Betreff
Anmietung von Gebäudecontainern für die Edith-Stein-Grundschule - Antrag der CDU-Fraktion vom 08.05.2008
Vorlage
224/08
Aktenzeichen
II-1-40-ree
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt – wegen der Eilbedürftigkeit ohne Vorberatung im Schulausschuss – die vorübergehende Aufstellung von 3 mobilen Pavillonklassen an der Edith-Stein-Schule.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend im Wege einer beschränkten Ausschreibung alternativ Angebote für Kauf, Leasing und Miete einzuholen und einen Vergabevorschlag zur Entscheidung vorzulegen.

 

Alles ist darauf auszurichten, die Klassenräume möglichst noch mit Beginn des neuen Schuljahres im August 2008 nutzen zu können.

 


Begründung:

 

 

Seit Februar 2008 arbeitet die Schulverwaltung in enger Abstimmung mit der Schulleitung und der Gebäudewirtschaft an Lösungen zur Sicherstellung des notwendigen Raumbedarfs der Edith-Stein-Schule. Aufgrund immer wieder eingehender neuer Anmeldungen für die Eingangsklasse mussten abgestimmte Umsetzungsmöglichkeiten mehrfach angepasst werden. Eine Beratungsvorlage für anstehende Entscheidungen war in der Vorbereitung.

 

Mit Schreiben vom 08. Mai 2008 hat nun die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Rheine für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20. Mai 2008 beantragt, den TOP „Anmietung von Gebäudecontainern für die Edith-Stein-Grundschule“ aufzunehmen. Der Antrag enthält den einen Beschlussvorschlag zur Anmietung eines Gebäudecontainers für 4 Klassenräume und wurde begründet. Auf den als Anlage beigefügten Antrag wird verwiesen.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

1. Derzeitige Raumsituation

 

Die Edith-Stein-Schule verfügt über 8 Unterrichtsräume und 2 Mehrzweckräume (davon 1 im Erdgeschoss und 1 im Kellergeschoss). Von den 8 Unterrichtsräumen sind derzeit bereits 2 (ein Speiseraum, ein Gruppenraum) durch den offenen Ganztag (OGS) belegt. Ein weiterer Unterrichtsraum wird augenblicklich für die zweite Ganztagsgruppe umgestaltet. Es verbleiben künftig 5 Unterrichtsräume. Auf die beigefügten Übersichtspläne wird verwiesen.

 

2. Entwicklung der Schülerzahlen und Klassenbildung – alternative Lösungen von Raumproblemen

 

Aufgrund des am 6.und 7. November 2007 durchgeführten Anmeldeverfahrens ergaben sich für die Edith-Stein-Schule ab dem Schuljahr 2008/09 folgende Zahlen:

 

Klasse

1

2

3

4

Gesamt

Anzahl Schüler

23

35

27

22

107

Klassen

1

2

1

1

5

 

    Die Klassen entsprachen den noch vorhandenen Unterrichtsräumen.

 

    Wegen nicht ausreichender Anmeldezahlen hat der Rat der Stadt durch Beschluss vom 12. Februar 2008 mit Wirkung zum 31. Juli 2008 die Diesterwegschule aufgelöst. Unter Einbeziehung der Übergänge von der Diesterwegschule ergaben sich mit Stand Ende Februar 2008 für die Edith-Stein-Schule folgende Anmeldezahlen:

 

   

Klasse

1

2

3

4

Gesamt

Anzahl Schüler

26

40

34

27

127

davon Diesterw.

3

5

7

5

20

Klassen

1

2

2

1

6

 

    6 Klassen standen nunmehr nur 5 Unterrichtsräume gegenüber. Rechnerisch ergab sich somit ein Fehlbedarf von 1 Unterrichtsraum für eine Übergangszeit von voraussichtlich 2 Jahren.

