Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

1.     Der Rat der Stadt Rheine beschließt gemäß §§ 78 – 80 Gemeindeordnung (GO) die als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung für das Jahr 2008 einschließlich der Anlagen in der Fassung des Entwurfes des Haushaltsplanes 2008 unter Berücksichtigung der von den Fachausschüssen und dem Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagenen Änderungen.

 

2.     Der Rat der Stadt Rheine beschließt die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (§ 84 GO).

 

3.     Der Rat der Stadt Rheine beschließt die geänderte und als Anlage 5 beigefügte Rahmenleitlinie „Ausführung des Haushaltsplans“.

 

4.     Der Rat der Stadt Rheine beschließt die als Anlage 6 beigefügte Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“.

 

 

 

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt für das Haushaltsjahr 2008 wurde am 04. Dezember 2007 vom Kämmerer auf- und von der Bürgermeisterin festgestellt und in der Ratssitzung am 11. Dezember 2007 eingebracht.

 

Nach der Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung in den Rat ist dieser gem. § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung (G0) öffentlich bekannt gemacht worden.

 

Den Einwohnern oder Abgabepflichtigen der Stadt Rheine wurde die Möglichkeit gegeben, den Entwurf der Haushaltssatzung ab dem 07. Januar 2008 für die Dauer des Beratungsverfahrens (bis zum 11. März 2007) beim Fachbereich Finanzen einzusehen.

 

Ferner wurde mit der öffentlichen Bekanntmachung den Einwohnern und Abgabepflichtigen die Möglichkeit gegeben, gegen den Entwurf der Haushaltssatzung Einwendungen zu erheben, über die der Rat in öffentlicher Sitzung zu entscheiden hat.

 

Einwendungen von Einwohnern oder Abgabepflichtigen wurden bisher nicht erhoben.

 

Die Eckdaten für diesen Haushaltsplan (Budgetvorgaben, Realsteuerhebesätze, Kreditbedarf etc.) waren vom Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 16. Oktober 2007 festgelegt worden.

 

Die Einzelberatungen der Fachausschüsse fanden in der Zeit vom 22. Januar bis 07. Februar 2008 statt.

 

Die Ergebnisse der Fachauschussberatungen sind dem Haupt- und Finanz-ausschuss in seiner Sitzung am 26. Februar 2008 (vgl. Vorlage Nr. 136/08) vorgelegt worden. Dabei wurden auch die Veränderungen der Budgets, die sich durch die Vorlage des endgültigen Wirtschaftsplanes der Technischen Betriebe AöR ergeben haben, vorgelegt.  Außerdem wurden ihm die notwendigen Ansatzveränderungen im Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen vorgeschlagen.

 

Darüber hinaus hat der Haupt- und Finanzausschuss in der vorgenannten Sitzung noch verschiedene Beschlüsse gefasst, die zu weiteren Budgetveränderungen geführt haben.

 

Die gesamten Ansatzveränderungen sind Grundlage der als Anlage 1 beigefügten Haushaltssatzung der Stadt Rheine für das Haushaltsjahr 2008.

 

Wie schon im letzten Jahr ausgeführt wurde, sind mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) auch die Anforderungen an die Finanzplanung geändert worden.

 

Zur mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinde wird im § 84 GO folgendes ausgeführt:

       

        „Die Gemeinde hat ihrer Haushaltwirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und

Finanzplanung zu Grunde zu legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen. Das erste Planungsjahr ist das laufende Haushaltsjahr. Die Ergebnis- und Finanzplanung für die dem Haushaltsjahr folgenden drei Planungsjahre soll in den einzelnen Jahren ausgeglichen sein. Sie ist mit der Haushaltssatzung der Entwicklung anzupassen und fortzuführen.“

 

Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ist Bestandteil der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt. Sie bildet die Planungsgrundlage für die künftigen Haushalte.

 

Der nach Einarbeitung der Beschlüsse aktualisierte Gesamt-Ergebnis- und Gesamtfinanzplan für die Jahre 2007 bis 2011 ist als Anlage 2 beigefügt. Zur weiteren Information sind als Anlage 3 die Teil-Pläne der Fach- und Sonderbereiche beigefügt.

 

Alle Veränderungen, die aufgrund der Beschlüsse der Fachausschüsse, des Haupt- und Finanzausschusses sowie aufgrund der Vorlage des endgültigen Wirtschaftsplanes der Technischen Betriebe AöR vorgenommen worden sind, sind aus den Tabellen der Anlage 4 ersichtlich. Ferner ist die vollständige Auflistung aller im Haushaltsplan veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen einer weiteren Tabelle dieser Anlage zu entnehmen.

