Betreff
Abwägung Königseschstraße mit Stichweg von der Hünenborgstraße bis zur Bahnüberführung I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger II. Festlegung der Herstellungsmerkmale III. Satzung über die Herstellungsmerkmale
Vorlage
093/08
Aktenzeichen
TBR-Str./meyo
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Beschluss des Bau- und Betriebsausschusses:

 

Zu I:     Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II:     Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Königseschstraße“ incl. Stichweg zwischen Hünenborgstraße und Bahnüberführung:

 

A.       Königseschstraße (Hauptzug)

 

Es ist ein Ausbau als Tempo-30-Zone im Trennungsprinzip vorgesehen.

 

 

a)  Fahrbahn

è     Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 5,50 m

 

è     In Bereichen von Einengungen:

Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 3,50 m

 

b)  Parken

è     Pflasterung von Pkw-Parkstreifen in anthrazitfarbenem Pflaster mit Unterbau in Längsaufstellung mit einer Breite von 2,0 m bzw. 2,25 m

 

 

c)   Begrünung

è     Anlegen von Grünbeeten z. T. mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung als Fahrbahneinengung und im Seitenraum

 

 

d)   Gehweg

è     Pflasterung von plattierten Gehwegen in 1,50 bis 2,75 m Breite

 

 

Zufahrten/Einmündungen

è     Pflasterung in den Seitenbereichen der Einmündungen und der Zufahrten zu den privaten Grund­stücken in grauem Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

 

e)  Entwässerung

è     Herstellung einer 30 cm breiten Entwässerungsrinne

è     Einbau von Straßenabläufen mit Anschluss an die vorhandene Kanalisation

 

 

f)    Straßenbeleuchtung

è     Aufstellen von Leuchten in Rautenform QSS 151, LPH 6 m ausgestattet mit 2x50 Watt

 

 

B.    Stichweg Königseschstraße

 

          Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.

 

a)  Befahrbarer Bereich

è     Pflasterung eines niveaugleichen Verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 4,50 m bis 10,0 m breiten Mischfläche aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklasse V

 

b)  Entwässerung

è     Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorh. Regenwasserkanal

 

c)   Straßenbeleuchtung

è     elektrische Straßenbeleuchtung, Rautenleuchte LSS 151-2, 2 x 11 Watt, mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m

 

 

         

         


Beschluss des Rates:

Zu III:    Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bau- und Betriebsausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Königseschstraße“ incl. Stichweg zwischen Hünenborgstraße und Bahnüberführung:

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale

für den Ausbau der „Königseschstraße“

incl. Stichweg zwischen Hünenborgstraße und Bahnüberführung vom ____________

 

Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Oktober 2007 (GV.NRW S.380), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ____________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Königs­esch­straße“ incl. Stichweg zwischen Hünenborgstraße und Bahnüberführung erlassen:

Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweisen:

 

A.       Königseschstraße

 

Ausbau im Trennungsprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.        Fahrbahn in Asphalt mit Unterbau

 

2.        Parkstände in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

3.        Grünbeete mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung

 

4.        Plattierte Gehwege mit Unterbau

 

5.        Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

6.        betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

B.    Stichweg Königseschstraße

 

Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich mit folgenden Teileinrichtungen

 

1.    Mischfläche (Verkehrsberuhigter Bereich) bestehend aus niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau aus grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

 

2.    Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

3.    Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung


Begründung:

 

Die Offenlage der Ausbauplanung der „Königseschstraße“  fand in der Zeit vom 20. November bis 5. Dezember 2007 in den Räumen des Fachbereiches 5/ Planen und Bauen/ 5.3 statt.

Es gingen folgende Änderungswünsche bzw. Eingaben seitens der Anlieger ein:

 

1)      Eingabe zu Haus Nr. 1 ( Anlage 1/1.)

