Betreff
Heilpädagogische Frühförderung
Vorlage
222/08
Aktenzeichen
FB 2/50-ha
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen von Frau Walburga Hallbrügge-Schneider, Leiterin der heilpädagogisch-therapeutischen Frühförderung, zum Thema „Heilpädagogische Frühförderung“ zur Kenntnis.


Begründung:

 

Kinder, die behindert oder von Behinderung bedroht sind und ihre Familien benötigen so früh wie möglich Hilfen zur Entwicklung.

 

Aufgabe von Frühförderung ist es, Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen der kindlichen Entwicklung – möglichst schon im Säuglings- und Kleinkindalter – zu erkennen und zu behandeln.

 

Kinder und Eltern erhalten psychologische, pädagogische und therapeutische Hilfen in Form von Beratung und Behandlung (interdisziplinäre Frühförderstelle). Vielerorts gibt es auch medizinische Diagnostik und Behandlung, um eine drohende Behinderung beim Kind abzuwenden und eine altersgerechte Entwicklung zu ermöglichen.

 

Diese umfassende professionelle Hilfe wirkt in der Regel als entlastend und druckmindernd für die betroffenen Familien, darüber hinaus leistet Frühförderung einen sehr wichtigen Beitrag zur Stärkung von Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen der Eltern und des Kindes.

 

Es ist mittlerweile in der Fachwelt unbestritten, dass unterlassene Frühförderung gravierende und langwierige Folgen für Kinder hat. Fördermaßnahmen, auch präventiv angelegte, verursachen wesentlich weniger Kosten, als erst im Jugend- oder Erwachsenenalter einsetzende Hilfen.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen:

 

Gesetzliche Rahmenbedingungen sind die Vorschriften den §§ 26, 30, 55 und 56 des am 1. Juli 2001 in Kraft getretenen Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) in Verbindung mit der „Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder“ (Frühförderungsverordnung vom 24. Juni 2003), in Kraft getreten am 1. Juli 2003, sowie eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Frühförderstelle des Caritasverbandes Rheine und dem Kreis Steinfurt und diversen Krankenkassen.

 

Frau Hallbrügge-Schneider wird im Ausschuss die Konzeption, die Praxis und die finanziellen/rechtlichen Rahmenbedingungen der Frühförderung, die im Haus der Frühförderung des Caritasverbandes Rheine als erste Stufe im System der Hilfen für Menschen mit Behinderungen/Beeinträchtigungen angeboten wird, darstellen.