Betreff
1. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Rheine
Vorlage
011/08/1
Aktenzeichen
FB 7 - El
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt fasst auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Rheine.


Begründung:

 

Auf die Ursprungsvorlage 011/08, die Grundlage für die Vorberatung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15. Januar 2008 war, wird verwiesen.

 

In der Sitzung des HFA am 15. Januar 2008 wurde eine einfachere und allgemeiner gehaltene Formulierung der Datenschutzbestimmungen gefordert.

Die Verwaltung ist dem nachgekommen und hat die folgenden Formulierungen in die beigefügte neue Geschäftsordnung eingearbeitet:

 

 

IV. Datenschutz

 

§ 30

 

Datenschutz

 

Die Mitglieder des Rates der Stadt Rheine und der Ausschüsse, die im Rahmen der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit Zugang zu vertraulichen Unterlagen haben bzw. von ihnen Kenntnis erlangen, dürfen solche Daten nur zu dem jeweiligen, der rechtmäßigen Aufgabenerfüllung dienenden Zweck verarbeiten oder offenbaren.

 

Darüber hinaus sind die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten.

 

 

§ 31

 

Datenverarbeitung

 

Die Mitglieder des Rates der Stadt Rheine und der Ausschüsse sind verpflichtet, beim Ausscheiden aus dem Rat der Stadt Rheine oder einem Ausschuss alle vertraulichen Unterlagen sofort dauerhaft zu vernichten bzw. zu löschen.

 

Die Unterlagen können auch der Stadtverwaltung zur Vernichtung bzw. Löschung übergeben werden.

 

Die ausgeschiedenen Mitglieder haben die Vernichtung bzw. die Löschung aller vertraulichen Unterlagen gegenüber der/dem Bürgermeister/in schriftlich zu bestätigen.

 

 

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Rat gem. § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Rheine die Geschäftsordnung nur mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen kann.

 

 

Die Änderungen gegenüber der alten Fassung sind im Text der neuen Geschäftsordnung durch Fettdruck dargestellt.


Anlagen:

 

Neufassung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Rheine