Betreff
Änderung der Straßenverzeichnisse zur Straßenreinigungssatzung zum 01.01.2008
Vorlage
551/07
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Die Straßenverzeichnisse I und II zur Straßenreinigungssatzung werden mit Wirkung vom 01.01.2008 wie folgt geändert:

 

 

Straßenverzeichnis I

Satzungs-regelung

Straßenbezeichnung

Reinigungs-häufigkeit

Änderungsgrund

 

Je

Woche

alle 14 Tage

Alt:

· Alemannenallee

X

 

Die aufgeführten Straßen sind in der Vergangenheit bereits auf eine 14 tägliche Reinigung umgestellt worden. Auch die Veranlagung wurde zum Umstellungszeitpunkt entsprechend geändert. Es erfolgt hier lediglich die redaktionelle Anpassung der Anlage zur Straßenreinigungssatzung.

 

· Am Bauhof

X

 

 

· Amselstraße

X

 

 

· Dietrich-Bonhoeffer-Str.

X

 

 

· Hessenweg

X

 

 

· Menzelweg

X

 

 

· Unlandstraße

X

 

 

· Veltruper Straße

X

 

 

· Wihostraße

X

 

 

· b) Schorlemerstraße von einschließlich Wendeplatz, ohne Stichweg

X

 

 

· Veitstraße von Hermannstraße bis Heinrichstraße

X

 

 

· a) Bonifatiusstraße von der Sandkampstraße bis Offenburgweg einschl. Stichstraße

X

 

 

· Mergelstraße, ohne Stichweg

X

 

 

· Vechteweg

X

 

 

· Hildebrandweg

X

 

Neu:

Alemannenallee u.a.

 

X

 

 

 

 

 

Alt:

Iltisweg bis ca. 150 m in nördlicher Richtung

 

X

Der Weg ist umbenannt worden.

Neu:

Siemensstr.

 

X

 

 

 

 

 

Alt:

Landersumer Weg von der Litestr. bis Sassestr.

X

 

Die Veranlagung und tatsächliche Reinigung erfolgte bereits 14-täglich + Erweiterung um Neubau bis Rabinstr.

Neu:

Landersumer Weg von der Litestr. bis Rabinstr.

 

x

 

 

 

 

 

Alt:

Rossiniweg

 

X

Auf Antrag der Anlieger erfolgt seit 2006 eine Anliegerreinigung. Die Straße wird daher ins Verzeichnis II übernommen.

Neu:

Rossiniweg

----

----

 

 

 

 

 

Alt:

·         Schweitzerstraße

·         Rabinstraße

·         Karweg

----

 

Aufgrund des zwischenzeiltich erfolgten endgültigen Straßenausbaues ist eine Übernahme aus dem Verzeichnis II in das Straßenverzeichnis I - mit Ausnahme der Stichwege - möglich.

Neu:

Schweitzerstraße

Rabinstraße - ohne Stichwege

Karweg - ohne Stichwege

 

X

 

 

 

 

 

Alt:

----

 

 

bisher keine Zuweisung

zum Straßenverzeichnis

Neu:

·         Kiebitzstraße, ohne Stichstraße

·         Zum Kalvarienberg, ohne Stichstraße

·         Sandhaar

 

X

 

 

 

 

 

Alt:

a) Alter Neuenkirchener Weg von der Lindenstr. bis Haus-Nr. 29

X

 

Die Reinigung ist bereits vor Jahren auch für den Teilbereich a) auf eine 14 tägliche Reinigung umgestelt worden. Somit kann nach der redaktionellen Änderung die Straße insgesamt umgestellt werden.

 

b) Alter Neuenkirchener Weg von Haus-Nr. 29 bis Beethovenstr

 

X

Neu:

Alter Neuenkirchener Weg

 

X

 

 

 

 

 

Alt:

a) Königseschstr. von Hünenborgstr. bis zum Salzweg

 

X

redaktionelle Änderung

 

b) Königseschstr. von Salzweg bis Devesfeldstr

 

X

Neu:

Königseschstraße

 

X

 

 

 

 

 

Alt:

·         Mittelstraße

·         Parkstraße

·         Windthorststraße

X

 

Aufgrund der auf den Straßen aktuell festgestellten Verunreinigungen ist eine Rücknahme der Reinigungshäufigkeit grundsätzlich möglich.

Im unmittelbaren Bereich der „Neue Mitte Dorenkamp“ werden Sonderreinigungen durchgeführt, die von dieser Änderung nicht betroffen sind.

 

 

 

 

 

 

Neu:

Mittelstraße u.a.

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Straßenverzeichnis II

 

Satzungs-regelung

Straßenbezeichnung

Änderungsgrund

 

 

 

Alt:

----

Bisher keine Regelung

Neu:

·         Mutter-Theresa-Straße

·         Bischof-Ludwig-Straße

·         Edelherr-Ludolf-Ring

·         Zum Kalvarienberg – Stichstraßen

·         Sacharowstraße

 

 

 

Alt:

Listrupweg von Schleusenstr. bis Hausnummer 35

Aufgrund des zwischenzeitlich erfolgten durchgängigen Ausbaues kann die Einschränkung aufgehoben werden.

Neu:

---

 

 

 

Alt:

Schweitzerstraße

Siehe Verzeichnis I

Neu:

---

 

 

 

 

Alt:

Rabinstraße

Siehe Verzeichnis I

Neu:

Rabinstraße – nur Stichwege

 

 

 

 

Alt:

Karweg

Siehe Verzeichnis I

Neu:

Karweg – nur Stichwege

 

 

 

 

Alt:

----

 

Neu:

Rossiniweg

Siehe Verzeichnis I

 


Begründung:

 

Im Laufe des Jahres 2007 sind verschiedene Straßen ausgebaut worden, über deren Aufnahme in die "Straßenverzeichnisse I und II zur Straßenreinigungssatzung" entschieden werden muss.

 

Eine Änderung der Verzeichnisse ist notwendig, wenn ein Neuausbau von Straßen erfolgt ist, sich die Ausbaumerkmale geändert haben oder sonstige besondere Gründe vorliegen.

 

Durch eine Zuordnung zum Straßenverzeichnis I ergibt sich eine Reinigung der Fahrbahn durch die Kehrmaschine, während die Reinigung der Rad- und Gehwege entsprechend der Festlegung der Straßenreinigungssatzung erfolgen muss. Durch die Aufnahme in das Verzeichnis I ergibt sich demnach auch die Pflicht zur Zahlung von Straßenreinigungsgebühren.

 

Durch die Zuordnung von Straßen in das Straßenverzeichnis II wird die gesamte Reinigung dem Anlieger übertragen. Folglich entsteht in diesen Fällen auch keine Gebührenpflicht.

 

 

 

Während der überwiegende Teil der Veränderungen durch den zwischenzeitlich erfolgten Ausbau der Straßen notwendig wird, sind auch einzelne nachfolgend aufgeführte Veränderungen aufgrund von geänderten Ausbaumerkmalen der Straßen notwendig.