 

Abwägung:

 

Dem Wunsch nach der Anlegung von Parkflächen steht aus verkehrlicher Sicht nichts entgegen. Der Wegfall des Grünstreifens an dieser Stelle ist für das Gesamtbild der Straße akzeptabel, da auf den angrenzenden Privatgrundstücken eine üppige Begrünung vorhanden ist, so dass der Charakter der Straße als Wohnstraße auch ohne zusätzliches Grün an dieser Stelle erhalten bleibt.

Auch die Umsetzung der Leuchte auf die Südseite der Fahrbahn ist ohne Probleme möglich. Im übrigen Ausbaubereich sind die Leuchten zwar durchgehend auf der Nordseite angeordnet, aber durch die aufgeweitete Situation im unmittelbaren Vorfeld der Bahnüberführung ist hier ohnehin ein erweitertes Beleuchtungskonzept erforderlich, so dass eine Abweichung ohne Probleme umgesetzt werden kann.

Im Zuge der Weiterentwicklung der Planung zeigte sich, dass die vorgesehene Einengung der Fahrbahn auf 4, 0 m kurz vor der Unterführung aus Übersichtlichkeits- und somit Sicherheitsgründen möglichst kurz gehalten werden sollte, so dass die Zufahrt zu Haus Nr. 1 und dessen eventuelle spätere rückwärtige Bebauung ohne Schwierigkeiten möglich ist.

 

Die Änderungen sind im Ausbauplan eingearbeitet.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt die Anordnung eines Parkstreifens an der südlichen Fahrbahnseite zwischen Unterführung und Beckeringstraße. Außerdem wird beschlossen, vor Haus Nr. 1 eine Leuchte vorzusehen und die Länge der Fahrbahneinengung im Bereich der Unterführung möglichst gering zu halten.

 

2)      Eingabe zu Haus Nr. 19 ( Anlage 1/2.)

 

Abwägung:

 

Der Erhalt der Platane ist nur mit Einschränkungen der Anfahrbarkeit des Grundstückes möglich. Da die Anwohner laut eigenen Aussagen (s. Anlage1/2.) mit dieser Einschränkung keine Probleme haben, ist es möglich, dem Wunsch nachzukommen. Aus verkehrlicher Sicht spricht nichts gegen der Erhalt. Da hiermit eine zusätzliche Einengung der Fahrbahn einhergeht und somit ein Beitrag zur gewünschten Verkehrsberuhigung geleistet wird, ist diese Entwicklung eher zu begrüßen.

Auch der Anordnung eines Grünbeetes im südlich der Fahrbahn vor Flurstück 382 vorgesehen Parkstreifens spricht aus verkehrstechnischer Sicht nichts entgegen. Vor dem Hintergrund des Wegfalls einer Grünanpflanzung in diesem Bereich ist die Anlegung eines Grünbeetes mit Baumbepflanzung aufwertend zu beurteilen.

 

Die Änderungen sind im Ausbauplan berücksichtigt.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt den Erhalt der Platane vor Haus Nr. 19 durch Anordnung einer Pflanzfläche und daraus resultierenden Fahrbahneinengung. Außerdem wird beschlossen, den Parkstreifen vor Flurstück 382 durch ein Grünbeet mit Baumbepflanzung zu unterbrechen.

 

3)      Eingabe zum Ausbau allgemein ( Anlage 1/3.)

 

Abwägung:

 

Die Anlegung eines Gehweges im Stichweg kann nicht befürwortet werden, da es sich hier um einen im Mischprinzip hergestellten Verkehrsberuhigten Bereich handelt. Prinzip ist die höhengleiche Ausbildung einer Fläche, bei der eine sehr geringe Höchstgeschwindigkeit alle Teilnehmer zur gegenseitigen Rücksichtnahme auffordert. Außerdem lässt an dieser Stelle die geringe Breite von 4,50 m keine separate Bauweise zu.

Dem Wunsch nach einer Einengung im Bereich vor der Unterführung kann und sollte nachgekommen werden, da dies eine Unterstützung der Verkehrsberuhigung in T-30-Zonen bedeutet, die auch von anderen Anliegern gewünscht wurde. Aus verkehrlicher Sicht ist dieser Schritt möglich, da eine Anordnung ohne Einschränkung der Befahrbarkeit für größere Fahrzeuge durchführbar ist.

