Betreff
Frühwarnsysteme in der Jugendhilfe
Vorlage
184/08
Aktenzeichen
II-2-51-ga
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung des Jugendamtes zur Kenntnis.

 

 


Begründung:

 

Die Verwaltung des Jugendamtes hat zuletzt umfassend in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 16.08.2007 über die Entwicklung eines Frühwarnsystems in der Jugendhilfe informiert.

 

Unter anderem hatte die Verwaltung folgendes ausgeführt:

 

Angebote/Strukturen:

 

Rheine verfügt über ein breites Netzwerk unterschiedlicher Angebote für Kinder und Familien in den unterschiedlichsten Lebenssituationen.

Exemplarisch seien an dieser Stelle einige Institutionen aufgelistet, die im Rahmen der Jugendhilfe miteinander kooperieren. Diese Kooperation ist mit dem verstärkten Blick auf Gefährdungen als Netzwerk „Frühwarnsystem“ auszubauen.

 

Zielgruppe Kinder im Alter von 0-3 Jahren

 

     Beratungsangebot für Mütter und Väter mit Neugeborenen und Säuglingen bis zu einem Jahr und für junge Schwangere

        (Caritasverband)

      Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle („Donum Vitae“)

      Erziehungsberatungsstelle (Caritasverband)

      Beratungsstelle gegen Missbrauch und Misshandlung (DKSB)

      Angebote des Gesundheitsamtes

     Tageseinrichtungen für Kinder/Tagespflege

      Familienzentrum (en)

 

Zielgruppe Kinder im Alter von 3-6 Jahren

 

      Beratungsstellen vgl. oben

     Familienzentrum (en)

      Tageseinrichtungen für Kinder/Tagespflege

 

Zielgruppe Kinder im Alter von 6-10 Jahren

 

     Beratungsstellen vgl. oben

     Grundschulen/Förderschulen

      Familienzentrum (en) in Tageseinrichtungen für Kinder/Tagespflege

 

Zielgruppe   Familien, deren Lebenssituation durch hohe Belastungen

und vielfältige schwerwiegende Risiken (z.B. Armut, Gewalt oder Drogenkonsum, ganz junge Mütter) gekennzeichnet ist

 

      Beratungsstellen, vgl. oben

      Drogenberatungsstelle/Suchtberatungsstelle (Aktion Selbsthilfe; Caritasverband)

      Schuldnerberatung (Caritasverband)

      Frauenhaus (Diakonisches Werk)

      Familienzentrum (en)

 

Neben den o.g. Institutionen werden dem Jugendamt aus der Nachbarschaft, der Verwandtschaft und anderen Institutionen Informationen bezüglich eventueller Kindeswohlgefährdungen zur Verfügung gestellt.

 

 

Weitere zu entwickelnde Angebote:

 

Die oben gemachten Ausführungen zeigen, dass es in Rheine schon eine vielfältige Kooperation und damit schon gut ausgebildete Frühwarnsysteme in der Jugendhilfe gibt. Die Kooperationsstrukturen mit den unterschiedlichen Institutionen laufen in der Regel reibungslos und auf hohem fachlichen Niveau.

 

In den Veröffentlichungen zu Frühwarnsystemen wird jedoch auch immer wieder darauf hingewiesen, dass insbesondere beim Schutz von (Kleinst)Kindern im Alter von 0-3 Jahren eine verbesserte Kooperation und wirksame Vernetzung von Gesundheitshilfe (Gynäkologen, Schwangerschaftsberatungsstellen, Hebammen, Geburtskliniken, Kinderkliniken, Kinderärzte, öffentlicher Gesundheitsdienst) und Kinder- und Jugendhilfe notwendig ist, um die Kinder besser vor Gefährdungen zu schützen.

 

Der Focus auf diese Zielgruppe ist insbesondere deswegen nötig, weil „sich ihr Leben zum größten Teil im Intimbereich der Familie abspielt, also von außen kaum sichtbar“. (Erwin Jordan, ISA)

 

Nach Auffassung der Verwaltung sollte auch in Rheine der Focus der Entwicklung zusätzlicher Strukturen zunächst auf die Entwicklung von Strukturen der Kooperation zwischen dem Gesundheitsdienst und der Jugendhilfe gelegt werden, um insbesondere für die Altersgruppe der 0 -3jährigen Kinder ein „Frühwarnsystem“ vorzuhalten.

Auch wenn es im Einzelfall schon sehr gute und auch gelungene Absprachen zwischen den Beteiligten gibt, sollte versucht werden, die Kooperationen zu automatisieren.

