Betreff
Bebauungsplan Nr. 318, Kennwort: "Hovesaat" der Stadt Rheine I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorlage
158/08
Aktenzeichen
FB 5.1-bo
Art
Beschlussvorlage

Vorbemerkung/Kurzerläuterung:

 

Der Heimatverein Rheine 1877 e. V. hat auf dem städtischen Grundstück der ehemaligen Hofanlage Wiggering seit über 20 Jahren sein Domizil. Er nutzt das Grundstück und die vorhandenen Gebäude zu vielfältigen Aktivitäten der Heimat- und Brauchtumspflege.

 

Mit der bauleitplanerischen Absicherung des vorhandenen baulichen Bestandes unter Einräumung geringfügiger Erweiterungsmöglichkeiten soll diese spezielle Nutzungsart festgelegt werden.

 

Insofern bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes und parallel hierzu der Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

Alle weiteren wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu dem Bebauungsplan zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist (Anlage 3).

 

Ein Übersichtsplan und der Vorentwurf des Bebauungsplanes liegen ebenfalls bei (Anlagen 1 und 2).

 

 

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

I.     Aufstellungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, den Bebauungsplan Nr. 318, Kennwort: „Hovesaat“, der Stadt Rheine aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes betrifft den nördlichen Bereich des Flurstück 148, Flur 1, Gemarkung Rheine rechts der Ems.

 

Der Geltungsbereich in einer Größe von ca. 5.000 m² befindet sich südlich des Hengemühlweges zwischen Venhauser Damm und Ems und beinhaltet die vorhandene Anlage „Heimathaus Hovesaat“ sowie geringfügige Erweiterungsmöglichkeiten in deren Umfeld.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. Bebauungsplanentwurf eindeutig festgelegt.

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 318, Kennwort: „Hovesaat“, der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 


Anlagen:

 

Anlage 1:        Übersichtsplan

Anlage 2:        Bebauungsplanentwurf

Anlage 3:        Begründung