Betreff
Zuwendung an den WSV Rheine für den Neubau einer Bootswagenunterstellhalle
Vorlage
046/08
Aktenzeichen
II-FB 1/52-del
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sportausschuss beschließt, dem Wassersportverein Rheine für den Neubau einer Bootswagenunterstellhalle eine städtische Zuwendung in Höhe von 11.602 € zu gewähren.

 

 


Begründung:

 

Der WSV Rheine beantragt mit Datum vom 28. November 2007 eine städtische Zuwendung für den Neubau einer Bootswagenunterstellhalle. Er verfügt insgesamt über sechs unterschiedliche Bootswagen für die jeweilig unterschiedlichen Bootsarten. Diese Wagen stehen ganzjährig im Freien und sind dabei allen Witterungseinflüssen ausgesetzt. Hierdurch kommt es zu einer erhöhten Unterhaltung der Fahrzeuge, für die der Verein nicht unerhebliche Kosten aufwenden muss. Eine Aussage über die Höhe der jährlichen Unterhaltungskosten liegt nicht vor. Nach Aussage des WSV wäre der Neubau einer Unterstellhalle auf Dauer aber günstiger.

 

Der WSV verfügt nach der letzten Bestandserhebung des Landessportbundes über 144 Mitglieder bis zum 18. Lebensjahr und 243 erwachsene Mitglieder. Der Anteil Jugendlicher beträgt danach 37,2 %. Der Verein konnte seine Mitgliederzahlen zum Stichtag 01.01.2008 deutlich vergrößern. Leider sank die Zahl der jugendlichen Mitglieder von 144 auf 134. Diese Tendenz wird voraussichtlich auch bei anderen Vereinen zukünftig feststellbar sein. Die weiteren Voraussetzungen der städtischen Förderrichtlinien werden erfüllt.

 

Der Verein legt der Verwaltung zwei Kostenvoranschläge vor, wobei sich das günstigste Angebot auf 24.167,39 € beläuft. Die Richtlinien sehen bei Neubauten eine maximale Förderhöhe von 50% vor. Die Basisförderung beträgt dabei 30%, die restlichen 20% können durch den Anteil Jugendlicher (pro 1% Jugendlicher bei mindestens 20% Jugendlichen werden weitere 0,5% berechnet) erreicht werden. Für den WSV errechnet sich somit folgende mögliche Förderhöhe:

 

        30 % Basisförderung von 24.167,39 €    =              7.250,22 €

        37,2 x 0,5% x 24.167,39 €                    =              4.495,13 €

        Gesamt                                                             11.745,35 €

 

Um den Verein die Möglichkeit einzuräumen weitere vermeidbare Kosten zu senken, empfiehlt die Verwaltung für die Errichtung der Unterstellhalle eine Zuwendung in Höhe von 11.745 € zu gewähren.