Betreff
Konzeption eines Kompetenzzentrums für die sonderpädagogische Förderung in Rheine
Vorlage
156/08
Aktenzeichen
FB 1
Art
Nachtragsvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Teilnahme der Stadt Rheine am Modellprojekt „Kompetenzzentrum für die sonderpädagogische Förderung“ des Landes Nordrhein-Westfalen unter der Voraussetzung, dass das Land Nordrhein-Westfalen hierfür die personellen Voraussetzungen schafft.


Begründung:

 

Am 30. Oktober 2007 hat die nordrhein-westfälische Landesregierung Eckpunkte für eine Pilotphase zum Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung beschlossen. Demnach können in einer Pilotphase zum Schuljahr 2008/2009 lediglich bis zu 20 Förderschulen in Kompetenzzentren für die sonderpädagogische Förderung umgewandelt werden. Die rechtliche Grundlage findet sich in § 20 Abs. 5 des Schulgesetzes NRW. Unter anderem heißt es dort: „Der Schulträger kann Förderschulen zu Kompetenzzentren für die sonderpädagogische Förderung ausbauen. Sie dienen der schulischen Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und Angeboten zur Diagnose, Beratung und ortsnahen präventiven Förderung.“

 

Ein erstes Positionspapier seitens der Leiter der Grüterschule und der Christophorus-Schule des Caritasverbandes Rheine veranlasste den Schulausschuss der Stadt Rheine, in seiner Sitzung am 28. November 2007 einen einstimmigen Beschluss zu fassen, der die Verwaltung beauftragt, eine entsprechendes Konzept zu erarbeiten. Daraufhin bildete sich eine Projektgruppe aus Mitarbeitern von Stadt- und Kreisverwaltung und den Leitern der folgenden Schulen

 

-        Grüterschule

-        Peter-Pan-Schule

-        Christophorus-Schule

-        Heinrich-Hoffmann-Schule

 

unter der Federführung der Stadt Rheine.

 

Grundlage des Antrages ist die Vernetzung, die kooperative Zusammenarbeit und die Bündelung der sachlich-fachlichen Ressourcen. Selbstverständlich existieren bereits heute kooperative Strukturen, die aber auf diese Weise institutionalisiert werden sollen. Letztlich dient die Konzeption der Stadt Rheine dazu, jedem förderbedürftigen Kind die bestmögliche Hilfe zuteil werden zu lassen.

Die Projektgruppe hat einen inhaltlich umfangreichen Projektentwurf erarbeitet und beim Ministerium für Schule und Weiterbildung eingereicht. Es wurde jedoch auch deutlich gemacht, dass die Umsetzung des Projektes ohne die Bereitstellung weiterer Ressourcen nicht möglich sei. Daher beantragt die Stadt Rheine beim Land Nordrhein-Westfalen eine weitere pädagogische Fachkraft zur Wahrnehmung der umfangreichen Aufgaben.

 

Die genauen Erfordernisse an Ressourcen der Stadt Rheine sind zurzeit nicht quantifizierbar. Es wird vorgeschlagen, zunächst 1.000 € einzusetzen. Diese Summe ist im Fachbereichsbudget vorhanden. Sollte die Stadt Rheine in das Modellprojekt aufgenommen werden, so sind die sächlichen und räumlichen Voraussetzungen im Rahmen der Gesamtthematik erneut zu diskutieren.

 

Abgabefrist für den Antrag war der 29. Februar 2008. Mit Schreiben vom 25. Februar 2008 (Eingang bei der Stadt am 3. März 2008) wurden die potenziellen Antragsteller aufgefordert, bis zum 31. März 2008 einen Ratsbeschluss herbeizuführen und einzureichen. Aufgrund der terminlichen Dringlichkeit wird um Erweiterung der Tagesordnung der Sitzung des Rates am 11. März 2008 gebeten.