 

Die Änderung ist im Ausbauplan berücksichtigt.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt, dem Wunsch nach Anlegung eines Gehweges im Stichweg nicht nachzukommen.

Beschlossen wird hingegen die Anordnung einer Fahrbahneinengung in Form eines Grünbeetes mit Baumbepflanzung an der nördlichen Fahrbahnseite vor der Bahnüberführung.

 

4)      Eingaben aus einer Versammlung am 27.11.07 ( Anlage 2)

 

Generelle Eingabe

 

Abwägung:

 

Ein Durchfahrverbot für Lkw ist für die Königseschstraße im betrachteten Bereich nicht durchsetzbar. Die Königseschstraße hat im Straßennetz der Stadt Rheine die Funktion einer Wohnstraße, die auch im erforderlichen Maße Lkw-Verkehr aufnehmen können muss.

Dem Wunsch der Anlieger nach Beteiligung an der Planung wurde durch die Durchführung der Offenlage Rechnung getragen. Während der Offenlage, deren Zeitpunkt und Dauer öffentlich bekanntgemacht werden, können alle interessierten Bürger zu einem ersten Entwurf für den Ausbau Stellung beziehen und Bedenken und Anregungen äußern.

Die Finanzierung von Straßen ist für den vorliegenden Fall einer erstmaligen Herstellung im BauGB geregelt. Die Aufteilung der Kosten erfolgt nach gesetzlich festgelegten Vorgaben.

Der Ausbaustandard –die Breiten der Anlagen und die Materialien- entspricht dem ortsüblichen. Die Fahrbahnbreite von 5,50 m ermöglicht den Begegnungsfall Pkw/ Lkw. Bei geringerer Breite wäre mit Schwierigkeiten bzw. regelmäßigem Überfahren der Bordanlage, was zu deren Beschädigung führt, zu rechnen. Die Breite der Gehwege ist ebenfalls angemessen.

 

Die Anregung, im Bereich vor Haus Nr. 8 Parkflächen vorzusehen, wird seitens der Verwaltung aufgenommen und ist verkehrlich ohne Probleme umsetzbar.

 

Die Änderung ist im Ausbauplan berücksichtigt.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt, für die Königseschstraße kein Durchfahrverbot für Lkw zu erlassen. Außerdem wird beschlossen, dass keine weitergehendere Beteiligung der Anlieger als die der Offenlage erforderlich ist.

Eine Veränderung der vorgesehenen Breiten und Materialien wird abgelehnt.

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt die Anordnung eines Parkstreifens entlang der Nordseite der Königseschstraße zwischen Unterführung und Zufahrt zu Haus Nr. 8/10.

 

Hausnr. 10

 

Abwägung:

 

Die Zufahrt zu den Häusern hat eine Breite von 5 m. Diese Breite ist ausreichend. Die bemängelten Schwierigkeiten beziehen sich vermutlich auf die Rangierfläche vor den Grundstücken. Dem Wunsch nach Vergrößerung dieser Fläche kann ohne verkehrliche Nachteile nachgekommen werden.

Die ebenfalls angesprochene Problematik des Parkens ist bereits in der Abwägung der „Generellen Eingabe“ abgehandelt.

 

Die Änderung ist im Ausbauplan berücksichtigt.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt die Vergrößerung der Zufahrtsfläche vor Haus Nr.8/10 auf eine Breite von 6,0 m.

 

Hausnr. 14

 

Abwägung:

 

Die angesprochenen Höhenunterschiede werden im Zuge des Ausbaus berücksichtigt und –soweit möglich- ohne große Änderungen an den Privatzufahrten und Zuwegungen im Straßenraum aufgefangen. Dies ist möglich über die Anordnung unterschiedlicher Borde und die Neigungen der einzelnen Teilflächen.

Ein Ausbau der Straße ist notwendig, um einen ausreichenden Standard (Aufbaustärken, Anlagen für Fußgänger, …) und den erforderlichen Grad an Verkehrssicherheit zu erreichen.

