenbedarfsberechnung ist in diesem Punkt inzwischen (und im Wege der Nachkalkulation auch schon für 2007) auf die Belange der NKF-Anlagenbuchhaltung umgestellt worden. 

 

Bei der zur Aufstellung der NKF-Eröffnungsbilanz erfolgten Übergabe der Vermögenswerte in die NKF-Anlagenbuchhaltung waren die sich aus den Ziffern 1 bis 4 ergebenden Korrekturen bereits weitgehend berücksichtigt. Hieraus erklären sich auch die im Rahmen der Gutachtenerstellung zur Neuorganisation der Technischen Betriebe festgestellten Differenzen der Vermögenswerte und der Abschreibungen für die Stadtentwässerung.

 

Im Hinblick auf die Gebührenbedarfsberechnung 2007 ergibt sich folgendes Bild auf der Basis der Daten der NKF-Anlagenbuchhaltung ohne weitere Indizierung der Werte:

 

                                                                   bisher                                Neu                    Unterschied

                                                                                                                                                 

Restwerte Sachanlagen                163.032.320,99             151.383.014,03             -11.649.306,96

Abschreibungen                              5.560.936,70                 4.697.036,18                  -863.900,52

 

Bezogen auf die Abschreibungen ist eine schon jetzt erkennbare Kostenüberdeckung für das noch laufende Jahr 2007 zu verzeichnen. Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen. Damit es nicht zu einer sprunghaften Gebührenentwicklung kommt, schlägt die Verwaltung – vorbehaltlich des Ergebnisses der noch umfassend durchzuführenden Nachkalku-lation für 2007 – vor, in Höhe der in der Gebührenbedarfsberechnung für 2007 zu hoch angesetzten Abschreibungen eine Rückstellung zu bilden, die in den Gebührenbedarfsberechnungen der nächsten drei Jahre (2008 bis 2010) gebührenmindernd aufgelöst wird. Bei der Nachkalkulation für 2007 ist mit einer Verringerung der Differenz aufgrund der Werteindizierung zu Wiederbeschaffungszeitwerten und möglicherweise auftretenden Unterdeckungen beim Betriebsaufwand zu rechnen.

 

 

3.   Gebührenbedarfskalkulation   der kostenrechnenden Einrichtung
                                             “Stadtentwässerung” für das Jahr 2008

 

Die Kalkulation des Gebührenhaushalts für das Jahr 2008 geht von den vorgesehenen Daten des Wirtschaftsjahres 2008, den Planwerten und der Kostenverfolgung des Jahres 2007 sowie den Erkenntnissen aus den Jahren 2006 und 2005  aus (Anlage 2).

 

Informationen und Hinweise zu Einzelpositionen:

Aufwendungen:

        Bei der Position “Personalkosten”wurden die erwarteten tariflichen Steigerungen und die Personalentwicklung berücksichtigt.

        Die Kosten für die Unterhaltung der Kläranlage können nicht weiter verringert werden. Es entstehen Vorsorgeaufwendungen wegen der Phosphorproblematik. Hinzu kommen Preissteigerungen für Lieferleistungen (Mautkosten, Treibstoffkosten, etc.) und Rohstoffe. Insoweit ist der Kostenansatz des Vorjahres nicht weiter zu reduzieren. Die Kosten für die Unterhaltung der Kanäle werden durch zunehmende Kanalschädenerkennung und –reparatur beeinflusst. Die vorausschauende Reparatur von Einzelschäden wurde in 2004 aufgenommen. Mit dem Zusatzaufwand werden punktuelle schwerwiegende Schäden des Kanalnetzes behoben, um der Forderung der Selbstüberwachungsverordnung Kanal des Landes nachzukommen.

        Die Kosten der Schlammverwertung sind für die nächsten Jahre durch den abgeschlossenen Verwertungsvertrag mit dem Kohlekraftwerk Ibbenbüren recht gut kalkulierbar.

