Betreff
Einziehung eines unbenannten Stichweges zur Mesumer Straße
Vorlage
053/08
Aktenzeichen
FB 5/62-ke
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Es wird festgestellt, dass nach der amtlichen Bekanntmachung gegen die Absicht der Stadt Rheine, den unbenannten Stichweg zur Mesumer Straße, Gemarkung Mesum, Flur 23, Flurstück 1, einzuziehen, keine Einwendungen erhoben wurden.

 

Einziehungsbeschluss:

 

Der unbenannte Stichweg zur Mesumer Straße, Gemarkung Mesum, Flur 23, Flurstück 1, wird hiermit gem. § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) eingezogen, weil eine Verkehrsbedeutung nicht mehr gegeben ist.


Begründung:

 

Die Stadt Rheine möchte den oben näher beschriebenen Weg an den westlich und nördlich angrenzenden Anlieger veräußern. Dieser Landwirt beabsichtigt, die Wegefläche zur Erschließung seiner Ackerflächen zu benutzen. Bevor jedoch die Veräußerung durchgeführt werden kann, ist zu prüfen, ob ein förmliches Einziehungsverfahren durchzuführen ist.

 

Der Weg ist in der Zusammenlegungssache von Mesum Nr. 278 im Jahr 1923 entstanden. Im dazugehörigen Rezess ist dieser Weg als Erschließungsweg zugunsten der angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstücke gewidmet worden. Der Verkauf der Grundstücke setzt demnach ein förmliches Einziehungsverfahren nach dem Straßen- und Wegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen voraus.

 

Eine Einziehung ist begründet, wenn entweder öffentliche Gründe für die Einziehung des Weges vorliegen oder der Weg jegliche Verkehrsbedeutung verloren hat. Alle angrenzenden Grundstücke sind ausreichend über andere öffentliche Verkehrsflächen erschlossen. In der Örtlichkeit ist auch erkennbar, dass dieser Weg nur zur Erschließung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen benutzt wird. Somit spricht alles dafür, dass eine Verkehrsbedeutung nicht mehr gegeben ist.

 

Die Einziehungsabsicht ist vom Bau- und Betriebsausschuss der Stadt Rheine in seiner Sitzung am 13. September 2007 unter Vorlagen-Nr. 364/07 beschlossen worden. Die amtliche Bekanntmachung ist am 29. September 2007 erfolgt. Gegen die Einziehung sind Einwendungen nicht erhoben worden.

 

Zur Versorgung des Grundstückes Mesumer Straße 169 sind im Südteil der einzuziehenden Wegefläche Versorgungsanlagen der Fa. Unitymedia verlegt worden. Diese bestehenden Anlagen sind durch dinglich einzutragende Leitungsrechte im Grundbuch zu sichern.

 

Das Einziehungsverfahren ist nunmehr zum Abschluss zu bringen.


Anlagen:

Lageplan