Betreff
Beteiligung der Schwimmsport treibenden Vereine an den Nutzungsgebühren der Bäder GmbH
Vorlage
112/08
Aktenzeichen
II-FB 1/52-del
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Haushaltsansatz 2008 für die Kosten der Nutzung der Bäder durch die Schwimmsport treibenden Vereine nicht zu erhöhen.

Eine Erstattung der bereits im Jahr 2007 durch die Schwimmsport treibenden Vereine gezahlten Beträge scheidet auf Grund der Jährlichkeit des städtischen Haushaltes aus.

 


Begründung:

Die Schwimmsport treibenden Vereine DLRG, Schwimmverein, TV Jahn und Behindertensportverein (nicht beteiligt ist die Triathlonabteilung des SC Altenrheine) stellen mit Schreiben vom 18. Dezember 2007 den Antrag auf Gleichbehandlung mit anderen Sport treibenden Vereinen und bitten um Erstattung des von ihnen im Jahr 2007 erbrachten Eigenanteils an den Kosten für die Nutzung der Bäder. Das Schreiben liegt als Anlage der Vorlage bei.

 

Bereits im Jahr 2003 setzte die Bäder GmbH eine 12 %ige Preissteigerung für die Nutzung der Bäder durch. Auch zu diesem Zeitpunkt reichte der Haushaltsansatz nicht aus, die Nutzungszeiten der Schwimmsport treibenden Vereine in vollem Umfang zu bezahlen. Gemeinsam mit den Vereinen und der Bäder GmbH einigte man sich dann darauf, die Gesamtstunden für alle Vereine um jährlich rund 130 Stunden zu kürzen. Eine weitere Preiserhöhung fand zum 01.02.05 statt, dieser Mehraufwand konnte aus dem Sportbudget ohne Auswirkungen für die Vereine aufgefangen werden.

 

Am 23. November 2006 teilte die Bäder GmbH schriftlich mit, dass mit Wirkung vom 01. Januar 2007 sich die Stunden-Pauschale für die Nutzung der Bäder von bisher 47,03 auf 53,79 € (14,3 %) erhöhe. Diese für die Verwaltung bisher unbekannte Erhöhung hätte jährliche Mehrkosten von rund 6.500 € verursacht.

 

Zu diesem Zeitpunkt war bereits der Eckdatenbeschluss für das Haushaltsjahr 2007 gefasst. Es bestand somit keine Möglichkeit mehr zur Deckung aus dem laufenden Budget. Auch eine schriftliche Eingabe an die Bäder GmbH, diese Preiserhöhung zurückzunehmen, führte zu keinem Erfolg.

 

Für die Nutzung der Bäder durch die Schwimmsport treibenden Vereine steht der Verwaltung ein Betrag von gut 41.000 € jährlich zur Verfügung, der jährlich voll ausgeschöpft wird. Eine Abrechnung fand bis dahin direkt zwischen der Bäder GmbH und der Verwaltung statt.

 

Es blieben letztendlich nur zwei Möglichkeiten, dem Problem der nicht gedeckten Kosten zu begegnen:

 

a)   Die Anzahl der Gesamtjahresstunden zu verringern

b)   Die Mehrkosten auf die Schwimmsport treibenden Vereine zu verteilen.

 

Mit Schreiben der Verwaltung vom 19. Dezember 2006 wurde allen beteiligten Vereinen der Sachverhalt mitgeteilt. Gleichzeitig wurden ihnen die Nutzungszeiten direkt durch die Bäder GmbH in Rechnung gestellt. Auf Antrag erstattete die Verwaltung den Vereinen den bisherigen Stundensatz. So konnten sie selber entscheiden, ihre Trainingszeiten zu kürzen oder für den Mehraufwand aufzukommen.

 

Da die Einführung eines Nutzungsentgeltes für die Nutzung städtischer Sportanlagen vorgesehen war, sollte diese Regelung zunächst nur bis zu diesem Zeitpunkt gelten. Wäre das Nutzungsentgelt eingeführt worden, wäre der Eigenanteil bei den Schwimmsport treibenden Vereinen verrechnet worden. Es war nicht vorgesehen, dass die Stadt die gesamten Kosten der Nutzung der Bäder dann wieder übernehmen würde. Ein Kostenbeitrag wäre auch dann noch durch die Schwimmsport treibenden Vereine zu tragen gewesen. Dieser wäre voraussichtlich deutlich höher ausgefallen als die jetzt von ihnen zu tragenden Mehrkosten in Höhe von 6,76 € pro Stunde.

 

Wegen der noch nicht geklärten steuerrechtlichen Problematiken hat der Sportausschuss Ende November letzen Jahres beschlossen, die Einführung eines Nutzungsentgeltes zum 1. Januar 2008 nicht umzusetzen, sodass die o. a. Regelung noch immer Bestand hat.

 

Exemplarisch betrug die jährliche Belastung für den Schwimmverein e.V. nach eigenen Angaben knapp 3.000 €. Bei 807 Mitgliedern (Stand 31.01.07) belastet dieser Betrag jedes Mitglied mit 3,72 € jährlich oder 0,31 € monatlich.

 

Nach Ansicht der Verwaltung besteht ein sachlicher Grund, nur den Schwimmsport mit einem Eigenanteil zu belasten.

 

Die Schwimmvereine beziehen sich in ihrem o.a. Schreiben auf Kosten der städtischen Sporteinrichtungen. Auch hier fielen Kosten und Preissteigerungen an, bei denen die nutzenden Vereine nicht beteiligt würden. Sie möchten genauso behandelt werden wie die anderen Nutzer der städtischen Sportstätten.

 

Städtische Sporteinrichtungen sind fast ausschließlich Schulsportstätten und deshalb ständig von der Stadt zu unterhalten. Die Nutzung der Sportvereine ist hierbei völlig untergeordnet.

 

Entscheidend für die Verwaltung ist vielmehr die Kostensituation.

 

Bei der Diskussion über die Einführung eines Nutzungsentgeltes für städtische Sporteinrichtungen wurden die Kosten ermittelt, die die Sportvereine zusätzlich zu den Kosten der schulischen Nutzung verursachen. Hier erechnete sich ein Stundensatz für eine Einfeldhalle in Höhe von gut 4,50 € und für einen Sportplatz in Höhe von 24,83 €. Bei der Nutzung der Bäder wird ein Stundensatz von 53,79 € durch die Bäder GmbH berechnet.

 

Die Kosten der Bädernutzung sind im Vergleich zu einem Sportplatz mehr als doppelt so hoch, im Vergleich zu einer Einfeldhalle betragen sie mehr als das Zehnfache. Der finanzielle Aufwand der Stadt Rheine durch die Wassersport treibenden Vereine liegt zwischen 53,8 % und 91,6 % höher als für alle anderen Sportarten.

 

Die Verwaltung hält daher die verhältnismäßig geringe Beteiligung der Schwimmsport treibenden Vereine für die Nutzung der Bäder in Höhe von 6,76 € pro Stunde (entspricht 12,6 % der tatsächlichen anfallenden Kosten) für sachgerecht, angebracht und im Umfang angemessen. Sie empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss weder eine Erhöhung des Haushaltsansatzes für die Nutzung der Bäder noch eine Erstattung der bereits im Jahr 2007 geleisteten Zahlung zu beschließen.