Betreff
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Rheine Anhörung der Gebietskörperschaft gem. § 2 Abs. 1 Gutachterausschussverordnung NW zur Wieder- bzw. Neubestellung von Ausschussmitgliedern
Vorlage
203/08
Aktenzeichen
5.7
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine erhebt im Rahmen der Anhörung nach § 2 (1) Gutachterausschussverordnung NRW keine Bedenken gegen die von der Bezirksregierung Münster beabsichtigte Wieder- bzw. Neubestellung der unten genannten Personen zu Mitgliedern des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Rheine.

 


Begründung:

 

Gem. § 2 Abs. 1 der Gutachterausschussverordnung NRW (GAVO NRW) vom 23. März 2004 in der jeweils gültigen Fasssung bestellt die Bezirksregierung nach Anhörung der Gebietskörperschaft, für deren Bereich der Gutachterausschuss zu bilden ist, das vorsitzende Mitglied, dessen StellvertreterInnen und die ehrenamtlichen GutachterInnen für die Dauer von 5 Jahren. Die Bestellung kann wiederholt werden. Die Amtszeit der Mitglieder des Gutachterausschusses endet unbeschadet des Bestellungszeitraums mit Vollendung des 70. Lebensjahres.

 

Die Amtszeit der mit Wirkung vom 1. Mai 2003 bestellten Mitglieder des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Rheine läuft am 30. April 2008 ab.

 

Die Stadt Rheine ist mit Schreiben der Bezirksregierung Münster vom 10. April gebeten worden, schnellstmöglich entsprechend zu berichten, damit die Wieder- bzw. Neubestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses zum 1. Mai erfolgen kann.

 

Gemäß § 2 GAVO dürfen das vorsitzende Mitglied, die StellvertreterInnen und die ehrenamtlichen GutachterInnen des Gutachterausschusses nicht der Vertretung oder einem ihrer Ausschüsse sowie die ehrenamtlichen Gutachter nicht der Verwaltung der Gebietskörperschaft angehören, für deren Bereich der Gutachterausschuss gebildet ist. Zum Mitglied des Gutachterausschusses darf nicht bestellt werden, wer nach § 21 Nrn. 1 bis 3 der Verwaltungsgerichtsordnung vom Amt einer ehrenamtlichen Verwaltungsrichterin oder eines ehrenamtlichen Verwaltungsrichters ausgeschlossen ist. Hinderungsgründe sind bei den vorgeschlagenen Personen nicht erkennbar.

 

Die Stadt Rheine kann sich sowohl gegen vorgeschlagene GutachterInnen aussprechen als auch ersatzweise oder zusätzlich neue, fachlich qualifizierte GutachterInnen vorschlagen. Damit die Bezirksregierung Münster jedoch ihre Entscheidung treffen kann, ist in jedem Einzelfall zu begründen, dass die vorgeschlagenen GutachterInnen in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sind und auch sonst die erforderliche Eignung (z. B. Gewissenhaftigkeit, Vertrauenswürdigkeit, Unparteilichkeit, Verschwiegenheitspflicht) nachweisen. Die Ablehnung eines/einer vorgeschlagenen Gutachter(s)/in ist nach den gleichen Kriterien zu begründen.

 

Die von der Bezirksregierung Münster vorgeschlagenen Mitglieder des Gutachterausschusses sind gem. § 192 Abs. 3 BauGB in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren und auch nicht hauptamtlich mit der Verwaltung der Grundstücke der Stadt Rheine befasst.

 

Für die wiederbestellten Gutachter wurde die erforderliche Erfahrung und Sachkunde für die Wertermittlung von Grundstücken aufgrund ihrer mehrjährigen bzw. langjährigen Tätigkeit bereits nachgewiesen.

 

Die Bezirksregierung verlängert die Amtszeit der derzeit bestellten Gutachter/Innen:

                                                                  

Ehrenamtliche Gutachter:

Dipl. Ing. Josef Feldhaus                                        

Architekt                                                               

Öffentl. bestellter und vereidigter Bausachverständiger                                                                                  

Dipl. Ing. Aloys Schwerdt                                       

Architekt                                                               

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger       

 

Dr.-Ing. Dirk Terhechte                                          

Bauingenieur                                                         

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

 

Josef Waltermann                              

Regierungsamtsrat a.D.                                                                                                                      

Stellvertretende Vorsitzende und ehrenamtliche Gutachter

Dipl. Ing. Franz-Josef Holtgräve                                       

Kreisvermessungsdirektor         a.D.                               

                   

Dipl. Ing. Wolfgang Müller                                                

Städt. Vermessungsdirektor a.D.                                              

 

Stellvertretender Vorsitzender

Dipl. Ing. Wilhelm Kaldemeyer                                

Verm. Ass.-Leiter der Geschäftsstelle

 

Vorsitzende:

Dipl. Ing. Nicole Hildebrandt                

Städt. Vermessungsrätin

 

Zum Ende der Bestellungsperiode ausscheidende Mitglieder sind:

 

Frau Dipl. Ing. Claudia Korte, die beruflich bedingt ihre Tätigkeit im hiesigen Gutachterausschuss mit Abschluss der derzeitigen Bestellungsperiode enden lassen wird sowie Herr Grottke und Herr Dipl. Ing. Thalmann, die aus Altergründen ihre Tätigkeit zum 30.04.2008 beenden werden.

 

Als neue Mitglieder sollen von der Bezirksregierung bestellt werden:

 

Herr Dipl.-Ing. Jochen Engelshove, der als selbständiger Bauingenieur im Kreis Steinfurt beheimatet und Geschäftsführer eines gleichnamigen Bauunternehmens ist. Ein Tätigkeitsschwerpunkt seiner Arbeit ist energiesparendes Bauen;

 

Herr Dipl.-Ing.  Gregor Essing, der hauptberuflich als Vermessungsingenieur beim Wasser- und Schifffahrtsamt Rheine mit Liegenschafts-, Grunderwerbs- und Entschädigungsfragen befasst ist. Er ist seit einigen Jahren als von der Landwirtschaftskammer öffentlich bestellter Sachverständiger für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke tätig;

 

Herr Harald Noje-Knollmann, der Leiter des Bereichs Immobilienservice der Volksbank Nordmünsterland, Team Emsdetten ist. Er verfügt über Erfahrungen aus der Wohnungswirtschaft und besitzt entsprechende Ortskenntnisse;

 

Herr Dipl. Ing. Hermann Metelerkamp, der in einigen Aufgabenbereichen der Nachfolger von Frau Korte ist. Herr Metelerkamp ist Vorsitzender des Gutachterausschusses für den Bereich der Behörde für Geoinformationen, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL) Meppen, Dezernent für Wertermittlung und städtebauliche Bodenordnung sowie Leiter der Bereiche Liegenschaftskataster und Vermessung im Amt Nordhorn. Er war vor seiner Dezernententätigkeit viele Jahre Geschäftsführer des Gutachterausschusses in der Grafschaft Bentheim.

 

Die neu zu bestellenden Gutachter zeichnen sich durch eine über das übliche Maß hinausgehende Sachkenntnis auf dem Gebiet der Wertermittlung aus.

 

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Nordrhein-Westfalen sind behördenähnliche, nach Bundesrecht gebildete Institutionen des Landes Nordrhein-Westfalen, die nicht in den hierarchischen Behördenaufbau eingegliedert sind. Sie sind örtlich zuständig für das jeweilige Gebiet eines Kreises, einer kreisfreien Stadt oder einer großen kreisangehörigen Stadt. Gemäß § 192 Abs. 1 BauGB sind die Gutachterausschüsse selbständig, unabhängig und weisungsfrei.

 

Aufgabe der nach dem Baugesetzbuch gebildeten Gutachterausschüsse ist einerseits die Ermittlung und Veröffentlichung von Grundstückswerten und anderen grundstücksrelevanten Daten, die durch die Auswertung von Grundstückskaufverträgen gewonnen werden (Marktaufklärung), andererseits die Ermittlung des Verkehrswertes von bebauten und unbebauten Grundstücken (Erstattung von Gutachten).