 

Am 28. Februar 2008 erörterte die Schulverwaltung (unter Einbeziehung der Gebäudewirtschaft) mit der Schulleitung der Edith-Stein-Schule verschiedene Möglichkeiten zur Lösung dieses Raumproblems. Bauliche Maßnahmen, auch die vorübergehende Aufstellung von Pavillons mit Fertigbauklassen, wurden von der weiteren Schülerzahlentwicklung abhängig gemacht. Man verständigte sich schließlich einvernehmlich darauf, verwaltungsseitig zu prüfen, ob eine Verlagerung des EDV-Raumes ins Kellergeschoss möglich ist und dadurch der Mehrzweckraum im Erdgeschoss als Unterrichtsraum genutzt werden kann. Die Überprüfungen der Verwaltung haben dies bestätigt. Das Ergebnis wurde der Schulleitung am 20. März 2008 mitgeteilt. Alternativ wurde dabei auf die im o.a. Gespräch ebenfalls erörterte (weitere) Möglichkeit verwiesen, den zum Schuljahr 2008/09 auszubauenden weiteren OGS-Gruppenraum vormittags multifunktional als Unterrichtsraum zu nutzen. Diese Lösungen standen unter dem Vorbehalt der Anmeldezahlen zum Schuljahr 2009/10. Sollte sich – entgegen der Prognose im geltenden Schulentwicklungsplan – der Trend einer langfristigen 2-Zügigkeit herausstellen, sollte über andere Lösungen beraten werden, bei denen auch schulorganisatorische Maßnahmen in Betracht zu ziehen wären.

 

Der Schulverwaltung wurde Mitte April 2008 seitens der Schulleitung der Edith-Stein-Schule mitgeteilt, dass sie damit rechne, dass sich die ursprüngliche Anmeldezahl für das Einschulungsjahr 2008/09 von 26 SchülerInnen auf 31/32 Schüler/innen erhöhen werde. Am 15.05.08 hat die Schulleitung mitgeteilt, dass die Anmeldezahl auf 33 SchülerInnen gestiegen ist. Da mehr als 30 Kinder angemeldet wurden, muss eine zweite Eingangsklasse gebildet werden. Die Zahlen stellen sich wie folgt dar:

 

Klasse

1

2

3

4

Gesamt

Anzahl Schüler

33

40

34

27

134

davon Diesterw.

3

5

7

5

20

Klassen

2

2

2

1

7

 

Rechnerisch ergäbe sich dann ein Fehlbedarf von zwei Unterrichtsräumen.

 

Durch die oben bereits angesprochene und mit der Schulleitung seinerzeit auch erörterten Alternativen (Verlagerung des EDV-Raumes, wechselseitige Nutzung eines OGS-Gruppenraumes) ließe sich auch dieser Fehlbedarf – allerdings unter eingeschränkten Bedingungen - übergangsweise im vorhandenen Gebäudebestand räumlich sicherstellen.

 

Beim seinerzeitigen Gespräch mit der Schulleitung ist auch die übergangsweise Unterrichtung von zwei Klassen der Edith-Stein-Schule im Nebengebäude Diesterwegschule erörtert worden. Aus Sicht der Schulleitung würde dies aber schulorganisatiorische Probleme nach sich ziehen. Es wurde insbesondere auf die möglicherweise entstehende Problematik für die Kinder im offenen Ganztag verwiesen, die vor und nach dem Unterricht zum Gebäude der Edith-Stein-Schule gefahren werden müssten. Verwaltungsseitig werden bei dieser Lösung Nachteile im Rahmen der Energieversorgung, der Reinigung und der Organisation des Hausmeisterdienstes gesehen. Die angedachte Vermarktung des Objektes Diesterwegschule müsste bei einer solchen Lösung aufgeschoben werden.

 

Die Schulleitung hat der Verwaltung Ende April 2008 mitgeteilt, dass sie mit der übergangsweisen Verlagerung des EDV-Raumes ins Kellergeschoss und der multifunktionalen Nutzung eines OGS-Gruppenraumes nicht einverstanden sei und sich für die vorübergehende Aufstellung von Pavillons mit Fertigbauklassen ausgesprochen.

 

Die Verwaltung hat daraufhin umgehend die Möglichkeiten der Verfügbarkeit, der Beschaffung und der Aufstellung von Pavillons mit Fertigbauklassen geprüft. Nach den inzwischen vorliegenden Erkenntnissen werden aufgrund der vorliegenden marktbedingten Lieferzeiten (hohe Nachfrage) auch bei verkürzten Ausschreibungsfristen die Pavillonklassen zum Beginn des neuen Schuljahres 2008/09 nicht zur Verfügung stehen können. Auch bei Umsetzung der Pavillonlösung wird die Schule sich auf übergangsweise Alternativen einstellen müssen.

 

Insgesamt ist die zukünftige Situation an den einzelnen Grundschulen auf Grund der Aufhebung der Schulbezirksgrenzen und den damit verbundenen freien Anmeldeentscheidungen der Eltern schwer einzuschätzen.

