Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2008- 2011 Fachbereich 7 - Interner Service
Vorlage
067/08
Aktenzeichen
FB 7 - sti
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des des Fachbereichs 7 – Interner Service unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen (siehe II.) in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 


Begründung:

 

I. Allgemeines

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2008 wurde in der Sitzung des Rates am 11. Dezember  2007 eingebracht.

 

Bevor der Entwurf des Haushaltes 2008 durch die Verwaltung aufgestellt wurde, hatte der Haupt- und Finanzausschuss die Eckdaten für die Budgetplanung der Fach- und Sonderbereiche bindend festgelegt.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 16. Oktober 2007 über die Festlegung der Eckdaten beraten und folgende Beschlüsse gefaßt:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss legt für die Aufstellung der Ergebnis- und Investitionsplanung 2008 – 2011 folgendes fest:

 

  1. Für die Realsteuern gelten folgende Hebesätze:

Grundsteuer A       =       192 v.H.

Grundsteuer B       =       401 v.H.

Gewerbesteuer      =       403 v.H.

 

  1. Die Positionen des Ergebnisplanes des Bereichs 9 – Zentrale Finanzleistungen werden entsprechend der der Vorlage beigefügten Anlage 1 zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Gesamtpersonalaufwendungen werden für 2008 auf 34,698 Mio. € festgesetzt.

 

  1. Im Ergebnisplan werden die Budgets der Fach- und Sonderbereiche unter Berücksichtigung der bisher vorliegenden Empfehlungen der Strategie- und Finanzkommission entsprechend der in der Anlage 1 dargestellten Budgetübersicht als Obergrenze für die Budgetplanung festgelegt (Vorbehaltlich der Änderungen durch Vermögenzu- und –abgänge bei bilanziellen Abschreibungen und Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten).

 

  1. Der Investitionsplan ist in allen Planungsjahren so auszugestalten, dass es zu keiner Netto-Neuverschuldung kommt. In diesem Rahmen sind die Maßnahmen und Projekte insbesondere unter den künftigen Zielsetzungen des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (EHK) zu planen.

 

  1. Diese Festlegungen stehen unter dem Vorbehalt der Folgen aus der Gründung der Anstalt des öffentlichen Rechts „Technische Betriebe“, sowie der möglichen Auswirkungen aus der Eröffnungsbilanz (z. B. Abschreibungen).

 

Die vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen Eckdaten sind in den Haushaltsplan übernommen worden. Anschließend wurden die Veränderungen, die durch die Umwandlung der Technischen Betriebe und von Teilen des Fachbereichs Planen und Bauen in eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) notwendig waren, in die Ergebnis- und Investitionsplanung eingearbeitet.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2008 – 2011.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches 7 – Interner Service. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanes zu erfolgen.

 

Innerhalb des im Haushaltsplan-Entwurf festgelegten Budgetrahmens können Ansatzkorrekturen und Umschichtungen erfolgen. Das betrifft sowohl die Erträge und Aufwendungen im Ergebnisplan als auch die Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen im Finanzplan.

 

Die im Etat-Entwurf für den Fachbereich vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst werden.

 

 

II. Änderungen gegenüber dem Eckdatenbeschluss

 

Der Eckwertebeschluss muss im Produktbereich 72 - Service Personal um 128.600 € erweitert werden. Dies ist der Beitrag für die Allgemeine Haftpflichtversicherung.

 

Bei dem Versicherungsbetrag von knapp 130.000,- € handelt es sich um den eigentlichen Versicherungsbeitrag für die allgemeine Standardhaftplichtversicherung der Stadt Rheine. Zweck der Versicherung ist es, die Stadt Rheine vor finanziellen oder wirtschaftlichen Nachteilen zu schützen, wenn sie von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhaltes schadensersatzpflichtig gemacht wird. Dabei stellt die Haftpflichtversicherung die Stadt Rheine nicht nur von berechtigten Schadenersatzansprüchen frei, die Dritte gegenüber der Stadt Rheine geltend machen, sondern sie wehrt auch unbegründete Ansprüche Dritter ab und führt auch die entsprechenden Prozesse.

