Betreff
Zuwendung an den TV Jahn Rheine für die Reparatur eines Sportbodens im Gymnastikraum
Vorlage
041/08
Aktenzeichen
II-FB 1/52-del
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sportausschuss beschließt, dem TV Jahn Rheine für die Sanierung des Sportbodens im Gymnastikraum eine städtische Zuwendung in Höhe von 10.631 € zu gewähren.

 


Begründung:

 

Der TV Jahn Rheine betreibt an der Germanenallee 4 seinen Sportpark. Zu diesem Sportpark zählt unter anderem ein Gymnastikraum, dessen Sportboden nach einem Starkregen und einen damit verbundenen Rückstau in der Kanalisation so zerstört wurde, dass ein sofortiger Ersatz notwendig wurde. In diesem Raum werden diverse Sportarten wie Judo, Karate oder auch Psychomotorik und andere Kurse angeboten. Entsprechenden Ersatzraum konnte weder der Verein noch der Sportservice für diese Gruppen anbieten.

 

Der TV Jahn nahm nach der Feststellung der Unbrauchbarkeit des Gymnastikraumes im Juli 2007 Kontakt mit der Verwaltung auf. Da der nächste Sportausschuss erst für November 2007 terminiert war und eine hohe Dringlichkeit bestand, genehmigte die Verwaltung den vorzeitigen förderungsunschädlichen Maßnahmebeginn. Die zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel waren bereits verplant, sodass dem Verein mitgeteilt wurde, dass er nicht mehr im Jahr 2007 mit einer Zuwendung rechnen könne.

 

Mit Datum vom 05. Oktober 2007 stellt der TV Jahn den formalen Antrag und legt nach Durchführung der Sanierung die entsprechenden Rechnungen vor.

 

Er beauftragte nach Preisabfrage den preiswertesten Bieter mit der Ausführung der Arbeiten. Entsprechende Kostenvoranschläge liegen der Verwaltung vor. Insgesamt entstanden Kosten in Höhe von 15.187,46 €. Von der Verwaltung unberücksichtigt bleibt ein Betrag in Höhe von 2.000 € als Eigenleistung. Für diese Summe werden keinerlei Erklärungen über Art und Umfang noch über die geleisteten Arbeitsstunden und durch welche Kräfte sie ausgeführt wurden abgegeben.

 

Der Verein verfügt nach der letzten Bestandserhebung des Landessportbundes über 4.817 Mitglieder. Hiervon gehören 2.030 Mitglieder, dieses entspricht 42 %, der Gruppe der Jugendlichen an. Er erfüllt auch alle anderen Voraussetzungen der Förderrichtlinien.

 

Nach den Förderrichtlinien kann für die Sanierung oder Instandsetzung von vereinseigenen Sportanlagen eine Förderung in Höhe von maximal 70% erfolgen. Die Basisförderung beträgt dabei 50%, die restlichen 20% können durch den Anteil Jugendlicher erreicht werden. Die Maximalförderung errechnet sich bei einem Anteil von 40% jugendlicher Mitglieder. Da der Verein 42% Jugendliche nachweist, kann die Maximalförderung gewährt werden. Sie errechnet sich wie folgt:

 

        15.187,46 € x 70%    =      10.631,22 €

 

 

Der Verein selber beantragt nur eine Zuwendung in Höhe von 8.593,73 €. Ihm wird nicht bekannt sein, dass für die Sanierung und Instandsetzung von vereinseigenen Anlagen unter Berücksichtigung der Jugendförderung der erhöhte Fördersatz von 70% gewährt werden kann. Dieser Sachverhalt sollte dem Verein allerdings nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Eine Förderung durch Dritte, z.B. Landessportbund, scheidet wegen bestehender Sperrfristen durch vorhergegangene Maßnahmen aus.

 

Die Verwaltung empfiehlt, dem TV Jahn Rheine eine Förderung in Höhe von 10.631 € zu gewähren.