 

Das Beispiel der Diesterwegschule macht die nach Wegfall der Schulbezirksgrenzen eintretenden Auswirkungen des Elternwahlverhaltens besonders deutlich. Zum Schuljahr 2008/09 waren im ehemaligen Einzugsbereich der Diesterwegschule 21 Kinder schulpflichtig. Es wurden allerdings im November des letzten Jahres nur 11 Kinder angemeldet. Fast die Hälfte der Kinder wurde an anderen Schulen angemeldet. Es ist zumindest nicht auszuschließen, dass sich künftig ähnliche Situationen wiederholen können.

 

Angesichts stark zurückgehender Schülerzahlen im Grundschulbereich (von 3.229 im Schuljahr 2007/08 auf 2.609 im Schuljahr 2011/12) in Verbindung mit den Auswirkungen der freien Anmeldeentscheidungen der Eltern werden nunmehr zeitnah Handlungskonzepte entwickelt, um – wie im vorliegenden Falle - Erweiterungsbauten an einzelnen Schulstandorten (bei Überkapazitäten an anderen Standorten) künftig zu vermeiden.

 

3. Antrag der CDU-Fraktion

 

Der Antrag der CDU-Fraktion knüpft an den o.a. Ratsbeschluss zur Aufhebung der Diesterwegschule an und führt weiter aus: „Die Kinder der bisherigen Diesterwegschule werden ab August 2008 weitgehend die Edith-Stein-Grundschule besuchen.“

 

Diese Annahme trifft nur für die künftigen Klassen 2 bis 4 zu. Für die hier im Wesentlichen relevante Eingangsklasse trifft dies allerdings nicht zu. Denn von 11 der an der Diesterwegschule angemeldeten Kinder für die Eingangsklasse sind nach Auflösung der Diesterwegschule nur 3 Kinder an der Edith-Stein-Schule angemeldet worden; der überwiegende Teil wurde an anderen Grundschulen angemeldet.

 

Der Beschlussvorschlag aus dem Antrag der CDU-Fraktion sieht die Beschaffung eines Gebäudecontainers für 4 Klassenräume vor. Benötigt werden aus Sicht der Schulverwaltung für den Unterricht 2 zusätzliche Klassenräume. Nach Angaben der Schulleitung wird sich die Zahl der Kinder im offenen Ganztag von 37 Kindern im laufenden Schuljahr 2007/08 nach den derzeitigen Anmeldungen auf 51 Kinder im Schuljahr 2008/09 erhöhen. Erfahrungsgemäß sind nach Beginn des neuen Schuljahres weitere Anmeldungen zum offenen Ganztag zu erwarten. Deshalb wird für den offenen Ganztagsbetrieb ein weiterer Raum benötigt. Vorgeschlagen wird, die bestehenden beiden Pavillons südlich des Hauptgebäudes mit ihren 4 Klassenräumen komplett für den offenen Ganztag (Speiseraum/Küche, 2 Gruppenräume, 1 Ruheraum) zu nutzen. Somit besteht aus Sicht der Schulverwaltung und in Abstimmung mit der Schulleitung ein Bedarf für 3 Klassenräume.

 

Nach dem Beschlussvorschlag ist der Zeitplan darauf auszurichten, dass zu Beginn des neuen Schuljahres im August 2008 die neuen Räume zur Verfügung stehen. Wie oben bereits ausgeführt, ist diese Vorgabe trotz verkürzter Ausschreibungsfrist wegen marktbedingter Lieferzeiten (hohe Nachfrage) nicht einzuhalten. Nach derzeitigen Erkenntnissen sind die Pavillonklassen nicht vor Ende September 2008 nutzbar.

 

Nach dem Antrag der CDU-Fraktion sollen die Pavillonklassen für einen Zeitraum von 3 bis 4 Jahren angemietet werden. Aus Sicht der Verwaltung sollte die konkrete Beschaffungslösung im Augenblick noch nicht festgelegt werden. Die Ausschreibung sollte alternativ für Anmietung, Leasing und Ankauf erfolgen, um im Rahmen einer daraufhin möglichen Analyse die für die Stadt wirtschaftlichste Lösung zu finden.

 

Die Finanzierung ist abhängig von der in Betracht kommenden Beschaffungslösung. Aus diesem Grunde sollte hierzu im Augenblick ebenfalls noch keine Festlegung getroffen werden.