Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2008-2011 Fachbereich 1/Bildung, Kultur und Sport Produktgruppe 15/Sportförderung
Vorlage
050/08
Aktenzeichen
II-1-dG
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sportausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs 1 für die Produktgruppe 15/Sportförderung unter Berücksichtigung der beschlosse­nen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu überneh­men.

 


Begründung:

 

I. Allgemeines

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2008 wurde in der Sitzung des Rates am 11. Dezember  2007 eingebracht.

 

Bevor der Entwurf des Haushaltes 2008 durch die Verwaltung aufgestellt wurde, hatte der Haupt- und Finanzausschuss die Eckdaten für die Budgetplanung der Fach- und Sonderbereiche bindend festgelegt.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 16. Oktober 2007 über die Festlegung der Eckdaten beraten und folgende Beschlüsse gefasst:

Der Haupt- und Finanzausschuss legt für die Aufstellung der Ergebnis- und In­vestitionsplanung 2008 – 2011 folgendes fest:

 

  1. Für die Realsteuern gelten folgende Hebesätze:

Grundsteuer A       =       192 v.H.

Grundsteuer B       =       401 v.H.

Gewerbesteuer      =       403 v.H.

 

  1. Die Positionen des Ergebnisplanes des Bereichs 9 – Zentrale Finanzleistun­gen werden entsprechend der der Vorlage beigefügten Anlage 1 zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Gesamtpersonalaufwendungen werden für 2008 auf 34,698 Mio. € fest­gesetzt.

 

  1. Im Ergebnisplan werden die Budgets der Fach- und Sonderbereiche unter Berücksichtigung der bisher vorliegenden Empfehlungen der Strategie- und Finanzkommission entsprechend der in der Anlage 1 dargestellten Budgetübersicht als Obergrenze für die Budgetplanung festgelegt (Vorbe­haltlich der Änderungen durch Vermögenszu- und –abgänge bei bilanziel­len Abschreibungen und Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten).

 

  1. Der Investitionsplan ist in allen Planungsjahren so auszugestalten, dass es zu keiner Netto-Neuverschuldung kommt. In diesem Rahmen sind die Maßnahmen und Projekte insbesondere unter den künftigen Zielsetzungen des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (EHK) zu planen.

 

  1. Diese Festlegungen stehen unter dem Vorbehalt der Folgen aus der Grün­dung der Anstalt des öffentlichen Rechts „Technische Betriebe“, sowie der möglichen Auswirkungen aus der Eröffnungsbilanz (z. B. Abschreibungen).

 

Die vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen Eckdaten sind in den Haus­haltsplan übernommen worden. Anschließend wurden die Veränderungen, die durch die Umwandlung der Technischen Betriebe und von Teilen des Fachbe­reichs Planen und Bauen in eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) notwendig waren, in die Ergebnis- und Investitionsplanung eingearbeitet.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2008 – 2011.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailbera­tung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches 1, Produktgruppe 15/Sportförderung. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanes zu erfol­gen.

Innerhalb des im Haushaltsplan-Entwurf festgelegten Budgetrahmens können Ansatzkorrekturen und Umschichtungen erfolgen. Das betrifft sowohl die Erträge und Aufwendungen im Ergebnisplan als auch die Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen im Finanzplan.

 

Die im Etat-Entwurf für die Produktgruppe 15/Sportförderung vorgesehenen Ver­pflichtungsermächtigungen sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan ange­passt werden.

 

 

II. Vorgesehene Änderungen zum Entwurf des Haushaltsplanes 2008 ff.

 

Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich insgesamt zwei notwendige Korrekturen der aktuellen Finanzdaten:

 

  1. Einnahmen aus Nutzungsentgelten für Sportstätten.

 

Die zu diesem Thema gegründete Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitglie­dern der Ratsfraktionen und Verwaltungsmitarbeiter/innen, hat sich grund­sätzlich für die Einführung von Nutzungsentgelten ausgesprochen. Über­schlägige Einnahmeberechungen ergaben Erträge von ca. 140.000 €.

Dem Vorschlag der Arbeitsgruppe hat der Sportausschuss in seiner Sitzung am 24.01.2007 (TOP 6, Vorl. 020/07) zugestimmt und die Einführung von Nutzungsentgelten beschlossen.

Dieser Betrag wurde entsprechend in den Haushaltsplanentwurf eingear­beitet.

Im Zusammenhang mit der Vereinnahmung der Beträge wurde ein Antrag auf verbindliche Auskunft bei der Oberfinanzdirektion gestellt, ob bzw. in welchem Umfang die Erträge zu versteuern seien.

Eine Antwort der Oberfinanzdirektion liegt bis heute nicht vor. Dies hängt nach entsprechender Rückfrage damit zusammen, dass es sich in diesem Fall um eine grundsätzliche Problematik handele, die zum einen neu sei und zum anderen eine Vielzahl von Gemeinden betreffe.

Ein Zeitpunkt zur Beantwortung der Anfrage konnte nicht genannt werden.

Dies hat den Sportausschuss veranlasst, in seiner Sitzung am 21. Novem­ber 2007 zu beschließen, die Einführung des Nutzungsentgeltes für das Jahr 2008 auszusetzen.

Unmittelbar verbunden mit den Mehreinnahmen war der Beschluss, den Betriebskostenzuschuss für die Sportvereine um 65.000 € zu erhöhen. Hierdurch sollte die in den Sportförderrichtlinien vorgesehene 25-prozentige Förderung sichergestellt werden.

Hierdurch ergibt sich insgesamt eine Budgetausweitung in Höhe von 75.000 € (140.000 € Mindereinnahmen abzgl. 65.000 € Minderausgaben).

 

 

 

  1. Kostenabdeckung für Public Viewing für die Fußball-EM 2008

 

In der Sportausschusssitzung am 21.11.2007 wurde bereits berichtet, dass die Finanzierung des Public Viewing überwiegend aus Sponsoringmitteln erfolgen könne.

Das finanzielle Restrisiko für die Stadt Rheine belaufe sich auf einen ver­gleichsweise niedrigen Betrag von maximal 20.000 €.

Auf diesem Hintergrund hat der Sportausschuss in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss gefasst, die Verwaltung mit der Durchführung des Public Viewing zu beauftragen. Dabei solle die Verwaltung aus versicherungs­technischen Gründen als Veranstalterin im Zuge eines Private-Public-Part­nerships (PPP), wie bei der Weltmeisterschaft 2006 bereits erfolgreich praktiziert, auftreten.

Somit ist eine Budgetausweitung von 20.000 € erforderlich, die allerdings zweckgebunden vorgenommen werden kann.

 

Die finanziellen Auswirkungen der Ziffern 1 und 2 führen im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf zu einer Budgetaufstockung in Höhe von insgesamt 95.000,00 Euro.

 

Bereits bei den Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2007 wurde von den Ausschussmitgliedern der Wunsch geäußert, dass zu den Haushaltsplanberatungen Detailinformationen zu den betroffenen Produkten 1501/Förderung des Sports und 1502/Sportstätten bereitgestellt werden.

Die entsprechenden Produktblätter sind als Anlagen 1 und 2 dieser Vorlage beigefügt.


Anlagen:

 

Anlage 1: Produkt 1501/Förderung des Sports

 

Anlage 2: Produkt 1502/Sportstätten