 

Um die Ziele der Kooperation primär mit dem Gesundheitsdienst zu erreichen, soll zunächst ein runder Tisch mit den im Gesundheitsdienst Tätigen installiert werden. Dabei sollen gegenseitige Erwartungen, Wünsche und Vorstellungen abgeglichen werden. (Vorlage 342/07)

 

Mit Schreiben vom 14.1.2008 hat die SPD-Fraktion beantragt, im Rahmen einer Vorlage eine Sachstandsmitteilung zu folgenden Themenbereichen zu bekommen

 

1.)          „über die bereits erfolgten Maßnahmen zur Entwicklung eines Frühwarnsystem für Kinder im Alter von 0-3 Jahren

 

2.)         über die Einbindung landespolitischer Fördermöglichkeiten in die Weiterentwicklung eines Frühwarnsystems in der Stadt Reine

 

3.)         über die bereits eingeführten Präventionsprojekte in der Stadt Rheine und Vorschläge über eine Ausweitung“

 

Der Antrag der SPD-Fraktion ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

 

Zu 1.

 

    In der Stadt Reine hat sich ein Arbeitskreis Kinder und Jugendgesundheit unter der Federführung des Gesundheitsamtes etabliert.

Eine Unterarbeitsgruppe wird sich mit dem Thema Frühwarnsystem/ §8a SGB VIII beschäftigen. Dabei wird es insbesondere um die in der Vorlage 342/07 aufgeworfenen Fragestellungen gehen

 

Wie arbeiten die unterschiedlichen Institutionen?

Welche Zugänge gibt es?

Wie sehen die unterschiedlichen Finanzierungen aus?

Wie können verbindliche Arbeitsabsprachen getroffen werden?

 

 

        Der Deutsche Kinderschutzbund hat ein Fortbildungskonzept für Hebammen entwickelt. Dieses Konzept ist als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt.

Es kann zeitnah umgesetzt werden. Die Aquise für diese Fortbildung ist angelaufen.

 

 

     In Absprache mit der Stadt Rheine bietet die Beratungsstelle für junge Schwangere des Caritasverbandes eine offene Hebammensprechstunde an, um schon vorgeburtlich niedrigschwellige Kontakte zwischen den Müttern und den Hebammen herstellen zu können. ( Anlage 3)

 

     Die Drogenberatungsstelle bietet eine Gruppe für Mütter mit Drogenerfahrungen als Selbsthilfegruppe an. Die Kinder sind derzeit zwischen 6 Monaten und 11 Jahren. Die Gruppe trifft sich 2 mal monatlich. Eine Kinderbetreuung ist sichergestellt.

 

 

Zu 2.

 

Ende des Jahres 2007 sind dem Jugendamt einmalig 5.400 € seitens der Landesregierung für die Entwicklung „Früher Hilfen für Familien“ zur Verfügung gestellt worden. Diese Mittel sind an den Caritasverband, den Deutschen Kinderschutzbund und an die Drogenberatungsstelle für o.g. Projekte weitergeleitet worden.

Das Land NRW hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine einmalige Zuwendung handelt.

Darüber hinausgehende Förderzusagen des Landes sind der Verwaltung nicht bekannt.

Das Land plant zwar im Rahmen des Aktionsprogrammes „Frühe Hilfen“ zum Beispiel die flächendeckende Einführung eines Elternbegleitbuches analog des s.g. Dormagener Modells, Zusagen an die örtlichen Jugendämter sind jedoch noch nicht konkret gemacht worden.

 

 

Zu.3

 

        Die Präventionsprojekte sind unter Punkt 1 schon erwähnt. Darüber hinaus sind mittlerweile mit fast allen Tageseinrichtungen für Kinder schon Vereinbarungen nach § 8a SGB VIII abgeschlossen worden.

        Auch mit einem Großteil der Anbieter der Hilfen zur Erziehung existieren schon gleichlautende Vereinbarungen.

        Durch regelmäßige Teilnahme an der Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Rheiner Grundschulen und durch verbindliche Absprachen mit den Schulen in Rheine soll eine hohe Verlässlichkeit der Kooperation im Sinne des Kinderschutzes entwickelt werden.

 

        Für den Bereich der 0-3 jährigen soll gemeinsam auf Anregung der in Rheine tätigen Hebammen eine Kurzbroschüre erstellt werden, aus der die Mütter Hilfeadressen entnehmen können. Diese Informationsbroschüre wollen die Hebammen gezielt einsetzen.

        Sollte seitens des Landes die flächendeckende Einführung des Elternbegleitbuches (doch noch) gefördert werden, sollte dieses bei der Entwicklung und Verteilung der Broschüre berücksichtigt werden.