Betreff
Einteilung der Stadt Rheine in Wahlbezirke
Vorlage
289/08
Aktenzeichen
FB 7 -st
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Wahlausschuss beschließt die Änderung der Einteilung der 22 Wahlbezirke wie in der Begründung ausgeführt.


Begründung:

 

Nach § 4 des Kommunalwahlgesetzes muss der Wahlausschuss der Gemeinde spätestens 8 Monate vor Ablauf der Wahlperiode das Wahlgebiet in so viele Wahlbezirke einteilen, wie Vertreter in Wahlbezirken zu wählen sind. Für Rheine bedeutet dies, dass 22 Wahlbezirke einzuteilen sind. Zur Kommunalwahl 2004 wurde der Wahlbezirkszuschnitt komplett überprüft, nunmehr soll lediglich eine Korrektur aufgrund von Wünschen der Bürger oder Änderungen in der Bevölkerungsstärke erfolgen.

 

Aus dem Bereich des Augustusringes kam die Anregung von Bürgern, diesen Bereich nicht dem Wahlkreis 9 (Rodde/ Kanalhafen/ Eschendorf-Ost), sondern dem Wahlkreis 6 (Rheine-Ost) zuzuordnen. Der Wahlkreis 6 ist derzeit mit -18,3% der kleinste Wahlkreis, allerdings liegt auch der Wahlkreis 9 5,43 % unter dem Durchschnitt. Mit der Änderung ergäbe sich für beide Wahlkreise eine Abweichung zum Durchschnitt von 14,5 - 15 %.

 

WBZ 7

 

WBZ 9

 

WBZ 6

 

 

 

Folgende Straßen und Häuser sind konkret betroffen:

 

 

 

Die Abweichung von der durchschnittlichen Zahl der Einwohner in den Wahlbezirken darf seit der Änderung des Kommunalwahlrechts am 17.10.2007 nicht mehr als 25 % (vorher  33,3%) betragen. Im Wahlkreis 21 (Wadelheim/ Bentlage-West) beträgt diese Abweichung nach der derzeitigen Einteilung 19,82 %, es besteht damit lediglich noch eine freie Spitze von 174 Personen. Die ist vor allem deswegen kritisch, weil sich im Wahlkreis 21 zwei Baugebiete befinden. Der angrenzende Wahlkreis 20 „Schleupe/ Thieberg“ ist ebenfalls vergleichsweise groß und liegt 14,19 % über dem Durchschnitt. Der Nachbarwahlkreis 22 (Wietesch/ Bentlage-Ost) liegt derzeit 4,33 % unter dem Durchschnitt.

 

Es wird daher geplant, folgende Verschiebungen durchzuführen:

 

Verschiebung von 21 zu 22 (in der Zeichnung grün markiert)

 

 

Verschiebung von 20 zu 22 (in der Zeichnung rot markiert)

 

WBZ 20

 

WBZ 21

 

WBZ 22

 

 

 Für die Wahlkreise 20 - 21 bedeutet diese Änderung in Zahlen:

 

 

Mit diesen Änderungen ergibt sich insgesamt, dass kein Wahlkreis mehr als 17 % Abweichung nach unten oder oben aufweist. Die größte Abweichung besteht mit

-16,99 % im Wahlkreis 14 (Hauenhorst-Ost/ Mesum-West).

 


Anlagen:

 

Anlage 1 - Einwohnerzahlen der Wahlbezirke

Anlage 2 - Kommunalwahlbezirke derzeitiger Stand (Karte)

Anlage 3 - Einteilung der Kommunalwahlbezirke