Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2008-2011 - Fachbereich 5 - PG 52-57
Vorlage
027/08
Aktenzeichen
I/5-ga
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Budgets der Produktgruppen 52, 55 - 57 und der Produkte 5301 und 5302 unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2008 wurde in der Sitzung des Rates am 11. Dezember  2007 eingebracht.

 

Bevor der Entwurf des Haushaltes 2008 durch die Verwaltung aufgestellt wurde, hatte der Haupt- und Finanzausschuss die Eckdaten für die Budgetplanung der Fach- und Sonderbereiche bindend festgelegt.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 16. Oktober 2007 über die Festlegung der Eckdaten beraten und folgende Beschlüsse gefaßt:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss legt für die Aufstellung der Ergebnis- und Investitionsplanung 2008 – 2011 folgendes fest:

 

  1. Für die Realsteuern gelten folgende Hebesätze:

Grundsteuer A       =       192 v.H.

Grundsteuer B       =       401 v.H.

Gewerbesteuer      =       403 v.H.

 

  1. Die Positionen des Ergebnisplanes des Bereichs 9 – Zentrale Finanzleistungen werden entsprechend der der Vorlage beigefügten Anlage 1 (HFA Vorlage 430/07/1) zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Gesamtpersonalaufwendungen werden für 2008 auf 34,698 Mio. € festgesetzt.

 

  1. Im Ergebnisplan werden die Budgets der Fach- und Sonderbereiche unter Berücksichtigung der bisher vorliegenden Empfehlungen der Strategie- und Finanzkommission entsprechend der in der Anlage 1 (HFA Vorlage 430/07/1) dargestellten Budgetübersicht als Obergrenze für die Budgetplanung festgelegt (Vorbehaltlich der Änderungen durch Vermögenzu- und –abgänge bei bilanziellen Abschreibungen und Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten).

 

  1. Der Investitionsplan ist in allen Planungsjahren so auszugestalten, dass es zu keiner Netto-Neuverschuldung kommt. In diesem Rahmen sind die Maßnahmen und Projekte insbesondere unter den künftigen Zielsetzungen des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (EHK) zu planen.

 

  1. Diese Festlegungen stehen unter dem Vorbehalt der Folgen aus der Gründung der Anstalt des öffentlichen Rechts „Technische Betriebe“, sowie der möglichen Auswirkungen aus der Eröffnungsbilanz (z. B. Abschreibungen).

 

Die vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen Eckdaten sind in den Haushaltsplan übernommen worden. Anschließend wurden die Veränderungen, die durch die Umwandlung der Technischen Betriebe und von Teilen des Fachbereichs Planen und Bauen in eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) notwendig waren, in die Ergebnis- und Investitionsplanung eingearbeitet.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2008 – 2011.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung der in seine Zuständigkeit fallende Produktbereiche 52, 55 – 57 und der Produkte 5301 und 5302. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanes zu erfolgen.

 

Innerhalb des im Haushaltsplan-Entwurf festgelegten Budgetrahmens können Ansatzkorrekturen und Umschichtungen erfolgen. Das betrifft sowohl die Erträge und Aufwendungen im Ergebnisplan als auch die Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen im Finanzplan.

 

Die im Etat-Entwurf für die Produktbereiche 52, 55 – 57 und der Produkte 5301 und 5302 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen (siehe Anlage 1) sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst werden.

 

Der Fachbereich 5 empfiehlt zusätzlich die folgenden Änderungen – dargestellt in der beigefügten Anlage 2 – in den endgültigen Haushaltsplan 2008 zu übernehmen.

 

Die noch notwendigen Änderungen bezüglich der Anpassung des Fachbereichsbudgets an den endgültigen Wirtschaftsplan der AöR wird fachbereichsübergreifend durch den Kämmerer erfolgen.

 

Erläuterung zu Anlage 2:

 

A. Änderungen  Ergebnisrechnung

 

Zu Nr. 1

 

Für die Erstellung des Radweges Rheine-Coesfeld ist Grunderwerb durch die Stadt Rheine von der BahnflächenEntwicklungsGesellschaft NRW mbH – BEG NRW zu tätigen. Im Rahmen dieses Kaufvertrages wird ein bisher nicht veranschlagter Ablösebetrag aus Instandhaltungsrückstau oder Rückbau für 3 Brücken in Höhe von ca. 75 T€ in 2008 gezahlt werden.  

 

Zu Nr. 2

 

Nach Prüfung von 3 Zuschussmaßnahmen (Fahrradhaus, Ausbau Osnabrücker Straße BA 1 und BA 2) durch das Staatliche Rechnungsprüfungsamt Münster, wird eine Rückzahlungsverpflichtung von Zuschussmitteln erwartet. Für die überzahlten Mittel werden der Stadt Rheine Zinsen berechnet werden. Diese waren bisher nicht veranschlagt. Als Deckung dienen die zusätzlichen Erträge der lfd. Nr. 1.

 

 

B. Änderungen Finanzrechnung

 

Zu Nr. 3, 7-9

 

Die für den Haushaltsplan Entwurf 2008 kalkulierten Beiträge zum Produkt 53014-0111 „Ausbau Paschenaustraße“ mussten deutlich reduziert werden. Durch zeitliche Verschiebungen der Projekte 53014-3550 „südl. Teil Sutrumer Str. im Wohnpark Dutum Teil II“ und 53014-3551 „nördl. Teil Sutrumer Str. im Wohnpark Dutum Teil II“ werden diese Mindereinzahlungen aufgefangen. Dadurch ergeben sich aus diesen Positionen keine Änderung der Budgets der Jahre 2008-2011.