 

Im Entwurf des Haushaltplanes für das Haushaltsjahr 2008 waren sowohl für 2008 als auch für den Finanzplanungszeitraum keine Kreditaufnahmen vorgesehen.

Die vom Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2008 zusätzlich beschlossenen Veranschlagungen für folgende Investitionsmaßnahmen

                        

                         Turnhalle Euregio-Gesamtschule

                         Mensa Don-Bosco-Hauptschule     

                         Erweiterung Kopernikus-Gymnasium

                         Feuerwehr-Gerätehaus Mesum

 

machen nunmehr im Finanzplanungszeitraum Kreditaufnahmen erforderlich. Die damit verbundenen höheren Zinsaufwendungen und Tilgungszahlungen sind ab 2010 im Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzdienstleistungen mit berücksichtigt worden.

 

Für die Kreisumlage war bereits bei der Einbringung des Haushaltsplan-Entwurfes ein Hebesatz von 32,1 v.H. berücksichtigt, der nunmehr auch die Grundlage der Ermittlung der Kreisumlage für den hier vorgelegten Haushalt ist.

 

Der Kreistag wird den Haushalt des Kreises für das Haushaltsjahr 2008 voraussichtlich in seiner Sitzung am 10. März beraten und verabschieden.

 

In einer Presseveröffentlichung hat die CDU-Kreistagsfraktion angekündigt, dass sie im Kreistag einen Hebesatz von 32,4 v. H. vorschlagen will. Falls der Kreistag diesem Vorschlag folgt, erhöht sich die Kreisumlage um 251.000 €.

 

Für die Veranschlagung der Personalkosten wurde eine lineare Gehaltserhöhung von 2,9 % angenommen; und zwar für die tariflich Beschäftigten ab 1.1.2008 und die Beamtinnen und Beamten ab 1. 7. 2008.

 

Der Tarifabschluss in der westdeutschen Stahlindustrie ist mit 5,2 % deutlich höher als erwartet ausgefallen. Zwar ist der Abschluss infolge der Sondersituation der Stahlindustrie nicht auf die gesamte Wirtschaft übertragbar, er dürfte aber für viele Branchen Signalwirkung haben. Für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei den Kommunen wird von Wirtschaftsexperten ein Abschluss erwartet, der eher bei 4 % denn bei den im Haushaltplan berücksichtigen 2,9 % liegen dürfte. Die Verwaltung schlägt gleichwohl keine Veränderung der Planungsannahmen für den Haushalt 2008 ff vor, möchte hiermit aber den Hinweis auf bestehende Planungsrisiken wiederholen.

 

 

Der Rat hat die mit der Verabschiedung des Haushalts für das Haushaltsjahr 2007 vorgelegte Rahmenleitlinie „Ausführung des Haushaltsplanes“ beschlossen.

 

Bislang enthält die Rahmenleitlinie „Ausführung des Haushaltsplans“ in Ziffer 8 Regelungen zum finanzwirtschaftlichen Berichtswesen. Das Berichtswesen soll ab diesem Jahr ausgebaut werden. Es soll jetzt auch unterjährig zu Kennzahlen berichtet werden. Außerdem sollen die Berichtsstichtage aufgrund der Erfahrungen in Rheine und in anderen Städten angepasst werden. Die überarbeitete Ziffer 8 der Rahmenleitlinie „Ausführung des Haushaltsplans“ beinhaltet daher nur noch einen Verweis auf die neue Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“, die Regelungen und Muster zum finanzwirtschaftlichen Berichtswesen enthält.

 

Die Rahmenleitlinie „Ausführung des Haushaltsplans“ ist als Anlage 5 und die vom Rat zu beschliessende  Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ als Anlage 6 beigefügt.

 

Der vollständige Haushaltsplan mit seinen einzelnen Bestandteilen wird nach Fertigstellung zur Einsicht in das Ratsinformationssystem Session eingestellt.

 

Auf Anforderung wird er daneben den Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern in gedruckter und gebundener Form zur Verfügung gestellt.

 

Wie schon in den vergangenen Jahren wird der Haushaltsplan auch unter www.rheine.de ins Internet eingestellt.

 

 

 

 

 

        

 


Anlagen:

 

Anlage 1 – Haushaltssatzung

Anlage 2 – Gesamt-Plan

Anlage 3 – Teil-Pläne der Fach- und Sonderbereiche

Anlage 4 – Änderungsvorschläge der Fachausschüsse und des HFA

                 Ergebnis- und Investitionsplan, Verpflichtungsermächtigungen

Anlage 5 – Rahmenleitlinie „Ausführung des Haushaltsplans“

Anlage 6 – Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“