Betreff
Beratung Stellenplan 2008 Fachbereich 3 -Recht und Ordnung-
Vorlage
075/08
Aktenzeichen
I-fb3-ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine den als Anlage beigefügten Stellenplan des Fachbereiches 3 – Recht und Ordnung - in den endgültigen Stellenplan zu übernehmen.

 


Begründung:

 

1.      Beratungsverfahren

 

Der Gesamtstellenplan 2008 der Stadt Rheine wurde im Haupt- und Finanzaus­schuss am 20.11.2008 als eigenständiger Tagesordnungspunkt beraten und am 11.12.2007 zusammen mit dem Haushaltsplan 2008 in den Rat der Stadt Rheine eingebracht. Für den Fachbereich 3 – Recht und Ordnung wurde der als Anlage 1 beigefügte Teilstellenplan als Eckwert beschlossen. Die Überschreitung dieses Eckwertes bedarf der Bestätigung durch den Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen der allgemeinen Eckdatenüberprüfung zum Haushaltplan am 26.02.2008.

 

2.      Stellenplanentwurf gem. HFA-Vorlage 482/07 vom   20.11.2007

 

Der Stellenplanentwurf des Fachbereiches 3 enthält alle Stellenplanänderungen des Jahres 2007 sowie die aus Sicht der Verwaltung absehbaren notwendigen Änderungen im Jahr 2008.

 

Im Einzelnen sind das folgende Änderungen:

 

Stellenreduzierungen

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil

Wert

1

Bürgerbüro

0,5

EG 6

 

Summe

0,5

 

 

Durch innerdienstliche organisatorische Maßnahmen und Einsatz neuester EDV- Lösungen konnte die Sachbearbeitung für Fundsachen teilweise auf mehrere Arbeitsplätze verteilt werden. Im Produkt 3401 –Bürgerbüro- war hierdurch eine Stellenreduzierung um 0,5 Stellen möglich

 

              

Stellenausweitungen

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil

Wert

1

Feuerwehr /Rettungsdienst

4

A 07

 

Summe

4

 

 

Bei der Stellenausweitung handelt es sich um 4 Stellen für hauptamtliches Personal auf der Feuer- und Rettungswache. Zum 01. April 2008 beenden 4 Feuerwehranwärter/- innen ihre Ausbildung. Nach deren Übernahme ist die geplante Sollstärke der Feuerwehr erreicht, um die Einhaltung von Un­fallverhütungsvorschriften bei Brandeinsätzen sicherzustellen.

 

Auch die im Entwurf des Brandschutzbedarfsplanes festgelegte Sollstärke der Feuerwehr ist ab dem 01. April 2008 erreicht.

 

Jedoch sind die Diskussionen über den Entwurf mit der Bezirksregierung Münster und dem Kreisbrandmeister noch nicht abgeschlossen. Weitere Übungsergebnisse sollen noch in die Meinungsbildung der genannten Stel­len einfließen. Ob das Ergebnis Einfluss auf die jetzt vorhandene Sollstärke hat, muss abgewartet werden.

 

 

 

3.      Stellenplanänderungen gegenüber dem   Stellenplanentwurf gem.  HFA-Vorlage 482/2007 vom 20.11.2007

 

Die Vorgaben des Eckdatenbeschlusses werden eingehalten.

 

Anmerkung:

Die im Haushaltsplanentwurf enthaltene Gesamtstellenzahl wurde nach Überarbeitung von 91,23 auf 91,18 Stellen berichtigt und stimmt nun auch im 1/100- Bereich mit dem Eckdatenbeschluß der HFA- Vorlage 482/ 07 überein.

 


Anlagen:

 

Teilstellenplan FB 3 –Recht und Ordnung-