Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine
1. erteilt den Organen der Stadtsparkasse Rheine gem. § 7 Abs.
2 Buchst. f) Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) in Verbindung mit
§ 27 Abs. 3 SpkG NW für das Jahr 2007 Entlastung.
2. beschließt gem. § 28 SpkG NW den
Jahresüberschuss/Bilanzgewinn von 22.038,50 Euro in voller Höhe der
Sicherheitsrücklage zuzuführen.
Begründung:
Der Jahresabschluss der Stadtsparkasse Rheine für das Jahr 2007
schließt mit einer Bilanzsumme von 975.397.906,57 Euro ab. Der ausgewiesene
Jahresüberschuss und Bilanzgewinn beträgt 22.038,50 Euro.
Gemäß § 28 Abs. 3 SpkG NW wird der Jahresüberschusses/Bilanzgewinnes
in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zugeführt.
Auf die mögliche Ausschüttung von 2.203,85 Euro wird auf Vorschlag des Verwaltungsrates verzichtet.
Der Jahresabschluss 2007 sowie der Lagebericht dazu sind von der Prüfungsstelle des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes geprüft worden. Es wurde der uneingeschränkte Prüfungsvermerk erteilt. Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Rheine hat in seiner Sitzung am 14. März 2008 den Lagebericht und den Jahresabschluss wie oben erläutert festgestellt.
Anlagen:
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007