VORBEMERKUNG/KURZERLÄUTERUNG:
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB hat vom 17. Februar 2006 bis einschließlich 16. März 2006 stattgefunden. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht worden mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange waren von den Änderungsinhalten nicht berührt; auf eine Benachrichtigung von der öffentlichen Auslegung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB wurde deshalb verzichtet.
Da keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind, ist nunmehr der Satzungsbeschluss zu fassen.
Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu der Bebauungsplanänderung zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist (Anlage 3). Sie ist als Verdeutlichung der Entscheidungsfindung bzw. als Basismaterial bei gerichtlicher Abwägungskontrolle mit zu beschließen.
Ausschnitte aus dem Entwurf der Bebauungsplanänderung liegen ebenfalls bei (Anlagen 1 und 2).
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:
I. Beratung der Stellungnahmen
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
i.
V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
2. Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr.
3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
Aufgabenbereiche von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher ‚Belange wurden nicht berührt. Auf eine entsprechende Beteiligung wurde deshalb verzichtet, es liegen deshalb keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vor.
Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:
II. Bestätigung der Beschlüsse des
Stadtentwicklungsausschusses
"Planung
und Umwelt"
Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den während der Beteiligungen gemäß § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen zur Kenntnis und bestätigt diese.
III. Satzungsbeschluss
nebst Begründung
Gemäß der §§ 1 Abs. 8 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Mai 2005 (GV. NRW S. 498) wird die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22, Kennwort: "Liegnitzer Weg", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.
Anlagen:
Anlage 1: 6. Änderung B-Plan Nr. 22 – ALT
Anlage 2: 6. Änderung B-Plan Nr. 22 – NEU
Anlage 3: Begründung zur 6. Änderung des B-Planes Nr. 22