Betreff
Einholung von Angeboten zur Erstellung eines Altenhilfeplanes für die Stadt Rheine
Vorlage
226/08
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss erteilt der Verwaltung den Auftrag, Angebote für die Erstellung eines Altenhilfeplanes für die Stadt Rheine einzuholen.


Begründung:

 

Bedeutsame demographische Entwicklungen und Veränderungen wie

·       die Zunahme des Anteils der Senioren an der Gesamtbevölkerung

·       die Verlängerung der Altersphase

·       steigende Problemlagen im Bereich von Pflegebedürftigkeit

führen zu neuen Herausforderungen für die kommunale Sozialpolitik und machen ein zielgerichtetes Handeln bei der Gestaltung nutzernaher Altenhilfestrukturen notwendig.

 

Eine bedeutsame Funktion kommt der kommunalen Pflegebedarfsplanung zu, die zunächst in die Verantwortung der Kreisebene gestellt ist. Im Rahmen einer städtischen Altenhilfeplanung ist hier jedoch ein enger Bezug herzustellen, da auch die örtliche Planung der Frage der Angemessenheit pflegerischer Strukturen sowie ihrer Einbettung in ein Gesamtsystem der Altenhilfe nachgehen muss. Wichtige Felder städtischer Altenhilfeplanung und –politik betreffen darüber hinaus

·       offene Angebote im Bereich Kommunikation und gesellschaftlichen Teilhabe

·       Wohnen im Alter

·       Beratungsdienste

·       ambulante Haushalts-, Unterstützungs- und Pflegedienste zur Gewährleistung von Wohn- und Versorgungssicherheit

 

Von hoher Bedeutung ist eine ganzheitliche Perspektive, die die verschiedenen Leistungsbereiche der Altenhilfe in ihrer funktionalen Verflechtung thematisiert. Zielperspektive ist ein flexibles und durchlässiges Altenhilfesystem, das Angebote für sich verändernde Lebens- und Problemlagen bereithält. Ebenfalls von hoher Bedeutung ist eine kleinräumige Perspektive, die die Lebensbedingungen im Wohnumfeld in den Blick nimmt und Ansätze zur Weiterentwicklung der teilräumlichen Versorgungslage eröffnet.

 

Als zentrale Anforderungen an die Altenhilfeplanung und –politik sind entsprechend zu nennen:

·       umfassende Planung, die sämtliche Leistungsbereiche der Altenhilfe aufgreift und auf eine vollständige, integrierte Funktionskette der Altenhilfe abzielt

·       Organisationsentwicklung der Altenhilfe und Vernetzung der Angebote, Analyse der organisatorischen Voraussetzungen sowie der Kooperations- und Koordinationserfordernisse eines zukünftigen Altenhilfesystems

·       Sozialraumbezogener Planungsansatz, möglichst anknüpfend an bestehende planerische Gebietsgliederungen, um stadtteilbezogene Potentiale zu erschließen und Perspektiven für fachübergreifende Handlungsansätze zu eröffnen

 

 

Die Altenhilfeplanung sollte folgende Module enthalten:

 

1.   Erarbeitung eines Zielsystems der Altenhilfe in Rheine.

2.   Gesamtstädtische und kleinräumige demografische Analyse und Zielgruppenanalyse einschließlich Prognose der zukünftigen Entwicklung der Zielgruppen.

3.   Kleinräumige, stadtteilbezogene Bestandsanalyse der Infrastruktur und Dienste des öffentlichen Lebens, die besondere Bedeutung im Alter haben.

4.   Bestands- und Bedarfsanalyse sowie Maßnahmenentwicklung für die Funktionsbereiche der Altenhilfe.

·         Beratungsdienste für das Alter

·         Wohnen im Alter: altengerechte Wohnformen, Wohnsicherheit, Altenwohnungen, innovative Wohnformen, Wohnraumanpassung

·         Kommunikation und gesellschaftliche Teilhabe: Altenclubs, Begegnungsstätten, Aktivierung und Betätigung, Bildung, Erholung, politische Partizipation

·         ambulante Haushalts-, Unterstützungs- und Pflegedienste

·         teilstationäre und stationäre Einrichtungen und Dienste der Altenhilfe

·         organisatorische Verankerung der Altenhilfe und gesamtstädtische Abstimmungs- und Koordinationsstrukturen

·         Erfassung jeweils aller planungsrelevanten Merkmale zum Infrastrukturangebot, zu Leistungen und Diensten sowie zur Personal- und Organisationsstruktur; Analyse der Angebotsstruktur und Identifizierung von Versorgungslücken.

5.   Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Angebotsstruktur in den Funktionsbereichen sowie zur Organisationsstruktur der Altenhilfe, gesamtstädtische und stadtteilbezogene Arbeitsansätze und Reorganisationserfordernisse, Sofortprogramm

Seit der Einführung der Pflegeversicherung zum 1.1.1995 wird die Planung und Errichtung von Altenhilfeeinrichtungen, z.B. die Errichtung von Altenheimen, dem freien Markt überlassen. Hier sind direktive Einflussnahmen durch Kommunen nicht möglich. Wie jüngste Erfahrungen in Rheine zeigen, führt diese Handhabung teilweise zu „Überproduktionen“ von Heimplätzen. Um solchen Fehlentwicklungen entgegentreten zu können, ist eine qualifizierte Analyse der zukünftigen Bedarfe vor Ortdringend erforderlich.