Vorbemerkung/Kurzerläuterung:
Inhalt dieser
Flächennutzungsplanänderung ist die Umwandlung eine Wohnbaufläche in
Sonderbaufläche im Einmündungsbereich der Sassestraße in die Neuenkirchener
Straße, um hier ein Elektrohaushaltsgeräte Service-Center mit Verkauf
realisieren zu können.
1. Das Vorhaben
Mit dem als Anlage 1
beigefügten Schreiben vom 15. Dezember 2005 teilte die Firma Westen ihre
Absicht mit, ihren Betrieb von der Carl-Zeiss-Straße zum Eckbereich
Neuenkirchener Straße/Sassestraße am „Dutumer Kreisel" zu verlegen. Die
Firma Westen unterhält einen Elektroinstallationsbetrieb und eine
Verkaufsausstellung für Elektrogeräte, überwiegend Großgeräte (sog. „weiße
Ware"). Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist jedoch der Kundendienst für
die Fabrikate namhafter Elektrogerätehersteller.
Der derzeitige
Betriebsstandort ist für diese Kundendienstfunktion und auch für den
Installationsbetrieb nicht verkehrsgünstig genug. Zudem ist der
Elektrogeräte-Einzelhandelsbetrieb nicht ausreichend wahrnehmbar. Der neue
Standort am Dutumer Kreisel bietet für sowohl für den Kundendienst und den
Installationsbetrieb eine optimale Verkehrsanbindung als auch eine gute
Wahrnehmbarkeit für den Verkauf von Elektrogeräten. Die vorwiegend für
Elektrogroßgeräte bestimmte Verkaufs- und Ausstellungsfläche soll dabei von
derzeit ca. 200 m2 Verkaufsfläche auf knapp 400 m2
Verkaufsfläche erweitert werden.
2. Bewertung des Vorhabens
Mit diesem Vorhaben erhält
die Firma Westen die Möglichkeit, in Rheine zu bleiben und ihren Betrieb an
einem Standort zu optimieren, der für ihren Kundendienst und ihren
Installationsbetrieb verkehrsmäßig optimal liegt und der dem Elektrofachgeschäft
eine adäquate Präsentationsmöglichkeit nach außen bietet. Mit dem vorgesehenen
Gebäude erhält das Umfeld des Dutumer Kreisels im Eckbereich Neuenkirchener
Straße/Sassestraße eine ansprechende städtebauliche Gestaltung. Für das
Vorhaben sprechen also betriebliche und damit wirtschaftsfördernde Belange
einerseits und Belange der städtebaulichen Gestaltung andererseits.
Gegen das Vorhaben spricht
allerdings unter dem Aspekt der Zentrenverträglichkeit die gutachterliche
Empfehlung des Büros Junker und Kruse, die Ausstrahlung des
Grundversorgungszentrums an der Felsenstraße nicht weiter zu stärken und den
zentren- oder nahversorgungsrelevanten Einzelhandel nicht auf umliegende
Flächen am Dutumer Kreisel auszudehnen. Außerdem wird der Einzugsbereich des Elektrogerätehandels
den Versorgungsbereich dieses Grundversorgungszentrums an der Felsenstraße bei weitem
überschreiten. Dies widerspricht dem vom Rat bei der Billigung des
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes am 8. November 2005 beschlossenen
Grundsatz, innenstadtrelevante Hauptsortimente in Grundund
Nahversorgungszentren nur zur ergänzenden Versorgung der Bevölkerung im
Versorgungsbereich des jeweiligen Zentrums in begrenztem Umfang aus
nahmsweise
zuzulassen.
