Betreff
Ausbau der Nienbergstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort: Wohnpark Dutum - Teile A und D" I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger II. Festlegung der Herstellungsmerkmale III. Satzung über dieHerstellungsmerkmale
Vorlage
465/07/1
Aktenzeichen
Fb 5.3 -meyo-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Beschluss des Bau- und Betriebsausschusses:

 

Zu I:     Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II:     Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Nienbergstraße“ im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort: „Wohnpark Dutum – Teile A und D“:

 

A.       Nienbergstraße

 

Es ist ein Ausbau als Tempo-30-Zone im Trennungsprinzip vorgesehen.

 

 

a)  Fahrbahn

è     Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 5,50 m

 

è     In Bereichen von Einengungen:

Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 3,50 m

 

è     Einmündungsbereiche der Wessel-, Kollwitz- und Münterstraße:

Herstellung der Fahrbahn in Pflasterbauweise in rotem Betonsteinpflaster in einer Breite von 5,50 m

 

 

b)  Parken

è     Pflasterung von Pkw-Parkstreifen in anthrazitfarbenem Pflaster mit Unterbau in Längsaufstellung mit einer Breite von 2,0 m

 

 

c)   Begrünung

è     Anlegen von Grünbeeten z. T. mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung als Fahrbahneinengung und im Seitenraum

 

 

d)   Gehweg

è     Pflasterung von plattierten Gehwegen in 2,0 m Breite

 


Zufahrten/Einmündungen

è     Pflasterung in den Seitenbereichen der Einmündungen und der Zufahrten zu den privaten Grund­stücken in grauem Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

 

e)  Entwässerung

è     Herstellung einer 30 cm breiten Entwässerungsrinne

è     Einbau von Straßenabläufen mit Anschluss an die vorhandene Kanalisation

 

 

f)    Straßenbeleuchtung

è     Aufstellen von Leuchten in Rautenform QSS 151, LPH 6 m ausgestattet mit 2x50 Watt

 


 

Beschluss des Rates:

 

Zu III:    Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bau- und Betriebsausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Nienbergstraße“ im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort: „Wohnpark Dutum – Teile A und D“:

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale

für den Ausbau der „Nienbergstraße“

vom ___________________

 

 

Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Oktober 2007 (GV.NRW S.380), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ____________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Nienbergstraße“ im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort: „Wohnpark Dutum – Teile A und D“ , erlassen:

Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweisen:

 

A.       Nienbergstraße

 

Ausbau im Trennungsprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.        Fahrbahn in Asphalt mit Unterbau

 

2.        Teilbereiche der Fahrbahn in Pflasterbauweise in rotem Pflaster

 

3.        Parkstände in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

4.        Grünbeete mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung

 

5.        Plattierte Gehwege mit Unterbau

 

6.        Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

7.        betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung


Begründung:

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung der „Nienbergstraße“  fand in der Zeit vom 9. bis 24. Oktober 2007 in den Räumen des Fachbereiches 5/ Planen und Bauen/ 5.3 statt.

Ergänzend zur Offenlage fand am 22. November ein Termin statt, an dem die Verwaltung die Planungen den Anliegern vorstellte und ihnen die Möglichkeit gab, Änderungswünsche vorzutragen.

Es gingen folgende Änderungswünsche bzw. Eingaben seitens der Anlieger ein:

 

Eingaben mehrerer Anlieger während der Offenlage und am 22. November

 

 

Abwägung:

 

Sowohl in der Offenlage als auch bei der Versammlung wurden starke Bedenken der Anlieger laut, dass bei Durchführung der vorgeschlagenen Offenlageplanung die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km/h nicht eingehalten würde. Der allgemeine Konsens war, dass in jedem Fall eine konsequente Verkehrsberuhigung durch Einbauten stattfinden soll.

Favorisiert wurden seitens der Anlieger starke Einengungen der Fahrbahn und erhöhte Aufpflasterungen.

 

Die von den Anliegern geäußerten Bedenken, dass auf der „Nienbergstraße“ bei Um­setzung des offengelegten Planes zu hohe Geschwindigkeiten gefahren werden, können seitens der Verwaltung nachvollzogen werden.

 

Es spricht nichts gegen die Anordnung von Fahrbahneinengungen, solange die Befahrbarkeit der Straße auch für große Fahrzeuge gewährleistet bleibt.

Der Offenlageplan wurde diesbezüglich dahingehend überprüft, ob an Stellen vorgesehener Grünbeete eine Einengung der Fahrbahn möglich ist. Wo dieses möglich war, sind die Grünbeete um 2 m in die Fahrbahn hinein vergrößert worden, so dass hier eine Einengung auf 3,50 m erfolgt. An einer Stelle (vor Haus Nr. 71) ist eine beidseitige Einengung der Fahrbahn um jeweils 1 m ebenfalls auf 3,50 m vorgesehen.

 

Der Bau von „klassischen“ Aufpflasterungen wird hingegen nicht befürwortet, da das Befahren auch für Rettungsfahrzeuge problemlos möglich sein muss, und hohe Aufpflasterungen für diese Probleme bereiten können.

Ohne für diese Fahrzeuggruppe große Probleme können hingegen schlichte Materialwechsel mit nur leichten Erhöhungen angeordnet werden. Diese Form der „Aufpflasterung“ ist im Stadtgebiet Rheine z. B. in der Rabinstraße und im Karweg gebaut worden. Hier wird für einen kurzen Abschnitt die Asphaltbauweise durch Pflasterbauweise (rot) unterbrochen. Die Wirkung auf den Kraftfahrer ist ähnlich geschwindigkeitsreduzierend wie die der höheren Aufpflasterung.

Diese Form der „Aufpflasterung“ wird die Asphaltfahrbahn im Bereich der Einmündungen der Wessel-, Kollwitz- und Münterstraße ersetzen.

 

Die Änderungen sind im Ausbauplan eingearbeitet.

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt die Anordnung von Fahrbahneinengungen und Materialwechseln im Verlauf der Nienbergstraße.

 

Zu II:          Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Die an die Straße angrenzenden Grundstücke sind größtenteils bebaut.

 

Der Ausbau der „Nienbergstraße“ ist nach einer Änderung für das Investitionsprogramm 2008 vorgesehen. Zunächst war eine Umsetzung in 2010 vorgesehen.

 

Die Planung sieht einen Ausbau als Tempo-30-Zone mit asphaltierter Fahrbahn im Trennungsprinzip vor.

Im Bereich der Einmündungsbereiche der Seitenstraßen ist ein Material- und Farbwechsel zu rotem Betonsteinpflaster, d=10 cm vorgesehen. Einseitig der Fahrbahn sind wechselseitig Parkstreifen –unterbrochen von Grünbeeten und Zufahrten- angeordnet. Daran anschließend und auf der anderen Straßenseite direkt neben der Fahrbahn sind Gehwege geplant.

Die Parkstände erhalten eine anthrazitfarbene und die Gehwege eine graue Pflasterung.

 

Der Belag und die Beleuchtungseinrichtungen entsprechen dem üblichen Ausbaustandard von T-30-Zonen im Stadtgebiet.

 

Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen mit Anschluss an den vorhandnen Kanal.

 

 

 

Zu III: Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Da die Ausbaustandards der „Nienbergstraße“ von der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abweichen, ist vom Rat eine Änderungssatzung zu beschließen, die anschließend bekanntzumachen ist.

 


Anlagen:

 

Lageplanverkleinerungen