Der Wunsch nach einem engen Ausbau der Straße (Grundbreite und Einengungen) wird an anderen Stellen dieser Vorlage behandelt.

Auch die Problematik der vorhandenen Bäume ist bereits in der Abwägung zu Haus Nr. 19 abgehandelt worden.

Der Umgang mit Hecken und anderen Bepflanzungen und Befestigungen erfolgt nach einem geregelten Ablauf: Einige Zeit vor Beginn der Bauarbeiten werden die Grenzen freigelegt. Haben Überbauungen der Grenze durch die Grundstückseigentümer stattgefunden, liegt es in deren Ermessen, ob sie eigenmächtig die betroffenen Bereiche räumen oder ob die Bereiche im Zuge der Baumaßnahme seitens der beauftragten Firma geräumt werden.

Das Geld aus Straßenlandverkäufen fließt nicht direkt in den Straßenausbau sondern in den städtischen Haushalt.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt die Planung und Durchführung des Straßenausbaus nach den üblichen Abläufen insbesondere bezüglich Höhenfestlegungen und Umgang mit überbauten Bereichen.

 

Hausnr. 12

 

Dieser Punkt wurde in der vorhergehenden Eingabe bereits abgehandelt.

 

Hausnr. 8

 

Abwägung:

 

Die Problematik der Parkflächen wurde bereits unter 4) Generelle Eingabe behandelt.

Zum Thema zusätzliche Verschwenkungen und Einengungen wurde bereits unter Punkt 3) Stellung genommen.

Neben der unter Punkt 3) geforderten Einengung im Bereich der Unterführung wird seitens der Verwaltung eine weitere Einengung in Form eines Grünbeetes mit Baumbepflanzung an der Nordseite der Fahrbahn vor Haus Nr. 22 vorgeschlagen, um auch eingangs der Königseschstraße eine Verdeutlichung der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h zu erzielen.

 

Die Änderung ist im Ausbauplan berücksichtigt.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt die Anordnung einer Fahrbahneinengung in Form eines Grünbeetes mit Baumbepflanzung vor Haus Nr. 22.

 

Hausnr. 7

 

Abwägung:

 

Der Anordnung von Parkflächen als Ersatz für Grünflächen vor Haus Nr. 7 steht aus verkehrlicher Sicht nichts entgegen.

 

Diese Änderung ist im Ausbauplan berücksichtigt.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt die Anordnung eines Parkstreifens vor Haus Nr. 7.

 

Hausnr. 5

 

Abwägung:

 

Der Anordnung von Parkflächen als Ersatz für Grünflächen vor Haus Nr. 5 steht aus verkehrlicher Sicht nichts entgegen.

 

Diese Änderung ist im Ausbauplan berücksichtigt.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt die Anordnung eines Parkstreifens vor Haus Nr. 5.

 

Hausnr. 1

 

Abwägung:

 

Die Breite der Gehwege entspricht den allgemeingültigen Standards. Im Stadtgebiet Rheine werden häufig Ausbaubreiten von lediglich 2,0 m umgesetzt, da vielerorts die notwendigen Flächen für breitere Gehwege fehlen. Die Empfehlungen in der RASt 06 (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen) für den Ausbau von Wohnstraßen lauten auf eine Gehwegbreite von 2,50 m. Somit wird in der vorgesehenen Planung noch hinter den Empfehlungen zurückgeblieben, so dass eine Breitenreduzierung aus verkehrlicher Sicht nicht unterstützt werden kann.

Die Anlegung von Parkflächen an dieser Stelle ist bereits unter Punkt 1) behandelt worden.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt, die in der Planung vorgesehenen Gehwegbreiten unverändert beizubehalten.

