Betreff
Widmung von Straßen
Vorlage
129/08
Aktenzeichen
FB 5.8-vo
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Folgende Straßen sowie die Fuß- und Radwege werden gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. September 1995 (StrWG NW – GV NW S. 1028, Ber. in GV NW 2003 S. 766) für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

1.     Mutter-Theresa-Straße

 

2.     Am Schultenhof

 

3.     Fuß- und Radweg zwischen Am Schultenhof und Schulten Sundern

 

4.     Fuß- und Radweg zwischen Am Schultenhof und Neue Stiege

 

Die vg. Straßen und die Fußwege erhalten die Eigenschaft von Gemeindestraßen nach § 3 Abs. 1.3 des Straßen- und Wegegesetzes. Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 47 des Straßen- und Wegegesetzes die Stadt Rheine. Die Übersichtspläne sind Bestandteile dieser Widmungsverfügung. Die als Fußwege dargestellten Flächen werden nur für den öffentlichen Fußgänger- und Radfahrerverkehr gewidmet.


Begründung:

 

Für den Ausbau der Straßen sollen Erschließungsbeiträge erhoben werden. Voraussetzung für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist die öffentlich-rechtliche Widmung der Erschließungsanlagen. Da diese noch nicht förmlich ausgesprochen worden ist, ist die Widmung nunmehr zu beschließen.


Anlagen:

 

Anlage 1: Übersichtsplan

Anlage 2: Übersichtsplan