        Die Abwasserabgabe für Schmutzwasser wird nach der Jahresschmutzwassermenge (JSM) und den genehmigten Einleitwerten von der Gewässeraufsicht berechnet. Im Jahre 2006 wurde aufgrund einer Grenzwertüberschreitung im Kläranlagenablauf (Parameter: Phospat) vom Landesumweltamt unterstellt, dass auch die Niederschlagsbeseitigung nicht den Anforderungen der Technik entsprach und deshalb die Niederschlagswasserabgabe für das Gebiet erhoben, das im Mischsystem entwässert. Dagegen hat die Verwaltung Widerspruch und Klage erhoben. Der Gerichtstermin ist im Januar 2008.

        Das Kanalkataster wird fortgeschrieben. Im Jahr 2008 wird die Befahrung neuer Kanäle und Hausanschlüsse innerhalb der Gewährleistungsfrist und im Vorfeld von Kanalsanierungen weiterhin durchgeführt.

        Der“Verwaltungskostenbeitrag“ dient als Ausgleich für die Nutzung der Gesamtverwaltung durch die Stadtentwässerung. Er wird prozentual über die Sachbetriebskosten ermittelt. Der Prozentsatz beträgt 2,0 %.

        Die Abschreibung auf den Wiederbeschaffungszeitwert  des Anlagevermögens wird auf der Basis der NKF-Buchhaltung und der vorgesehenen Baumaßnahmen kalkuliert und auf die Blöcke Schmutz- und Niederschlasgwasserbeseitigung aufgeteilt. Für 2008 wird mit einem Abschreibungsbetrag von 5,131 Mio. € gerechnet.

        Die Zinsbelastung wird über den Restbuchwert des Anlagevermögens auf Basis des Anschaffungs-/Herstellungsaufwands unter Abzug der Beiträge und Zuschüsse kalkuliert und auf die Blöcke Schmutz- und Niederschlasgwasserbeseitigung aufgeteilt. Für 2008 wird mit einer Zinsbetrag von 4,804 Mio. € gerechnet.

 

 

Erträge:

        Der öffentliche Anteil an den Niederschlagswasserbeseitigungskosten errechnet sich zu 2.368.000 € aus den versiegelten und an die Kanalisation angeschlossenen Straßen-/ Wege- und Platzflächen und dem geänderten Gebührensatz von 0,74 €/m².

 

4.            Gebührensätze 2008 für Schmutz- und Niederschlagswasser

 

Die Kalkulation der Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagswasser erfolgt in Anlehnung an das Schema der vergangenen Jahre (Anlage 2).

 

Wassermenge

Es wird in der Kalkulation mit einer Wassermenge von 3.850.000 m³ gerechnet. Dies enspricht dem vorsichtigen Durchschnitt der letzten drei Jahre.

 

Die Frischwassermenge ist im Mittel der letzten Jahre zurückgegangen wie die nachstehende Tabelle zeigt.         
In 2004 hat eine neue Tendenz der Wasserbezugsverringerung begonnen die sich in 2005 weiter fortsetzt. Das 5-Jahresmittel liegt unter dem Streubereich der letzten Jahre.   
Aufgrund der Zahlen der letzten 3 Jahre ist bei der Kalkulation von einer Menge von 3.850.000 m³ auszugehen. Mögliche Betriebsschließungen sind dabei nicht berücksichtigt.

 

Jahr            Jahresfrischwassermenge               Mittelwert der letzten 5 Jahre

1995                       3.988.763 m³                                    4.054.890 m³

1996                       3.891.780 m³                                    4.026.097 m³

1997                       3.962.712 m³                                    4.004.899 m³

1998                                              4.142.011 m³                                    4.011.894 m³

1999                                              4.116.449 m³                                    4.000.343 m³

2000                                              4.053.290 m³                                    4.013.248 m³

2001                                              4.085.541 m³                                    4.052.001 m³

2002                                              4.058.672 m³                                    4.071.193 m³

2003                                              4.047.626 m³                                    4.052.316 m³

2004                                              3.831.827 m³                                    4.015.391 m³

2005                                              3.805.121 m³                                    3.965.757 m³

2006                                              3.865.573 m³                                    3.921.764 m³

 

 

 

 

Versiegelungsfläche

Die versiegelte Fläche hat sich durch Straßenneubau und Wohnungsbau gegenüber dem letztjährigen Prognoseansatz geringfügig erhöht. Die tatsächlich versiegelten Flächen sind bei den Privatflächen höher als prognostiziert. Eine Steigerung der versiegelten Flächen im Bereich Straßen ist kaum gegeben.