 

Hausnr. 20

 

Abwägung:

 

Die Verschwenkung des Gehweges und somit der Fahrbahn ist Teil der Verkehrsberuhigung und ergibt sich an dieser Stelle aus der Veränderung der Parzellenbreite. Eine Reduzierung der Gehwegbreite vor Haus Nr. 20 wäre möglich gewesen, wenn die Eigentümer des Grundstückes bereit gewesen wären, die sich dann ergebende Freifläche zu erwerben. Da diese den Kauf aber ablehnten, wird die gesamte Parzellenfläche befestigt, um die Bildung einer „Dreckecke“ zu vermeiden.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt die Beibehaltung der Fahrbahnverschwenkung im Bereich vor Haus Nr. 20.

 

5)      Eingaben zu Haus Nr. 7 und allgemein ( Anlage 3)

 

Die angesprochenen Punkte sind bereits in den bisher abgewägten Eingaben berücksichtigt.

 

6)      Eingaben zu Haus Nr. 8 und 10 ( Anlage 4)

 

Abwägung:

 

Dem Wunsch nach einer vollständigen Befestigung der Freiflächen vor den Häusern 8 und 10 sollte aus städtebaulicher und verkehrlicher Sicht nicht zugestimmt werden. Neben der Tatsache, dass das Fehlen von Grünflächen dem Charakter der Wohnstraße entgegenwirkt, ist festzustellen, dass ein unstrukturiertes Befestigen der gesamten Fläche zu großen Unsicherheiten der nutzenden Verkehrsteilnehmer führt. So wäre es zum Beispiel vorstellbar, dass sich ein Kraftfahrer unmittelbar in den Bereich der Zufahrten stellt, oder in den Bereich des Gehweges,…

Eine klare Strukturierung der Flächen ist für eine ausreichende Verkehrssicherheit unerlässlich. Den Wünschen der Anlieger kann aber insofern Rechung getragen werden, dass die unter 4) Generelle Eingabe und Hausnr. 10 abgewägten Punkte entsprechend den vorgeschlagenen Abwägungsbeschlüssen bestätigt werden und zusätzlich die Anlegung eines schmalen Gehweges entlang der Grundstücksgrenzen beschlossen wird. Durch den Gehweg erfolgt eine klare Abtrennung der Freiflächen zu den Privatgrundstücken, die Grundstücke sind fußläufig besser erreichbar und die verbleibende Grünfläche ist –wie von den Anliegern gewünscht- kleiner. Durch die Anordnung zweier Bäume in den Einzelflächen erhalten sie eine charakterunterstützende Struktur.

 

Die Änderung ist im Ausbauplan eingearbeitet.

 

Dem Wunsch nach einer Änderung des Straßenverlaufes sollte aus verkehrlicher Sicht nicht nachgekommen werden. Der jetzt gewählte Verlauf bietet eine bessere Sicht in die Unterführung als der heute vorhandene Verlauf, so dass die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer eindeutig erhöht wird.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt im Bereich der Grünflächen entlang der Grundstücksgrenzen zu den Häusern 8 und 10 einen 1,75 m breiten Gehweg anzulegen.

Außerdem wird die Beibehaltung des aktuell vorgesehenen Straßenverlaufes orientiert an der südlichen Parzellengrenze beschlossen.

 

7)      Eingaben allgemein ( Anlage 5/ A)

 

Zu den Punkten 1. und 3. bis 6. wurde in den vorhergehenden Abwägungen bereits Stellung bezogen.

 

Punkt 2.

 

Abwägung:

 

Dem Wunsch nach dem Wegfall des Parkstreifens sollte im Hinblick auf die Wünsche einer Vielzahl der Anlieger nach mehr Parkmöglichkeiten nicht nachgekommen werden.

Die Reduzierung der Gehwegbreite im Bereich vor der Einmündung in die Hünenborgstraße ist verwaltungsseitig nicht gewünscht. Die sehr große Breite von 2,75 m ergab sich aufgrund des Erhaltenswunsches für die Eiche, der auch seitens einiger Anlieger geäußert wurde. Um der Eiche möglichst viel Raum zum Überleben zu geben, wurden die Breiten von Gehweg und Parkstreifen eingangs der Königseschstraße recht groß gewählt. Die somit nördlich in der Parzelle liegende Fahrbahn verschwenkt dadurch im Bereich vor den Häusern 19/20 um 2,75 m nach Süden. Diese Verschwenkung ist eine Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduzierung. Um diese Maßnahme an dieser sinnvollen Stelle anwenden zu können, wird auf eine Reduzierung der Gehweg- und Parkstreifenbreite unmittelbar im Anschluss an das „Eichenbeet“ verzichtet.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt, den Parkstreifen vor Flurstück 382 beizubehalten, und lehnt eine Reduzierung der Gehwegbreiten ab.

