Betreff
Jahresabschluss 2006 der GVZ-Entwicklungsgesellschaft mbH a) Feststellung des Jahresabschlusses b) Ergebnisverwendung c) Entlastung der Geschäftsführung
Vorlage
288/08
Aktenzeichen
K-4.3-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Vertreterin der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der GVZ-Entwicklungsgesellschaft mbH, Frau Dr. Angelika Kordfelder, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

a)   Der Jahresabschluss 2006, abschließend mit einer Bilanzsumme von
367.099,93 €, wird in der vorgelegten Form festgestellt.

 

b)   Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 98.852,22 € wird aus handels- und steuerrechtlichen Gründen mit der Kapitalrücklage verrechnet, so dass zum
01. Januar 2007 eine Kapitalrücklage in Höhe von 218,47 € verbleibt.

 

c)   Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung erteilt.


Begründung:

 

Der von der GVZ-Entwicklungsgesellschaft mbH vorgelegte Jahresabschluss 2006 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 98.852,22 € ab. Der Zuschuss der Stadt Rheine, der aus handels- und steuerrechtlichen Gründen der Kapitalrücklage zugeführt wurde, betrug für das Geschäftsjahr 2006 82.000,00 €. Dadurch wird in der Gewinn- und Verlustrechnung ein Jahresfehlbetrag von 98.852,22 € ausgewiesen. Die Saldierung dieses Fehlbetrages mit dem Zuschuss der Stadt Rheine ergibt einen tatsächlichen Fehlbetrag für 2006 in Höhe von 16.852,22 €. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2006 wird ein Eigenkapital von 51.347,66 € ausgewiesen.

 

Für die Beschlussfassung des Vertreters der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung bedarf es gemäß § 113 (1) Gemeindeordnung NW eines Beschlusses des Rates bzw. eines Ausschusses der Stadt Rheine.


Anlagen:

 

Informationen zum Jahresabschluss 2006