 

Die Versicherung schützt somit die Bediensteten und die Vertreter der Mitglieder vor Ansprüchen Dritter aus Schadensereignissen, die Personenschaden oder Vermögensschaden verursachen.

 

Der Haftpflichtversicherungsschutz besteht demzufolge sowohl im hoheitlichen als auch im fiskalischen Tätigkeitsbereich. Er erstreckt sich nicht nur auf die außervertragliche Haftung (Amtshaftung, Haftung aus unerlaubten Handlungen), sondern auch auf gesetzliche Schadenersatzansprüche aus Verträgen.

 

Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden übernimmt die GVV-Kommunalversicherung diese Risiken unbegrenzt. Grundlage der Beitragsberechnung ist zunächst die Einwohnerzahl der Stadt Rheine.

 

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Veranstalterhaftpflichtversicherung, auf das Risiko des Betreibens von Einrichtungen und sonstige Aktivitäten, wie

 

Spiel- und Sportplätze, Abwasserbeseitigung und Abwasseranlagen, kulturelle Veranstaltungen, Bolzplätze, Friedhöfe, Haus- und Grundbesitz, jugendpflegerische Maßnahmen, Museen, städt. Umzüge, Obdachlosenheime, Parkplätze, Reinigungs- und Streupflicht, Ruhebänke, Schulbetrieb (als Träger der sächlichen Schullasten), Straßenbau und Straßenunterhaltung, Verkehrssicherungspflicht für Straßen, Straßenbeleuchtung, Verkehrsampeln, Vertragliche Haftungsübernahme aus Verträgen, Stadtbüchereien, Volkshochschulen, Wahllokale, Wochenmärkte, Kirmes, usw.

 

Soweit festgestellt wird, dass die Mitarbeiter(innen) oder auch die Mitglieder der Vertretungsorgane der Stadt Rheine ein Verschulden trifft, übernimmt die Versicherung daher die Regulierung der Schadenersatzansprüche.

 

Einige Beispiele:

 

  • Verkehrssicherungspflichtverletzungen aufgrund schadhafter Straßen, Spielgeräte usw.
  • zu gering dimensionierte Kanalleitungen – dadurch Rückstau oder oberirdisch in Häuser fließendes Regen- oder Abfallwasser
  • Schäden durch fehlerhaft geschaltete Ampelanlagen
  • Schäden durch defekte Straßenbeleuchtung an verkehrswichtigen Stellen
  • Schäden durch fehlerhafte Anweisungen bei Durchführung jugendpflegerischen Maßnahmen
  • Schäden durch fehlerhaft erteilte Baugenehmigungen, Auskünfte, Anweisungen usw.
  • Schäden durch Defekte an städt. Bauten
  • Schäden, die durch eigene Bedienstete oder durch fremde Personen an von der Stadt Rheine angemieteten Gebäuden entstanden sind

 

Da eine Haftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist (wie z.B. Kfz-Haftpflicht) könnte man theoretisch darauf verzichten. Da die Risiken, gerade bei einer Kommune, sehr vielfältig und somit nicht einzuschätzen sind (deshalb besteht ja auch die unbegrenzte Deckung), wäre es ratsam, die Versicherung bestehen zu lassen. Größere Städte des Ruhrgebietes haben versucht, dieses Risiko selbst zu tragen, sind jedoch mittlerweile zur GVV zurückgekehrt.

 

Dieses Problem war bereits Gegenstand der Beratungen in der Strategie- und Finanzkommission vom 08.10.2007. Hier wurde beschlossen, dass u.a. auch die Haftpflichtversicherung unangetastet bleiben soll. Hier sollte lediglich bei der GVV der Vorstoß unternommen werden, eine Rabattierung oder eine andere Beitragsgestaltung zu erreichen. Dieses wurde auch der GVV vorgetragen, leider bisher ohne Erfolg.

 

Im Zuge der Umstellung des kameralen Haushaltes auf den doppischen Haushalt ist dieser Ansatz schlicht vergessen worden. Bisher wurden die Beträge aus dem Verwahrbuch gezahlt, 2006 konnte diese Position mit Mehreinnahmen aus Gewerbesteuer gedeckt werden.

 

Dieser Beitrag soll nunmehr aus dem Produktbereich 72 - Service Personal gezahlt werden.

 


Anlagen: