Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2008- 2011, Fachbereich 3 -Recht und Ordnung-
Vorlage
076/08
Aktenzeichen
I-fb3-ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereiches 3 –Recht und Ordnung- unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2008 wurde in der Sitzung des Rates am 11. Dezember  2007 eingebracht.

 

Bevor der Entwurf des Haushaltes 2008 durch die Verwaltung aufgestellt wurde, hatte der Haupt- und Finanzausschuss die Eckdaten für die Budgetplanung der Fach- und Sonderbereiche bindend festgelegt.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 16. Oktober 2007 über die Festlegung der Eckdaten beraten und folgende Beschlüsse gefaßt:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss legt für die Aufstellung der Ergebnis- und Investitionsplanung 2008 – 2011 folgendes fest:

 

  1. Für die Realsteuern gelten folgende Hebesätze:

Grundsteuer A       =       192 v.H.

Grundsteuer B       =       401 v.H.

Gewerbesteuer      =       403 v.H.

 

  1. Die Positionen des Ergebnisplanes des Bereichs 9 – Zentrale Finanzleistungen werden entsprechend der Vorlage zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Gesamtpersonalaufwendungen werden für 2008 auf 34,698 Mio. € festgesetzt.

 

  1. Im Ergebnisplan werden die Budgets der Fach- und Sonderbereiche unter Berücksichtigung der bisher vorliegenden Empfehlungen der Strategie- und Finanzkommission entsprechend der dargestellten Budgetübersicht als Obergrenze für die Budgetplanung festgelegt (Vorbehaltlich der Änderungen durch Vermögenzu- und –abgänge bei bilanziellen Abschreibungen und Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten).

 

  1. Der Investitionsplan ist in allen Planungsjahren so auszugestalten, dass es zu keiner Netto-Neuverschuldung kommt. In diesem Rahmen sind die Maßnahmen und Projekte insbesondere unter den künftigen Zielsetzungen des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (EHK) zu planen.

 

  1. Diese Festlegungen stehen unter dem Vorbehalt der Folgen aus der Gründung der Anstalt des öffentlichen Rechts „Technische Betriebe“, sowie der möglichen Auswirkungen aus der Eröffnungsbilanz (z. B. Abschreibungen).

 

Die vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen Eckdaten sind in den Haushaltsplan übernommen worden. Anschließend wurden die Veränderungen, die durch die Umwandlung der Technischen Betriebe und von Teilen des Fachbereichs Planen und Bauen in eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) notwendig waren, in die Ergebnis- und Investitionsplanung eingearbeitet.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2008 – 2011.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches 3 –Recht und Ordnung- Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanes zu erfolgen.

 

Innerhalb des im Haushaltsplan-Entwurf festgelegten Budgetrahmens können Ansatzkorrekturen und Umschichtungen erfolgen. Das betrifft sowohl die Erträge und Aufwendungen im Ergebnisplan als auch die Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen im Finanzplan.