Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, die bestehende Vereinbarung zum Betrieb der 4. Gruppe am St. Raphael-Kindergarten durch eine Zusatzvereinbarung zu ergänzen. Der Text der Zusatzvereinbarung ist der beigefügten Begründung zu entnehmen.
Begründung:
Vorgeschichte
Seit dem Kindergartenjahr 2005/2006 ist in dem Mehrzweckraum des St. Raphael-Kindergartens zur Deckung des zusätzlichen Betreuungsbedarfes aus dem Baugebiet „Wohnpark Dutum“ die 4. Kindergartengruppe untergebracht.
Das Provisorium war zunächst für 2 Jahre geplant. Im Februar 2007 wurde die Nutzung um ein weiteres Jahr bis zum Ablauf des 31. 07. 2008 verlängert. Über den Betrieb und die Finanzierung der 4. Gruppe wurde eine Vereinbarung mit der Kath. Kirchengemeinde St. Elisabeth und Michael als Träger der Einrichtung geschlossen. U.a. wurde vereinbart, dass sich die Laufzeit der Vereinbarung automatisch um ein Jahr verlängert, wenn sie nicht unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Ende des jeweiligen Kindergartenjahres gekündigt wird.
Sollte die Laufzeit der Vereinbarung nicht verlängert werden, so müsste die Vereinbarung im Jan. 2008 zum 31. 07. 2008 gekündigt werden.
Begründung zum aktuellen Handlungsbedarf
Durch die späte Verabschiedung des Kinderbildungsgesetzes Ende Okt. 2007 haben sich die vorbereitenden Arbeiten für das am 01. 08. 2008 beginnende neue Kindergartenjahr erheblich verzögert. Die Anmeldetage für das neue Kindergartenjahr werden in der 2. Januarhälfte 2008 stattfinden, weil erst dann zuverlässige Aussagen über die Höhe der zukünftigen Elternbeiträge getroffen werden können.
Danach können erst im Februar 2008 die Trägergespräche für die Bildung der beim Land bis zum 15. 03. 2008 zu meldenden Budgets geführt werden.
Die Verwaltung des Jugendamtes und die Kath. Kirchengemeinde St. Elisabeth und Michael gehen davon aus, dass der Bedarf für die 4. Gruppe im St. Raphael-Kindergarten mindestens noch für das Kindergartenjahr 2008/2009 gegeben ist.
Da, wie oben beschrieben, belastbares Zahlenmaterial erst zum Ende des 1. Quartals 2008 vorliegen wird, sollte folgende Zusatzvereinbarung geschlossen werden:
Zusatzvereinbarung
zur Vereinbarung zwischen der Stadt Rheine
und der Kath. Kirchengemeinde St. Elisabeth und Michael
über den Betrieb der 4. Gruppe in den Räumlichkeiten
des St. Raphael-Kindergartens
Die Vertragsparteien erklären, dass die im § 5 der Vereinbarung vom 16.08.2005 vereinbarte Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende des Kindergartenjahres um 2 Monate auf 4 Monate verkürzt wird.
Rheine, den _________________
Für die Stadt Rheine Für die Kath. Kirchengemeinde
St. Elisabeth und Michael
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Ehrenberg
Beigeordnete
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Schöpper
Fachbereichsleiter
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Die Kath. Kirchengemeinde St. Elisabeth und Michael hat durch Herrn Pfarrer Dr. Kaulig erklärt, dass sie eine entsprechende Zusatzvereinbarung unterzeichnen würde.
Die bisherige gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Träger der Einrichtung und der Verwaltung sollte durch eine vorzeitige einseitige Kündigung der Vereinbarung nicht belastet werden.