Vorbemerkung/Kurzerläuterung:
Der Heimatverein Rheine 1877 e. V. hat auf dem städt. Grundstück der ehemaligen Hofanlage Wiggering seit über 20 Jahren sein Domizil. Er nutzt das Grundstück und die vorhandenen Gebäude zu vielfältigen Aktivitäten der Heimat- und Brauchtumspflege.
Mit der bauleitplanerischen Absicherung des vorhandenen baulichen Bestandes unter Einräumung geringfügiger Erweiterungsmöglichkeiten soll diese spezielle Nutzungsart festgeschrieben werden.
Insofern werden die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Alle weiteren wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu der Flächennutzungsplanänderung zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist (Anlage 3).
Ein Auszug bzw. Ausschnitte aus dem Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung liegt bzw. liegen ebenfalls bei (Anlagen 1 und 2).
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
I. Änderungsvorschlag
Der
Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt
gemäß § 1 Abs. 8, den Flächennutzungsplan der Stadt Rheine, Kennwort: „Hovesaat“,
zu ändern. Gegenstand dieser 19. Änderung ist die Umwandlung von einer land-/forstwirtschaftlichen
Fläche in ein Sondergebiet.
Der
Geltungsbereich in einer Größe von ca. 5.000 m² befindet sich südlich des Hengemühlweges
zwischen Venhauser Damm und Ems und beinhaltet die vorhandene Anlage
„Heimathaus Hovesaat“ sowie geringfügige Erweiterungsmöglichkeiten.
Betroffen ist
der nördliche Bereich des Flurstückes 148, Flur 1, Gemarkung Rheine rechts der
Ems.
Der räumliche
Geltungsbereich ist in der Plandarstellung eindeutig dargelegt.
II. Beschluss
zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der
Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt,
dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Rheine, Kennwort: „Hovesaat“, eine frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit durchzuführen ist.
Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sollen durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Anlagen:
Anlage 1: Flächennutzungsplan alt
Anlage 2: Flächennutzungsplan neu
Anlage 3: Begründung