Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung des
Jugendamtes zur Kenntnis.
Begründung:
Die Verwaltung des Jugendamtes hat zuletzt umfassend in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 16.08.2007 über die Entwicklung eines Frühwarnsystems in der Jugendhilfe informiert.
Unter anderem hatte die Verwaltung folgendes ausgeführt:
Angebote/Strukturen:
Rheine verfügt über ein breites Netzwerk
unterschiedlicher Angebote für Kinder und Familien in den unterschiedlichsten
Lebenssituationen.
Exemplarisch seien an dieser Stelle einige
Institutionen aufgelistet, die im Rahmen der Jugendhilfe miteinander
kooperieren. Diese Kooperation ist mit dem verstärkten Blick auf Gefährdungen
als Netzwerk „Frühwarnsystem“ auszubauen.
Zielgruppe Kinder im Alter von 0-3 Jahren
● Beratungsangebot für Mütter und Väter mit
Neugeborenen und Säuglingen bis zu einem Jahr und für junge Schwangere
(Caritasverband
● Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle
(„Donum Vitae“
● Erziehungsberatungsstelle (Caritasverband
● Beratungsstelle gegen Missbrauch und
Misshandlung (DKSB
● Angebote des Gesundheitsamtes
● Tageseinrichtungen
für Kinder/Tagespflege
● Familienzentrum (en
Zielgruppe Kinder im Alter von 3-6 Jahren
● Beratungsstellen
vgl. oben
● Familienzentrum
(en
● Tageseinrichtungen
für Kinder/Tagespflege
Zielgruppe Kinder im Alter von 6-10 Jahren
● Beratungsstellen
vgl. oben
● Grundschulen/Förderschulen
● Familienzentrum
(en
Zielgruppe Familien,
deren Lebenssituation durch hohe Belastungen
und vielfältige
schwerwiegende Risiken (z.B. Armut, Gewalt oder Drogenkonsum, ganz junge Mütter
● Beratungsstellen,
vgl. oben
● Drogenberatungsstelle/Suchtberatungsstelle
(Aktion Selbsthilfe; Caritasverband
● Schuldnerberatung
(Caritasverband
● Frauenhaus
(Diakonisches Werk
● Familienzentrum
(en
Neben den o.g. Institutionen werden dem Jugendamt aus
der Nachbarschaft, der Verwandtschaft und anderen Institutionen Informationen
bezüglich eventueller Kindeswohlgefährdungen zur Verfügung gestellt.
Weitere zu entwickelnde Angebote:
Die oben gemachten Ausführungen zeigen, dass es in
Rheine schon eine vielfältige Kooperation und damit schon gut ausgebildete Frühwarnsysteme
in der Jugendhilfe gibt. Die Kooperationsstrukturen mit den unterschiedlichen
Institutionen laufen in der Regel reibungslos und auf hohem fachlichen Niveau.
In den Veröffentlichungen zu Frühwarnsystemen wird
jedoch auch immer wieder darauf hingewiesen, dass insbesondere beim Schutz von
(Kleinst
Der Focus auf diese Zielgruppe ist insbesondere
deswegen nötig, weil „sich ihr Leben zum größten Teil im Intimbereich der
Familie abspielt, also von außen kaum sichtbar“. (Erwin Jordan, ISA
Nach Auffassung der Verwaltung sollte auch in Rheine
der Focus der Entwicklung zusätzlicher Strukturen zunächst auf die Entwicklung
von Strukturen der Kooperation zwischen dem Gesundheitsdienst und der
Jugendhilfe gelegt werden, um insbesondere für die Altersgruppe der 0
-3jährigen Kinder ein „Frühwarnsystem“ vorzuhalten.
Auch wenn es im Einzelfall schon sehr gute und auch
gelungene Absprachen zwischen den Beteiligten gibt, sollte versucht werden, die
Kooperationen zu automatisieren.
Um die Ziele der Kooperation primär mit dem
Gesundheitsdienst zu erreichen, soll zunächst ein runder Tisch mit den im
Gesundheitsdienst Tätigen installiert werden. Dabei sollen gegenseitige
Erwartungen, Wünsche und Vorstellungen abgeglichen werden. (Vorlage 342/07
Mit Schreiben vom 14.1.2008 hat die SPD-Fraktion
beantragt, im Rahmen einer Vorlage eine Sachstandsmitteilung zu folgenden
Themenbereichen zu bekommen
1.)
