Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2008 - 2011 Fachbereich 1/Bildung, Kultur und Sport Produktgruppen 13/Kultur und 14/VHS
Vorlage
070/08
Aktenzeichen
II-1-dG
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereiches 1/Bildung, Kultur und Sport, für die Produktgruppen 13/Kultur und 14/VHS unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 


Begründung:

 

I. Allgemeines

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2008 wurden in der Sitzung des Rates am 11. Dezember  2007 eingebracht.

 

Bevor der Entwurf des Haushaltes 2008 durch die Verwaltung aufgestellt wurde, hatte der Haupt- und Finanzausschuss die Eckdaten für die Budgetplanung der Fach- und Sonderbereiche bindend festgelegt.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 16. Oktober 2007 über die Festlegung der Eckdaten beraten und folgende Beschlüsse gefasst:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss legt für die Aufstellung der Ergebnis- und Investitionsplanung 2008 – 2011 folgendes fest:

 

  1. Für die Realsteuern gelten folgende Hebesätze:

Grundsteuer A       =       192 v.H.

Grundsteuer B       =       401 v.H.

Gewerbesteuer      =       403 v.H.

 

  1. Die Positionen des Ergebnisplanes des Bereichs 9 – Zentrale Finanzleistungen werden entsprechend der der Vorlage beigefügten Anlage 1 zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Gesamtpersonalaufwendungen werden für 2008 auf 34,698 Mio. € festgesetzt.

 

  1. Im Ergebnisplan werden die Budgets der Fach- und Sonderbereiche unter Berücksichtigung der bisher vorliegenden Empfehlungen der Strategie- und Finanzkommission entsprechend der in der Anlage 1 dargestellten Budgetübersicht als Obergrenze für die Budgetplanung festgelegt (Vorbehaltlich der Änderungen durch Vermögenszu- und –abgängen bei bilanziellen Abschreibungen und Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten).

 

  1. Der Investitionsplan ist in allen Planungsjahren so auszugestalten, dass es zu keiner Netto-Neuverschuldung kommt. In diesem Rahmen sind die Maßnahmen und Projekte insbesondere unter den künftigen Zielsetzungen des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (EHK) zu planen.

 

  1. Diese Festlegungen stehen unter dem Vorbehalt der Folgen aus der Gründung der Anstalt des öffentlichen Rechts „Technische Betriebe“, sowie der möglichen Auswirkungen aus der Eröffnungsbilanz (z. B. Abschreibungen).

 

Die vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen Eckdaten sind in den Haushaltsplan übernommen worden. Anschließend wurden die Veränderungen, die durch die Umwandlung der Technischen Betriebe und von Teilen des Fachbereichs Planen und Bauen in eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) notwendig waren, in die Ergebnis- und Investitionsplanung eingearbeitet.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2008 – 2011.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches 1/Bildung, Kultur und Sport für die Produktbereiche 13/Kultur und 14/VHS. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanes zu erfolgen.

 

Innerhalb des im Haushaltsplan-Entwurf festgelegten Budgetrahmens können Ansatzkorrekturen und Umschichtungen erfolgen. Das betrifft sowohl die Erträge und Aufwendungen im Ergebnisplan als auch die Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen im Finanzplan.

 

Die im Etat-Entwurf für den Fachbereich 1 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst werden.

 

 

II. Vorgesehene Änderungen zum Entwurf des Haushaltsplanes 2008 ff.

 

Der Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 4. Dezember 2007 bereits verschiedene Empfehlungsbeschlüsse für die Haushaltsplanberatungen 2008 ff. an den Haupt- und Finanzausschuss gefasst.

Diese konnten aus zeitlichen Gründen nicht mehr in den Ihnen vorliegenden Druck des Haushaltsplanentwurfes 2008 ff. eingearbeitet werden.

 

Sie werden nachstehend noch einmal aufgeführt und erläutert:

 

1. Erweiterung des Medienbestandes in der Stadtbibliothek

 

Mehrheitlich beschlossen wurde die Erweiterung des Medienbestandes stufenweise (Vorl-Nr. 531/07, TOP 6) auf 100.000 Einheiten. Hierzu muss der bisherige Ankaufetat dauerhaft von 95.041 € auf 176.000 € erhöht werden (= Ausweitung von 80.959 €), um den angestrebten Medienbestand innerhalb eines Zehnjahreszeitraumes zu verwirklichen. Der Beschluss entspricht der im Jahr 2007 überarbeiteten Produktbeschreibung für die Stadtbibliothek. Insoweit wird auf die vorgenannte Vorlage verwiesen.