Unter
dem Aspekt der Zentrenverträglichkeit wirkt sich allerdings für das Vorhaben
entlastend aus, dass die Grenze zu einem Fachmarkt mit mehr als 400 m2
Verkaufsfläche nicht überschritten wird und dass die sog. „weiße Ware"
zwar ein nach der Rheiner Liste zentrenrelevantes Sortiment, nicht aber ein
stark Innenstadt prägendes Leitsortiment ist. Durch die zusätzlichen 200 m2
Verkaufsfläche für Elektrogeräte dürfte der Innenstadthandel nicht erheblich
beeinträchtigt werden. Wegen der Beschränkung auf Elektrogeräte wird das
Vorhaben die Nahversorgungsfunktion des Zentrums an der Felsenstraße nicht zu
Lasten anderer Grund- und Nahversorgungszentren der Stadt stärken können.
Zur
Frage der Zentrenverträglichkeit dieses Einzelhandelsvorhabens ist auch das
Planungsbüro Junker und Kruse gefragt worden, das die Grundlagen für das neue
Einzelhandels- und Zentrenkonzept erarbeitet hat. Herr Kruse erklärte, dass er
als Gutachter der Stadt dieses Vorhaben auf Grund seiner Voten zur Eingrenzung
des Einzelhandels am Dutumer Kreisel zwar nicht empfehlen könne, andererseits
aber auch nicht von einem "Verrat" am Einzelhandels- und
Zentrenkonzept sprechen könne, das erst am 8. November vom Rat einstimmig
verabschiedet worden ist. In einer solchen Situation müsse die Stadt Rheine die
Pro- und Contra-Aspekte selbst bewerten und gegeneinander abwägen.
Die
Verwaltung ist der Auffassung, dass die Pro-Argumente überwiegen und dass wegen
des Gewichts dieser Argumente eine relativ geringfügige Ausnahme vom
Einzelhandels- und Zentrenkonzept gerechtfertigt ist, weil das Ziel einer
attraktiven Innenstadt allenfalls geringfügig und das Ziel der wohnungsnahen
Grundversorgung überhaupt nicht beeinträchtigt werden.
Um
auch einen Wechsel zu nahversorgungsrelevanten Sortimenten oder gar zu
Innenstadt prägenden Leitsortimenten sowie eine spätere Ausdehnung der
Verkaufsfläche auszuschließen, soll ein entsprechend differenziertes
Sondergebiet festgesetzt werden. Außerdem ist die Firma Westen bereit, diese
Zweckbindung auch durch die Eintragung einer Dienstbarkeit grundbuchlich
abzusichern.
Entwurfsbezogen
und parallel zu dieser Flächennutzungsplananderung wird die 1. Änderung des
Bebauungplanes Nr. 289, Kennwort: „Wadelheim-Ost/Sassestraße - Teil B 2"
durchgeführt.
Beschlussvorschlag
/ Empfehlung:
I. Änderungsbeschluss
Der
Stadtentwicklungsausschuss Planung und Umwelt der Stadt Rheine beschließt
gemäß § 1 Abs. 8 BauGB, den Flächennutzungsplan der Stadt Rheine, Kennwort:
„Sassestraße", zu ändern.
Gegenstand dieser Änderung
ist die Umwandlung einer „Wohnbaufläche" in „Sonderbaufläche".
Der Änderungsbereich bezieht
sich auf das Flurstück 891 tlw., Flur 10, Gemarkung Rheine links der Ems, und
wird durch die Neuenkirchener Straße/Sassestraße/ Landersumer Weg begrenzt.
Der räumliche Geltungsbereich
ist im Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.
II. Beschluss zur
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der
Stadtentwicklungsausschuss Planung und Umwelt der Stadt Rheine beschließt,
dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Rheine, Kennwort: „Sassestraße", eine frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit durchzuführen ist.
Die öffentliche Unterrichtung
über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen
der Planung sollen durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit
anschließender dreiwöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und
Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist
allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Anlagen:
Anlage 1: Schreiben vom Immobilien-Zentrum Rheine GmbH
Anlage 2: Übersichtsplan ALT
Anlage 3: Übersichtsplan NEU
Anlage 4: Begründung