Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss
beschließt, dem TV Jahn Rheine für die Sanierung des Sportbodens im
Gymnastikraum eine städtische Zuwendung in Höhe von 10.631 € zu gewähren.
Begründung:
Der TV Jahn Rheine betreibt
an der Germanenallee 4 seinen Sportpark. Zu diesem Sportpark zählt unter
anderem ein Gymnastikraum, dessen Sportboden nach einem Starkregen und einen
damit verbundenen Rückstau in der Kanalisation so zerstört wurde, dass ein sofortiger
Ersatz notwendig wurde. In diesem Raum werden diverse Sportarten wie Judo,
Karate oder auch Psychomotorik und andere Kurse angeboten. Entsprechenden
Ersatzraum konnte weder der Verein noch der Sportservice für diese Gruppen
anbieten.
Der TV Jahn nahm nach der
Feststellung der Unbrauchbarkeit des Gymnastikraumes im Juli 2007 Kontakt mit
der Verwaltung auf. Da der nächste Sportausschuss erst für November 2007
terminiert war und eine hohe Dringlichkeit bestand, genehmigte die Verwaltung
den vorzeitigen förderungsunschädlichen Maßnahmebeginn. Die zu diesem Zeitpunkt
zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel waren bereits verplant, sodass dem
Verein mitgeteilt wurde, dass er nicht mehr im Jahr 2007 mit einer Zuwendung
rechnen könne.
Mit Datum vom 05. Oktober
2007 stellt der TV Jahn den formalen Antrag und legt nach Durchführung der
Sanierung die entsprechenden Rechnungen vor.
Er beauftragte nach
Preisabfrage den preiswertesten Bieter mit der Ausführung der Arbeiten.
Entsprechende Kostenvoranschläge liegen der Verwaltung vor. Insgesamt
entstanden Kosten in Höhe von 15.187,46 €. Von der Verwaltung unberücksichtigt
bleibt ein Betrag in Höhe von 2.000 € als Eigenleistung. Für diese Summe werden
keinerlei Erklärungen über Art und Umfang noch über die geleisteten Arbeitsstunden
und durch welche Kräfte sie ausgeführt wurden abgegeben.
Der Verein verfügt nach der
letzten Bestandserhebung des Landessportbundes über 4.817 Mitglieder. Hiervon
gehören 2.030 Mitglieder, dieses entspricht 42 %, der Gruppe der Jugendlichen
an. Er erfüllt auch alle anderen Voraussetzungen der Förderrichtlinien.
Nach den Förderrichtlinien
kann für die Sanierung oder Instandsetzung von vereinseigenen Sportanlagen eine
Förderung in Höhe von maximal 70% erfolgen. Die Basisförderung beträgt dabei
50%, die restlichen 20% können durch den Anteil Jugendlicher erreicht werden.
Die Maximalförderung errechnet sich bei einem Anteil von 40% jugendlicher
Mitglieder. Da der Verein 42% Jugendliche nachweist, kann die Maximalförderung
gewährt werden. Sie errechnet sich wie folgt:
15.187,46 € x 70% = 10.631,22
€
Der Verein selber beantragt
nur eine Zuwendung in Höhe von 8.593,73 €. Ihm wird nicht bekannt sein, dass
für die Sanierung und Instandsetzung von vereinseigenen Anlagen unter
Berücksichtigung der Jugendförderung der erhöhte Fördersatz von 70% gewährt
werden kann. Dieser Sachverhalt sollte dem Verein allerdings nicht zum Nachteil
ausgelegt werden. Eine Förderung durch Dritte, z.B. Landessportbund, scheidet
wegen bestehender Sperrfristen durch vorhergegangene Maßnahmen aus.
Die Verwaltung empfiehlt, dem
TV Jahn Rheine eine Förderung in Höhe von 10.631 € zu gewähren.