Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2008 - 2011 Fachbereich 1/Bildung, Kultur und Sport Produktgruppen 11/Bereitstellung schulischer Einrichtungen und 12/Zentrale Leistungen für Schüler/innen
Vorlage
078/08
Aktenzeichen
II-1-dG
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereiches 1/Bildung, Kultur und Sport, für die Produktgruppen 11/Bereitstellung schulischer Einrichtungen und 12/Zentrale Leistungen für Schüler/innen unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 


Begründung:

 

I. Allgemeines

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2008 wurden in der Sitzung des Rates am 11. Dezember  2007 eingebracht.

 

Bevor der Entwurf des Haushaltes 2008 durch die Verwaltung aufgestellt wurde, hatte der Haupt- und Finanzausschuss die Eckdaten für die Budgetplanung der Fach- und Sonderbereiche bindend festgelegt.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 16. Oktober 2007 über die Festlegung der Eckdaten beraten und folgende Beschlüsse gefasst:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss legt für die Aufstellung der Ergebnis- und In­vestitionsplanung 2008 – 2011 folgendes fest:

 

  1. Für die Realsteuern gelten folgende Hebesätze:

Grundsteuer A       =       192 v.H.

Grundsteuer B       =       401 v.H.

Gewerbesteuer      =       403 v.H.

 

  1. Die Positionen des Ergebnisplanes des Bereichs 9 – Zentrale Finanzleistun­gen werden entsprechend der der Vorlage beigefügten Anlage 1 zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Gesamtpersonalaufwendungen werden für 2008 auf 34,698 Mio. € fest­gesetzt.

 

  1. Im Ergebnisplan werden die Budgets der Fach- und Sonderbereiche unter Berücksichtigung der bisher vorliegenden Empfehlungen der Strategie- und Finanzkommission entsprechend der in der Anlage 1 dargestellten Budgetübersicht als Obergrenze für die Budgetplanung festgelegt (Vorbe­haltlich der Änderungen durch Vermögenszu- und –abgängen bei bilan­ziellen Abschreibungen und Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten).

 

  1. Der Investitionsplan ist in allen Planungsjahren so auszugestalten, dass es zu keiner Netto-Neuverschuldung kommt. In diesem Rahmen sind die Maßnahmen und Projekte insbesondere unter den künftigen Zielsetzungen des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (EHK) zu planen.

 

  1. Diese Festlegungen stehen unter dem Vorbehalt der Folgen aus der Grün­dung der Anstalt des öffentlichen Rechts „Technische Betriebe“, sowie der möglichen Auswirkungen aus der Eröffnungsbilanz (z. B. Abschreibungen).

 

Die vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen Eckdaten sind in den Haus­haltsplan übernommen worden. Anschließend wurden die Veränderungen, die durch die Umwandlung der Technischen Betriebe und von Teilen des Fachbe­reichs Planen und Bauen in eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) notwendig waren, in die Ergebnis- und Investitionsplanung eingearbeitet.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2008 – 2011.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailbera­tung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches 1/Bildung, Kultur und Sport für die Produktbereiche 11/Bereitstellung schulischer Einrichtungen und 12/Zentrale Leistungen für Schüler/innen. Die Etatberatung hat an­hand des Haushaltsplanes zu erfolgen.

 

Innerhalb des im Haushaltsplan-Entwurf festgelegten Budgetrahmens können Ansatzkorrekturen und Umschichtungen erfolgen. Das betrifft sowohl die Erträge und Aufwendungen im Ergebnisplan als auch die Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen im Finanzplan.

 

Die im Etat-Entwurf für den Fachbereich 1 vorgesehenen Verpflichtungsermäch­tigungen sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entspre­chend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst werden.

 

Vor Eintritt in die Haushaltsplanberatungen sind zwei Korrekturen bezüglich der Erläuterungen zum Haushaltsplan erforderlich:

 

  1. Produktgruppe 11/Bereitstellung schulischer Einrichtungen

Bei den Erläuterungen auf Seite 104 des Haushaltsplanentwurfes wird für die vorgenannten Aufwendungen ein Gesamtbetrag in Höhe von 732.358 € erläutert.

Die tatsächlichen Aufwendungen betragen – wie im Ergebnisplan auf Seite 100 unter Ziffer 13 richtig dargestellt - für das Jahr 2008 jedoch 852.858 €.

Die Differenz in Höhe von 120.500 € erklärt sich dadurch, dass der Schulausschuss in seiner Sitzung am 28.11.2008 die Erhöhung beschlossen hat. Die Anpassung war notwendig, um den aufgrund gesetzlicher Regelungen gestiegenen städtischen Anteil bei der Lernmittelbeschaffung zu finanzieren. Der Betrag wurde deshalb kurzfristig in den Haushaltsplanentwurf aufgenommen.

Leider wurde versäumt, die Erläuterungen entsprechend anzupassen.

Festzustellen bleibt, dass die Veranschlagung in richtiger Höhe erfolgt ist, Veränderungen in diesem Bereich sind somit nicht mehr notwendig.

 

  1. Produkt 1202/Betreuungsangebote

In den Ausführungen zu Ziffer 2/Zuwendungen und allgemeine Umlagen (Seite 113) wird ein Betrag von 287.000 € erläutert.

Richtig ist jedoch die Veranschlagung im vorgenannten Produkt in Höhe von 493.850 € für das Jahr 2008 (Seite 111).

Die Erträge ergeben sich aus Festbetragszuschüssen des Landes für Schüler/innen, die am Ganztagsbetrieb teilnehmen.

Durch die deutlich höheren Teilnehmerzahlen steigen die Einnahmen entsprechend. Insoweit beruht der in der Erläuterung genannte Betrag auf alten Daten.

Eine Anpassung in der Haushaltsplanung zu diesem Sachverhalt ist somit ebenfalls nicht erforderlich.

 

 

II. Vorgesehene Änderungen zum Entwurf des Haushaltsplanes 2008 ff.

 

Seitens der Verwaltung werden keine Veränderungen zum Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2008 ff. vorgeschlagen.