 

8)      Eingaben zu Flurstück 81 ( Anlage 5/ B)

 

Die Bereitschaft des Anliegers, die für den Straßenausbau nicht mehr benötigten Flächen im Bereich des Flurstücks 81 zu erwerben, wird im weiteren Verfahren der Planung und des Ausbaus berücksichtigt und weiterverfolgt.

 

9)      Eingaben allgemein ( Anlage 6)

 

Beim Ausbau der Königseschstraße handelt es sich keineswegs um einen Ausbau „über die Erfordernisse hinaus“, wie in der Eingabe formuliert wird. Wie in den Abwägungen zu Anlage 2 Generelle Eingabe und Hausnr. 1 bereits argumentiert, entsprechen die vorgesehenen Breiten den ortsüblichen Standards und allgemeingültigen Richtlinien.

Die Bedenken des Verfassers bezüglich einer zu schnellen Fahrweise zielen eher auf die Anordnung von geschwindigkeitsreduzierenden  Einbauten als auf die Fahrbahnbreite. Zu diesem Thema ist bereits in mehreren Teilen der Abwägung Stellung genommen worden und es sind auch Änderungen vorgeschlagen worden.

Die Sorgen des Verfassers bezüglich des Erhalts der grundstückseinfassenden Hecken sind nur nachvollziehbar, wenn diese in den Straßenraum hineinragen. Haben sich die Anlieger beim Pflanzen der Hecken an ihre Grenzen gehalten, was in einigen Fällen offensichtlich nicht der Fall war,  besteht für die Hecken keine Gefahr. Für die Verfahrensweise bei Grenzüberbauungen wird an dieser Stelle auf die Abwägung zu Anlage 2 Hausnr.14 verwiesen.

Die Bedenken hinsichtlich der Platanen teilten andere Anlieger auch, so dass hierzu im vorgegangenen Text bereits Verfahrensvorschläge gemacht wurden.

 

An dieser Stelle wird auf die Formulierung eines zusätzlichen Abwägungsbeschlusses verzichtet, da sämtliche in dieser Eingabe angesprochenen Bedenken bereits in vorgegangenen Beschlüssen berücksichtigt werden.

 

Zu II:          Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Die an die Straße angrenzenden Grundstücke sind größtenteils bebaut.

 

Der Ausbau der „Königseschstraße“ im genannten Bereich ist nach für das Investitionsprogramm 2008 vorgesehen.

 

Die Planung sieht für die durchgehende Straße einen Ausbau als Tempo-30-Zone mit asphaltierter Fahrbahn im Trennungsprinzip vor.

In einigen Bereichen sind Parkstreifen angeordnet. Daran anschließend und im Bereich ohne Parkstreifen direkt neben der Fahrbahn sind Gehwege geplant.

Die Parkstände erhalten eine anthrazitfarbene und die Gehwege eine graue Pflasterung.

 

Der Stichweg wird als Verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut. Es erfolgt eine Befestigung in rotem und grauem Betonsteinpflaster.

 

Der Belag und die Beleuchtungseinrichtungen entsprechen dem üblichen Ausbaustandard von T-30-Zonen bzw. Verkehrsberuhigten Bereichen im Stadtgebiet.

 

Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen mit Anschluss an den vorhandnen Kanal.

 

Zu III: Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Da die Ausbaustandards der „Königseschstraße“ im betroffenen Bereich von der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abweichen, ist vom Rat eine Änderungssatzung zu beschließen, die anschließend bekanntzumachen ist.


Anlagen:

 

Lageplanverkleinerungen

Eingaben der Anlieger