Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs 4 – Finanzen unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.
Begründung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2008 wurde in der Sitzung des Rates am 11. Dezember 2007 eingebracht.
Bevor der Entwurf des Haushaltes 2008 durch die Verwaltung aufgestellt wurde, hatte der Haupt- und Finanzausschuss die Eckdaten für die Budgetplanung der Fach- und Sonderbereiche bindend festgelegt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 16. Oktober 2007 über die Festlegung der Eckdaten beraten und folgende Beschlüsse gefaßt:
Der Haupt- und Finanzausschuss legt für die Aufstellung der Ergebnis- und Investitionsplanung 2008 – 2011 folgendes fest:
- Für die Realsteuern gelten folgende Hebesätze:
Grundsteuer A = 192 v.H.
Grundsteuer B = 401 v.H.
Gewerbesteuer = 403 v.H.
- Die Positionen des Ergebnisplanes des Bereichs 9 – Zentrale Finanzleistungen werden entsprechend der der Vorlage beigefügten Anlage 1 zur Kenntnis genommen.
- Die Gesamtpersonalaufwendungen werden für 2008 auf 34,698 Mio. € festgesetzt.
- Im Ergebnisplan werden die Budgets der Fach- und Sonderbereiche unter Berücksichtigung der bisher vorliegenden Empfehlungen der Strategie- und Finanzkommission entsprechend der in der Anlage 1 dargestellten Budgetübersicht als Obergrenze für die Budgetplanung festgelegt (Vorbehaltlich der Änderungen durch Vermögenzu- und –abgänge bei bilanziellen Abschreibungen und Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten).
- Der Investitionsplan ist in allen Planungsjahren so auszugestalten, dass es zu keiner Netto-Neuverschuldung kommt. In diesem Rahmen sind die Maßnahmen und Projekte insbesondere unter den künftigen Zielsetzungen des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (EHK) zu planen.
- Diese Festlegungen stehen unter dem Vorbehalt der Folgen aus der Gründung der Anstalt des öffentlichen Rechts „Technische Betriebe“, sowie der möglichen Auswirkungen aus der Eröffnungsbilanz (z. B. Abschreibungen).
Die vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen Eckdaten sind in den Haushaltsplan übernommen worden. Anschließend wurden die Veränderungen, die durch die Umwandlung der Technischen Betriebe und von Teilen des Fachbereichs Planen und Bauen in eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) notwendig waren, in die Ergebnis- und Investitionsplanung eingearbeitet.
Grundlage
für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des
Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan
Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches 4 – Finanzen. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanes zu erfolgen.
Innerhalb des im Haushaltsplan-Entwurf festgelegten Budgetrahmens können Ansatzkorrekturen und Umschichtungen erfolgen. Das betrifft sowohl die Erträge und Aufwendungen im Ergebnisplan als auch die Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen im Finanzplan.
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ist für den Fachbereich 4 im Ergebnisplan für das Jahr 2008 eine Budgetverschlechterung in Höhe von 159 T€ vorgesehen. Diese resultiert zum einen aus Mehraufwendungen in Höhe von 84 T€ und aus Mindererträgen in Höhe von 75 T€.
Die Veränderungen im Bereich der Aufwendungen im Einzelnen:
Der Projektzuschuss an das Transferzentrum für angepasste Technologien (TaT) in Höhe von 350 T€ soll anstelle von 7 Raten zu je 50 T€ nun in 3 Raten (150 T€ in 2008, sowie 2009 und 2010 je 100 T€) erfolgen. Daneben haben sich Änderungen bei den Zuschüssen an die Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbh (EWG) und an die GVZ-Entwicklungsgesellschaft mbh (GVZ-E) ergeben. Die Zuschüsse sollen entsprechend dem Wirtschaftsplan der EWG angepasst werden, der in der Ratssitzung am 11.12.07 einstimmig beschlossen wurde. Die Gemeinde Westerkappeln beteiligt sich nicht mehr an der Defizitabdeckung der RVM-Schiene, so dass sich der Zuschuss für die anderen Kommunen erhöht, für die Stadt Rheine jährlich um 2 T€.
Projektzuschuss
TaT |
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Jahr |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
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Entwurf
2008 |
50.000 |
50.000 |
50.000 |
50.000 |
Zuschüsse
für die Jahre 2012, 2013, 2014 entfallen |
neu |
150.000 |
100.000 |
100.000 |
0 |
|
Differenz |
-100.000 |
-50.000 |
-50.000 |
50.000 |
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Zuschuss
an die EWG einschl. GVZ-E |
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Jahr |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
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Entwurf
2008 |
508.000 |
510.000 |
515.000 |
530.000 |
Zuschuss
an die EWG |
Entwurf
2008 |
64.000 |
64.000 |
64.000 |
64.000 |
Zuschuss
an die GVZ-E |
Summe
alt |
572.000 |
574.000 |
579.000 |
594.000 |
|
Neu |
554.000 |
584.000 |
569.000 |
564.000 |
Zuschuss
an EWG gesamt |
Differenz |
18.000 |
-10.000 |
10.000 |
30.000 |
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Defizitabdeckung
RVM-Schiene |
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Jahr |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
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Entwurf
2008 |
23.000 |
23.000 |
23.000 |
23.000 |
|
Neu |
25.000 |
25.000 |
25.000 |
25.000 |
|
Differenz |
-2.000 |
-2.000 |
-2.000 |
-2.000 |
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Die Änderungen im Bereich der Transferaufwendungen zusammengefasst:
Aufwandsart |
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2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
15
- Transferaufwendungen |
alt |
1.153.000 |
1.155.000 |
1.160.000 |
1.175.000 |
|
neu |
1.237.000 |
1.217.000 |
1.202.000 |
1.097.000 |
Differenz |
|
-84.000 |
-62.000 |
-42.000 |
78.000 |
Änderungen im Bereich der Erträge:
Die Gemeinde Spelle stellt der Stadt Rheine zur Defizitabdeckung der RVM-Schiene jährlich 5 T€ (Ertragsart 6 – Kostenerstattungen und Kostenumlagen) zur Verfügung. Daneben sinken die Zinsseinnahmen aus den der Stadtwerke Rheine GmbH gewährten Gesellschafterdarlehen um jährlich 80 T€ (Ertragsart 19 – Finanzerträge). Dieses führt zu jährlichen Mindererträgen von 75 T€.
Im Investitionsplan haben sich für den FB 4 keine Veränderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2008 ergeben.
Hinweis zum Bereich Kennzahlen:
Da sich die Kennzahlen auf die Gesamtdaten der Stadt Rheine beziehen, können diese erst zum Haushaltsplan angepasst werden.