Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss
beschließt, dem Wassersportverein Rheine für den Neubau einer
Bootswagenunterstellhalle eine städtische Zuwendung in Höhe von 11.602 € zu
gewähren.
Begründung:
Der WSV Rheine beantragt mit
Datum vom 28. November 2007 eine städtische Zuwendung für den Neubau einer
Bootswagenunterstellhalle. Er verfügt insgesamt über sechs unterschiedliche
Bootswagen für die jeweilig unterschiedlichen Bootsarten. Diese Wagen stehen
ganzjährig im Freien und sind dabei allen Witterungseinflüssen ausgesetzt.
Hierdurch kommt es zu einer erhöhten Unterhaltung der Fahrzeuge, für die der
Verein nicht unerhebliche Kosten aufwenden muss. Eine Aussage über die Höhe der
jährlichen Unterhaltungskosten liegt nicht vor. Nach Aussage des WSV wäre der
Neubau einer Unterstellhalle auf Dauer aber günstiger.
Der WSV verfügt nach der
letzten Bestandserhebung des Landessportbundes über 144 Mitglieder bis zum 18. Lebensjahr
und 243 erwachsene Mitglieder. Der Anteil Jugendlicher beträgt danach 37,2 %.
Der Verein konnte seine Mitgliederzahlen zum Stichtag 01.01.2008 deutlich
vergrößern. Leider sank die Zahl der jugendlichen Mitglieder von 144 auf 134.
Diese Tendenz wird voraussichtlich auch bei anderen Vereinen zukünftig
feststellbar sein. Die weiteren Voraussetzungen der städtischen Förderrichtlinien
werden erfüllt.
Der Verein legt der
Verwaltung zwei Kostenvoranschläge vor, wobei sich das günstigste Angebot auf
24.167,39 € beläuft. Die Richtlinien sehen bei Neubauten eine maximale
Förderhöhe von 50% vor. Die Basisförderung beträgt dabei 30%, die restlichen
20% können durch den Anteil Jugendlicher (pro 1% Jugendlicher bei mindestens
20% Jugendlichen werden weitere 0,5% berechnet) erreicht werden. Für den WSV
errechnet sich somit folgende mögliche Förderhöhe:
30 % Basisförderung von 24.167,39 € = 7.250,22 €
37,2 x 0,5% x 24.167,39 € = 4.495,13 €
Gesamt 11.745,35
€
Um den Verein die Möglichkeit einzuräumen weitere vermeidbare Kosten zu senken, empfiehlt die Verwaltung für die Errichtung der Unterstellhalle eine Zuwendung in Höhe von 11.745 € zu gewähren.