Betreff
Zirkusgastspiele in Rheine
Vorlage
212/08
Aktenzeichen
FB 3-kü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, den Zirkusunternehmen eine Nutzungsgenehmigung zu erteilen, die die Leitlinie für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft erfüllen.


Begründung:

 

Durchschnittlich zweimal jährlich gastiert in Rheine ein Zirkus, der sein Zelt auf dem Elisabeth-Kirmesplatz aufschlägt.

 

Die Zirkusunternehmen sind nach eigenen Angaben gerne in Rheine zu Gast, da die Zirkusbesucher aus Rheine und Umgebung ein sehr zuverlässiges Publikum sind.

 

Im ersten Quartal 2008 war ein Großzirkus in Rheine, weitere Verträge sind zurzeit für das Jahr 2008 und darüber hinaus nicht abgeschlossen. Im Rahmen ihrer Tourneeplanungen haben sich jedoch einige Zirkusunternehmen gemeldet.

 

Mit den Zirkussen wird für die Inanspruchnahme des Kirmesplatzes ein sogenannter öffentlich-rechtlicher Vertrag abgeschlossen.

 

Unter anderem enthält das Vertragswerk die Bedingung, dass das Zirkusunternehmen die tierschutzrechtliche Genehmigung für die Zurschaustellung von Tieren gemäß § 11 Tierschutzgesetz vorzulegen hat. Diese Genehmigung wird von der zuständigen Veterinärbehörde des Hauptsitzes des Zirkusunternehmens erteilt.

Unabhängig von dieser Regelung wird das Veterinäramt des Kreises Steinfurt von der Stadt Rheine über Zirkusgastspiele informiert. Der Kreisveterinär führt regelmäßig – teilweise mit der örtlichen Ordnungsbehörde – örtliche Kontrollen durch.

 

Die Fraktion B 90/Die Grünen beantragt mit Schreiben vom 11. April 2008, dem Nutzungsvertrag für den Kirmesplatz auch die „Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen“ zugrunde zu legen.

Nach diesem Erlass des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft sowie der darin enthaltenen ergänzenden Stellungnahme der tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz und der Bundestierärztekammer werden das Mitführen und der Auftritt von Menschenaffen, Tümmlern, Löwen, Tigern, Panthern, Leoparden, Delfinen, Greifvögeln, Flamingos, Pinguinen, Nashörnern, Wölfen, Giraffen und Elefanten ausgeschlossen.

 

Diese ministeriellen Leitlinien sind Handlungsanweisung für die Veterinärbehörde, die die eingangs genannte Genehmigung nach § 11 des Tierschutzgesetzes erteilt.

 

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Vertragsfreiheit diese Ausschlussregelungen in den Vertrag mit den Zirkusunternehmen aufzunehmen.

 

De facto würde dieser Vertragsbestandteil jedoch bedeuten, dass Zirkusgastspiele in Rheine nicht mehr stattfinden, da jeder klassische Zirkus zumindest einige der aufgezählten Tiere in seinem Programm hat. Nicht ausgeschlossen ist, dass ein Zirkusunternehmen die Stadt Rheine wegen der Restriktionen verklagt.

 

Über Erfolgsaussichten einer derartigen rechtlichen Auseinandersetzung können keine Prognosen abgegeben werden.


Anlagen:

 

Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 11.04.08