 

 

Zu Nr. 4

 

Zwischen dem Wohnungs-Verein Rheine und der Stadt Rheine wird ein Ablösevertrag für Stellplätze im Rahmen des Neubaues eine Ärzte-, Wohn- und Geschäftshauses im Bereich Windhorststraße/Blumenstraße/Hammersenstraße abgeschlossen. Die Einzahlungen sind bisher im Haushaltsplanentwurf nicht berücksichtigt.

 

 

Zu Nr. 5

 

Nach Prüfung von 3 Zuschussmaßnahmen (Fahrradhaus, Ausbau Osnabrücker Straße BA 1 und BA 2) durch das Staatliche Rechnungsprüfungsamt Münster, wird eine Rückzahlungsverpflichtung von Zuschussmitteln erwartet. Diese setzt sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:

-        Wertausgleich für die Straßenbeleuchtung                                   48.000 €

-        Nicht zuwendungsfähige Architekten- und Ingenieur-

          Leistungen bei der Radstation                                                    33.000 €

-        Beleuchtung Bahnhofsvorplatz                                                   12.000 €

-        Tiefbaumaßnahmen Gehwege Osnabrücker Str.

          (Keine Anerkennung der Maßnahme, da diese durch

          Versorgungsträger bedingt waren)                                             61.000 €


Die bisher veranschlagten Mittel müssen nach neuesten Erkenntnissen um 110 T€ erhöht werden. Diese Erhöhung wird durch die lfd. Nr. 4 neutralisiert.

 

Zu Nr. 6

 

Die Beteiligung der Stadt Rheine am Projekt 53013-004  „Ausbau Radweg K68“ wurde irrtümlich noch als Auszahlung im Finanzplan abgebildet. Dies muss zum endgültigen Haushaltsplan geändert werden. Weitere Erklärungen hierzu sind bei den Erläuterungen des Produktes 5301 im Haushaltsplanentwurf 2008 zu finden.

 

Zu Nr. 7 - 9 

 

Siehe zu Nr. 3

 

Zu Nr. 10

 

Für die Euregio-Gesamtschule wurde ein Bedarf von zwei zusätzlichen Sporthallen­einheiten nachgewiesen. Im Rahmen einer Standortuntersuchung wurden verschiedene Standortvarianten diskutiert. Der Bau- und Betriebsausschuss hat am 06.12.2007 u.a. den Beschluss gefasst, eine Projektstudie durchzuführen. Um diese und die weitere Planung in 2008 durchführen zu können, sind Planungskosten anzusetzen. Die veran­schlagten Kosten sind die Planungskosten bis einschl. Ausführungsplanung.

 

Die bereits in 2007 zur Verfügung gestellten Mittel für Planungskosten wurden in Abzug gebracht.

 

Zu Nr. 11

 

Die Feuerwehr Mesum soll ein neues Feuerwehrgebäude erhalten. In der Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses am 11.10.2007 wurden verschiedene Standortvarianten vorgestellt. Diese wurden zur Kenntnis genommen. Weiter wurde die Verwaltung beauftragt, an den Vorschlägen weiter zu arbeiten. Um die weitere Planung in 2008 durchführen zu können, sind Planungskosten anzusetzen. Die veranschlagten Kosten sind die Planungskosten bis einschl. Ausführungsplanung.

 

Zu Nr. 12

 

Auf Antrag vom 6.3.2006 der Stadt Rheine hat die Bezirksregierung mit Bescheid vom 19.12.2007 die Umwandlung der Don-Bosco-Hauptschule in eine gebundene Ganztagsschule genehmigt. Im Bescheid wird darauf hingewiesen, dass die sächlichen und räumlichen Voraussetzungen durch die Stadt Rheine geschaffen werden müssen, um den Ganztagsbetrieb zum 1.8.2008 schrittweise aufnehmen zu können.

 

Für die Verpflegung der Schüler steht an der Don-Bosco-Schule kein Speise- bzw. Mensaraum und keine Küche zur Verfügung. Daher werden für die Standortuntersuchungen sowie für die weitere Planung einer Mensa mit Küche zusätzliche Planungskosten bis zur Leistungsstufe 5 (Ausführungsplanung) in Höhe von 100.000 Euro im Haushalt 2008 zur Verfügung zu stellen.

 

 

Bisher nicht berücksichtigt wurde folgender Beschluss des Fachausschusses „Schul- und Kulturausschuss“:

 

"Josef-Winckler-Zentrum – Lehrküche Volkshochschule

Der Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 4. Dezember 2007 den Einbau einer neuen Lehrküche im Josef-Winckler-Zentrum für die Volkshochschule beschlossen.

 

Die Finanzmittel für die Durchführung dieser Maßnahme wurden bisher nicht im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2008 berücksichtigt. Folgende Beträge sind aufgrund der vorliegenden Kostenschätzungen zu veranschlagen:

 

 

Ergebnisplan

Umbaumaßnahme einschließlich Versorgungsanschlüsse            30.000 Euro

 

Finanzplan

Investitionskosten für den Kauf und Aufbau einer Lehrküche       59.857 Euro

(einschließlich Planungshonorare)"

 

 

 

 


Anlagen:

 

  1. Übersicht Verpflichtungsermächtigungen
  2. Übersicht Veränderungsempfehlungen für den endgültigen Haushaltsplan