Betreff
Technische Betriebe AöR - Besetzung des Verwaltungsrates
Vorlage
554/07
Aktenzeichen
K-4.3-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1)   Die Mitglieder des Rates bestellen gem. § 5 Abs. 1 der Satzung der „Technische Betriebe Rheine AöR“ nachfolgende Personen zu weiteren Mitgliedern bzw. zu deren persönlichen Stellvertreter/innen.

 

Mitglied

Persönliche/r Stellvertreter/in

(1)   

 

(2)   

 

(3)   

 

(4)   

 

(5)   

 

(6)   

 

(7)   

 

(8)   

 

(9)   

 

(10)       

 

(11)       

 

(12)       

 

(13)       

 

(14)       

 

 

2)   Der Rat der Stadt Rheine

 

a)           setzt gemäß § 5 Abs. 6 die Höhe des Sitzungsgeldes, das die Mitglieder des Verwaltungsrates bei Teilnahme an einer Sitzung erhalten, auf den jeweils für die sachkundigen Bürger gem. Entschädigungsverordnung geltenden Betrag fest (aktuell: 26,00 Euro).

 

b)           beschließt, dass für die Verwaltungsratsmitglieder eine angemessene D&O-Versicherung und eine Strafrechtsschutzversicherung durch die AöR abzuschließen ist.


Begründung:

 

zu 1)

Gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung der Technischen Betriebe besteht der Verwaltungsrat aus dem vorsitzenden Mitglied und 14 weiteren Mitgliedern. Für alle Mitglieder werden Vertreter/innen bestellt.

 

Gemäß § 5 Abs. 2 ist der Vorsitzende/r des Verwaltungsrats die/der jeweilige Beigeordnete der Stadt Rheine, zu deren/dessen Geschäftsbereich die der Anstalt übertragenen Aufgaben gehören. Vertreter/in der/des Vorsitzenden ist sein/e Stellvertreter/in im Amt als Beigeordnete/r der Stadt Rheine.

 

Gemäß § 5 Abs. 3 werden die weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats und ihre Vertreter/innen vom Rat für die Dauer von fünf Jahren gewählt; für die Wahl gilt § 50 Abs. 5 GO NRW sinngemäß. Verwaltungsratsmitglieder und ihre Vertreter/innen können außer Mitgliedern des Rates der Stadt Rheine auch Bürger sein, die über die erforderliche Sachkunde verfügen.

 

Gemäß § 5 Abs. 4 endet die Amtszeit von Mitgliedern des Verwaltungsrats mit dem Ende der Wahlzeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Rat. Die Mitglieder des Verwaltungsrats üben ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder weiter aus.

 

Gemäß § 5 Abs. 7 nehmen die Kämmerin / der Kämmerer der Stadt Rheine und die/der Vorsitzende/r des Personalrates der AöR „Technische Betriebe Rheine“ an den Sitzungen des Verwaltungsrates mit beratender Stimme teil.

 

zu 2)

Gem. § 5 Abs. 6 der Satzung der Technische Betriebe Rheine AöR erhalten die Mitglieder des Verwaltungsrates bei Teilnahme an einer Sitzung ein Sitzungsgeld. Die Höhe des Sitzungsgeldes wird durch den Rat der Stadt Rheine festgesetzt.

 

Nach Informationen der Verwaltung erhalten die Aufsichtsratsmitglieder der EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH, der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH und der TaT Transferzentrum für angepasste Technologien GmbH eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,00 Euro. Der Betrag lehnt sich an der Regelung für das Sitzungsgeld von sachkundigen Bürgern gemäß Entschädigungsverordnung an, wobei dieser Betrag zwischenzeitlich auf 26,00 Euro angehoben wurde.

 

Daneben sollte für die Verwaltungsratsmitglieder eine D&O-Versicherung und eine Strafrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden, welche die Risiken aus der Verwaltungsratstätigkeit begrenzt.