„über die bereits erfolgten Maßnahmen zur
Entwicklung eines Frühwarnsystem für Kinder im Alter von 0-3 Jahren
2.)
über die
Einbindung landespolitischer Fördermöglichkeiten in die Weiterentwicklung eines
Frühwarnsystems in der Stadt Reine
3.)
über die
bereits eingeführten Präventionsprojekte in der Stadt Rheine und Vorschläge
über eine Ausweitung“
Der Antrag der SPD-Fraktion ist dieser Vorlage als Anlage
1 beigefügt.
Zu 1.
►
In der Stadt Reine hat sich ein
Arbeitskreis Kinder und Jugendgesundheit unter der Federführung des
Gesundheitsamtes etabliert.
Eine Unterarbeitsgruppe wird
sich mit dem Thema Frühwarnsystem/ §8a SGB VIII beschäftigen. Dabei wird es
insbesondere um die in der Vorlage 342/07 aufgeworfenen Fragestellungen gehen
Wie arbeiten die
unterschiedlichen Institutionen?
Welche Zugänge gibt es?
Wie sehen die
unterschiedlichen Finanzierungen aus?
Wie können verbindliche
Arbeitsabsprachen getroffen werden?
► Der Deutsche Kinderschutzbund hat ein
Fortbildungskonzept für Hebammen entwickelt. Dieses Konzept ist als Anlage 2
dieser Vorlage beigefügt.
Es kann zeitnah umgesetzt
werden. Die Aquise für diese Fortbildung ist angelaufen.
► In Absprache mit der Stadt Rheine bietet
die Beratungsstelle für junge Schwangere des Caritasverbandes eine offene
Hebammensprechstunde an, um schon vorgeburtlich niedrigschwellige Kontakte
zwischen den Müttern und den Hebammen herstellen zu können. ( Anlage 3
► Die Drogenberatungsstelle bietet eine
Gruppe für Mütter mit Drogenerfahrungen als Selbsthilfegruppe an. Die Kinder
sind derzeit zwischen 6 Monaten und 11 Jahren. Die Gruppe trifft sich 2 mal
monatlich. Eine Kinderbetreuung ist sichergestellt.
Zu 2.
Ende des Jahres 2007 sind
dem Jugendamt einmalig 5.400 € seitens der Landesregierung für die Entwicklung „Früher
Hilfen für Familien“ zur Verfügung gestellt worden. Diese Mittel sind an
den Caritasverband, den Deutschen Kinderschutzbund und an die Drogenberatungsstelle
für o.g. Projekte weitergeleitet worden.
Das Land NRW hat ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass es sich um eine einmalige Zuwendung handelt.
Darüber hinausgehende
Förderzusagen des Landes sind der Verwaltung nicht bekannt.
Das Land plant zwar im
Rahmen des Aktionsprogrammes „Frühe Hilfen“ zum Beispiel die flächendeckende
Einführung eines Elternbegleitbuches analog des s.g. Dormagener Modells,
Zusagen an die örtlichen Jugendämter sind jedoch noch nicht konkret gemacht
worden.
Zu.3
Die Präventionsprojekte sind unter Punkt
1 schon erwähnt. Darüber hinaus sind mittlerweile mit fast allen
Tageseinrichtungen für Kinder schon Vereinbarungen nach § 8a SGB VIII
abgeschlossen worden.
Auch mit einem Großteil der Anbieter der
Hilfen zur Erziehung existieren schon gleichlautende Vereinbarungen.
Durch regelmäßige Teilnahme an der Arbeitsgemeinschaft
der Leiterinnen und Leiter der Rheiner Grundschulen und durch verbindliche Absprachen
mit den Schulen in Rheine soll eine hohe Verlässlichkeit der Kooperation im
Sinne des Kinderschutzes entwickelt werden.
Für den Bereich der 0-3 jährigen soll
gemeinsam auf Anregung der in Rheine tätigen Hebammen eine Kurzbroschüre
erstellt werden, aus der die Mütter Hilfeadressen entnehmen können. Diese
Informationsbroschüre wollen die Hebammen gezielt einsetzen.
Sollte seitens des Landes die flächendeckende
Einführung des Elternbegleitbuches (doch noch