Für das aktuelle Jahr 2008 sind die Mehraufwendungen in vollem Umfang im Finanzplan (= Investition) zu veranschlagen, da neue Vermögenswerte in Form von Medien angeschafft werden.

Bereits ab dem Jahr 2009 nimmt der Investitionsanteil stetig ab (ca. 10 Prozent jährlich), weil sich die Aufwendungen zur Wiederbeschaffung für den dann bereits vergrößerten Medienbestand entsprechend erhöhen. Diese Aufwendungen sind im Ergebnisplan zu veranschlagen, da sie dem Werterhalt dienen.

 

 

2. Erhöhung des Einnahmeansatzes aus Nutzungsgebühren

 

Ebenfalls in der Sitzung am 05.12.2007 wurde in derselben Vorlage zum Medienbestand (s. Ziffer II. 1) erläutert, dass sich durch die höhere Anzahl an Medien zusätzlich Einnahmen ergeben werden.

Danach erhöhen sich die Erträge wie folgt:

Jahr 2008:                        2.510 € (Ansatz = 70.000 €)

Jahr 2009:                      32.510 € (Ansatz = 100.000 €)

Ab dem Jahr 2010:                   42.510 € (Ansatz = 110.000 €)

 

Auch die Einnahmeplanung fand die Zustimmung der Kulturausschussmitglieder, so dass beabsichtigt ist, sie entsprechend in den Haushalt 2008 ff. aufzunehmen.

 

 

3. Leseförderungsprojekte in der Stadtbibliothek

 

Die Stadt Rheine hat sich am Landeswettbewerb NRW „Kommunales Gesamtkonzept für kulturelle Bildung“ beteiligt und wurde in diesem Rahmen prämiert. Auf die Ausführungen in der Kulturausschusssitzung vom 04.12.2007 (Vorl. 532/07, TOP 7) wird verwiesen.

Die Stadtbibliothek beteiligt sich an diesem Gesamtkonzept mit verschiedenen Maßnahmen.

Geplant sind z.B. Autorenlesungen mit einem Jugendbuchautor und anschließender Diskussion, die Bereitstellung von Boxen mit Medien für den Einsatz in Schulen sowie die Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Vorlesepaten.

Für diese Maßnahmen werden im Jahr 2008 Aufwendungen in Höhe von 18.000 € erforderlich.

Das Projekt kann aus Landesmitteln gefördert werden, gerechnet werden kann mit einer Förderquote von 60 Prozent, so dass Erträge in Höhe von 10.800 € veranschlagt werden können. Der Eigenanteil beläuft sich somit auf 7.200 €. Ein Empfehlungsbeschluss für den HFA wurde in der vorgenannten Form gefasst.

 

5. Erhöhung des Betriebskostenzuschusses für Kloster Bentlage gGmbH

 

Der Aufsichtsrat der Kloster Bentlage gGmbH hat in seinem Wirtschafts- und Finanzplan für die Jahre 2008 ff. eine Erhöhung des Betriebskostenzuschusses von der Stadt Rheine von insgesamt 45.000 € beschlossen.

35.000 € davon werden benötigt, um den bisher von der Stadt Rheine abgeordneten Hausmeister zu ersetzen. Er wurde im Dezember 2007 zum Fachbereich 6, Technische Betriebe, versetzt, und ist damit jetzt in einem Beschäftigungsverhältnis der AöR.

Ein Ersatz ist unabweisbar erforderlich und soll aus arbeitsorganisatorischen Gründen unmittelbar von der Kloster gGmbH angestellt werden. Entsprechend ist eine Aufstockung des Betriebskostenzuschusses im Produkt 1307/Kloster Bentlage erforderlich.

 

Der Restbetrag i.H.v. 10.000 € wird benötigt, um die gestiegenen Betriebskosten für das Museum Bentlage zu decken. Diese Summe ist somit im Produkt 1305/Städtische Museen zu veranschlagen.

 

 

Insgesamt erfordern die unter Ziffern 1 bis 5 beabsichtigten Veränderungen Budgetausweitungen für das Jahr 2008 in Höhe von 130.649 €.

 

 

Um Zustimmung zum Beschlussvorschlag wird gebeten.