Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Beschluss des
Sozialausschusses:
Der Sozialausschuss
empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, den vom Integrationsrat verabschiedeten
Appell zum kommunalen Wahlrecht von Ausländerinnen und Ausländern zu beschließen.
Beschluss des Rates:
Der Rat der Stadt
Rheine beschließt den nachstehend abgedruckten Appell zum kommunalen Wahlrecht
von Ausländerinnen und Ausländern.
Appell:
„Kommunales Wahlrecht für alle Migrantinnen und
Migranten:
Jetzt!
Politische
Gleichberechtigung muss am Anfang jeder gelungenen Integration stehen! Nur wer
die Möglichkeit hat, sich durch die Wahl seiner Vertreterinnen
und Vertreter an
der Politik vor Ort zu beteiligen, wird ernst genommen! Diese Menschen sind
dann nicht mehr Objekte des politischen Handels, sondern gestalten das Leben in
ihrem Umfeld aktiv mit.
Nicht jede
Migrantin und jeder Migrant, die/der schon seit vielen Jahren in Deutschland
lebt, kann oder will aber die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen oder kann
dies nur unter erschwerten Bedingungen tun.
Deshalb fordern
wir das kommunale Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten, die sich seit
mindestens fünf Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik aufhalten, unabhängig
von ihrer Staatsangehörigkeit.
Das
Bundesverfassungsgericht hat bereits 1990 entschieden, dass ein kommunales
Wahlrecht auch für Migrantinnen und Migranten nach einer Änderung des Grundgesetzes
möglich ist.
Der Europarat mit
seinen 43 Mitgliedsländern fordert seit Jahren, allen Ausländern mit legalem
Aufenthaltsrecht, unabhängig von der Nationalität, das uneingeschränkte aktive
und passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene zuzusprechen.
Das kommunale
Wahlrecht für alle lange hier lebenden Migrantinnen und Migranten ist jetzt
durch den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene wieder in das
Bewusstsein der Politik gerückt worden. Es muss jetzt darum gehen, den
Prüfauftrag aus dem Koalitionsvertrag in eine offensive Politik umzuwandeln,
NRW sollte dabei an der Spitze stehen. In der Integrationsoffensive NRW hat
sich im Jahr 2001 die Mehrheit der im Landtag vertretenen Parteien für das
kommunale Wahlrecht ausgesprochen.
Eine demokratische
Bürgergesellschaft kann es sich auf Dauer nicht leisten, einen großen Teil
ihrer Mitglieder von den elementarsten Mitwirkungsrechten auszuschließen.
Deshalb:
Kommunales Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten - Jetzt !“
Begründung:
Nach § 7 des Kommunalwahlgesetz NRW sind grundsätzlich diejenigen wahlberechtigt,
die
- am Wahltag Deutsche im Sinne von Artikel
116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines
Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen,
- das sechzehnte Lebensjahr vollendet
haben und
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl
in dem Wahlgebiet ihre Wohnung haben, bei mehreren Wohnungen ihre
Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung
außerhalb des Wahlgebiets haben
Diese Regelung basiert auf Artikel 28 des Grundgesetzes. Hier heißt es
in Satz 3:
Bei Wahlen in Kreisen und
Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates
der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen
Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar.
Da das Landeswahlrecht wie alle deutschen Gesetze dem Grundgesetz
untergeordnet ist, müsste für ein kommunales Wahlrecht für Migranten das
Grundgesetz geändert werden.
Der
Integrationsrat hat sich in seiner Sitzung am 14.05.2008 einstimmig für ein kommunales
Wahlrecht für Migranten ausgesprochen.
Der Integrationsrat der Stadt Rheine
bittet den Rat, sich bei der Landesregierung und den Landtagsfraktionen mit dem
obigen Appell, der weitgehend einem Mustertext der LAGA-NRW entspricht, für die
Einführung des kommunalen Wahlrechts für
alle Migrantinnen und Migranten, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit,
die seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik lebenden, einzusetzen.
Begründung
zur Dringlichkeit:
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass im Sommer 2009
die nächste Kommunalwahl stattfindet, und dass neben der Änderung im
Kommunalwahlgesetz weitere Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden müssen,
ist die Verwaltung der Auffassung, dass die Beratung dieses
Tagessordnungspunktes nicht auf die nächste planmäßige Sitzung des
Sozialausschusses am 09. Sept. 2008 verschoben werden sollte. Die
Ratsentscheidung könnte dann erst am 28.10.2008 erfolgen.