                                               Straßenflächen          Privatflächen                 Summe

Stand Ende 1997                        2.990.686 m²            4.834.314 m²            7.825.000 m²

Stand Ende 1998                        3.040.839 m²            4.835.161 m²            7.876.000 m²

Stand Ende 1999                        3.049.515 m²            4.896.720 m²            7.946.235 m²

Stand Ende 2000                        3.050.995 m²            4.955.120 m²            8.006.115 m²

Stand Ende 2001                        3.097.727 m²            5.030.370 m²            8.128.097 m²

Stand Ende 2002                        3.103.403 m²            5.054.900 m²            8.158.303 m²

Stand Ende 2003                        3.147.924 m²            5.122.180 m²            8.270.104 m²

Stand Ende 2004                        3.175.210 m²            5.125.008 m²            8.300.218 m²

Stand Ende 2005                        3.175.496 m²            5.093.065 m²            8.268.561 m²

Stand Ende 2006                        3.187.232 m²            5.212.330 m²            8.399.562 m²

Stand Ende 2007 (Plan)               3.200.000 m²            5.220.000 m²            8.420.000 m²

 

Die prozentuale Aufteilung der Abwasserbeseitigungskosten auf die Kostenblöcke Schmutz- und Niederschlagswasser bleibt nahezu unverändert.

 

Gebührensätze

Mit den Kosten der Gebührenbedarfsermittlung und den aufgezeigten Verteilgrößen für Schmutz- bzw. Niederschlagswasser errechnen sich folgende Gebührensätze:

              Schmutzwassergebührensatz                            2,12 €/cbm

              Niederschlagswassergebührensatz                  0,74 €/m²

Dies bedeutet, dass die Schmutzwassergebühr in 2008 unverändert bleibt.

Dies bedeutet zudem eine Senkung der Niederschlagswassergebühr um 3 ct/m², was 3,90 % entspricht.

Die Gebührensätze liegen damit zwar über den Prognosewerten, die 2001 für 10 Jahre anhand der vorgesehenen Investitionen für die Gebietsentwicklung und Kanalsanierung ermittelt wurden. Bei dieser Prognose wurde allerdings ein Zinssatz von 4,0 % angenommen. Der Zinssatz beträgt seit 2007 jedoch 6,0 %.

 

Die Prognose der Gebührenentwicklung wurde im Jahre 2000 für 10 Jahre gewagt, um die Auswirkung der Kanalsanierung darzustellen. Die Entwicklung der Gebührensätze stellte sich damals folgendermaßen dar (umgerechnet in Euro):

 

Jahr

2001

2002

2004

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

SW-Gebühr

1,67 €

1,72 €

1,77 €

1,81 €

1,87 €

1,92 €

1,87 €

1,94 €

1,94 €

2,02 €

RW-Gebühr

0,57 €

0,60 €

0,62 €

0,69 €

0,72 €

0,67 €

0,72 €

0,71 €

0,75 €

0,73 €

Gültige, vom Rat beschlossene Werte

(für 1998 bis 2001 umgerechnet aus DM-Beträgen)

 

 

Jahr

1999

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

 

SW-Gebühr

1,5390 €

1,6820 €

1,6820 €

1,74 €

1,74 €

1,74 €

1,84 €

2,02 €

2,12

2,12

 

RW-Gebühr

0,5471 €

0,5726 €

0,5726 €

0,61 €

0,61 €

0,61 €

0,66 €

0,68 €

0,77

0,74

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vorschlag

 

 

 

Für die Gebührenzahlerin mit 36 m³ Jahresschmutzwassermenge und 100 m² versiegelter Fläche ergeben die beiden Gebührensatzänderungen eine monatliche Entlastung von 0,25 € bei Jahresbeträgen von 76,32 € für Schmutz- und 74,00 € für Niederschlagswasser.

 

 

 

 

5.       Satzungsänderungen

 

Es werden die neuen Gebührensätze für 2008 in die Satzung eingearbeitet.


Anlagen: