Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine wählt gemäß § 11 (4) des Sparkassengesetzes (SpkG) Michaela Engel zum stellvertretenden Verwaltungsratsmitglied.
Begründung:
Durch die Bestellung von Frau Claudia Voß zur Verhinderungsvertreterin des Vorstandes der Stadtsparkasse Rheine am 1. April 2008 ist ein/e Nachfolger/in zu bestimmen.
Aufgrund des Ergebnisses der am 15. September 2004 durchgeführten Wahl der vorzuschlagenden Dienstkräfte zur Wahl in den Verwaltungsrat gem. § 9 Abs. 2 Buchst. c) SpkG NW wäre Frau Michaela Engel als „Nachrücker“ zu wählen.
Gemäß § 11 Abs. 4 des SpkG wählt der Rat auf Vorschlag derjenigen Gruppe, die die/den Ausgeschiedene/n … vorgeschlagen hat, eine/n Nachfolger/in …
Gleiches gilt für die/den bisherige Stellvertreter/in.