Betreff
Ausbau Neue Stiege von Dechant-Römer-Straße bis westliche Parkplatzzufahrt des geplanten Waldfriedhofes I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger II. Festlegung der Herstellungsmerkmale III. Satzung über die Herstellungsmerkmale
Vorlage
156/06
Aktenzeichen
5.3-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Beschluss des Bau- und Betriebsausschusses:

 

Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II:          Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße Neue Stiege von Dechant-Römer-Straße bis westliche Parkplatzzufahrt des geplanten Waldfriedhofes:

 

A) Im Bereich der Wohnbebauung Haus Nr. 1 bis Haus Nr. 11 b

 

Es ist ein Ausbau im Trennungsprinzip (30 km/h) vorgesehen

 

1.        Herstellung einer 5,00 m breiten Fahrbahn in Asphalt mit Unterbau; Bauklasse IV der RStO

 

2.        Anlegung eines 50 cm breiten Schrammbordes aus Betonsteinplatten in Beton versetzt an der Südseite

 

3.        Pflasterung eines Pkw-Parkstreifens in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster in 2,00 m Breite mit Unterbau an der Nordseite

 

4.        Anlegung von Grünbeeten mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung zur Unterbrechung des Parkstreifens in einer Breite von 2,00 m an der Nordseite

 

5.        Anlegung eines 1,50 m breiten Gehweges in Betonsteinplatten mit Unterbau an der Nordseite.

Einfassung des Gehweges mit Rundbord r = 5 cm, in Zufahrten auf 2 cm

abgesenkt

 

6.        Herstellung von 30 cm breiten Entwässerungsrinnen beiderseits der Fahrbahn

Einbau von Straßenabläufen mit Anschluss an die Kanalisation

 

7.        Aufstellung einer elektrischen Straßenbeleuchtung Seitenaufsatzleuchten 2 x 50 Watt mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m

 

 

B) Im Bereich des Waldfriedhofes

 

Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen

 

1.            Pflasterung eines niveaugleichen verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der Verkehrsparzelle bestehend aus einer 6,00 m breiten Mischfläche mit Unterbau, Bauklasse IV, RStO

Gliederung der Mischfläche durch farblichen Wechsel des Pflasters, graues Betonsteinpflaster in 4,20 m Breite und rotes Betonsteinpflaster in 1,50 m Breite

 

2.           Herstellung einer 30 cm breiten Entwässerungsrinne

          Einbau von Straßenabläufen mit Anschluss an die Kanalisation

 

3.           Aufstellung einer elektrischen Straßenbeleuchtung Seitenaufsatzleuchten 2 x 11 Watt mit einer Lichtpunkthöhe von 4,00 m

 

 

Beschluss des Rates

 

Zu III:        Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bau- und Betriebsausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße Neue Stiege von Dechant-Römer-Straße bis westliche Parkplatzzufahrt des geplanten Waldfriedhofes.

 

 

 

Satzung

 

über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße Neue Stiege von Dechant-Römer-Straße bis westliche Parkplatzzufahrt des geplanten Waldfriedhofes vom ______…

 

Gemäß § 7 Abs. 1 i. V. m. § 41 Abs. 1 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498), hat der Rat der Stadt Rheine in seiner Sitzung am ____… folgende Satzung beschlossen:

 

Der oben genannte Straßenzug ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der zurzeit geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und folgende Teileinrichtungen vorhanden sind:

 

A) Im Bereich der Wohnbebauung Haus Nr. 1 bis Haus Nr. 11 b

 

1.     Fahrbahn in Asphalt mit Unterbau

2.     Parkstreifen mit Unterbau und einer Decke aus Betonsteinpflaster an der Nordseite der Straße

3.        Gehweg an der Nordseite der Straße mit Unterbau und einer Deckenbefestigung aus Betonplatten

4.        Grünbeete mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung zur Gliederung des Parkstreifens

5.        Schrammbord aus Betonsteinplatten in Beton versetzt auf der südlichen Seite der Straße

6.     Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

7.     Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 

B) Im Bereich des Waldfriedhofes

 

1.     Mischfläche bestehend aus niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Befestigung aus grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

2.     Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

3.     Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung


Begründung:

 

Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung der Straße Neue Stiege von Dechant-Römer-Straße bis westliche Parkplatzzufahrt des geplanten Waldfriedhofes fand in der Zeit vom 20. März bis 04. April 2006 in den Räumen des Fachbereiches Planen und Bauen statt.

 

Während der Offenlage gingen folgende Änderungswünsche bzw. Eingaben seitens der Anlieger ein (Anlage 1-4).

 

1.   Eingabe von Einwohner/in A

 

Die Eingabe ist als Anlage 1 beigefügt.

 

        Abwägung:

 

        1. Vor dem Haus Neue Stiege 11 a soll statt eines geplanten Grünbeetes mit Baumbepflanzung ein weiterer Stellplatz angelegt werden. Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen den Wegfall des Grünbeetes und das Anlegen von insgesamt zwei Stellplätzen vor dem Haus Nr. 11 a/b.

 

        Die Änderung wurde in den Ausbauplan eingearbeitet.

 

        2. Es wird angeregt, auf die Erschließungsstraße vor dem Friedhof zu verzichten. Eine entsprechende Wendemöglichkeit am Ende der mit Wohnhäusern angebauten Neue Stiege sei ausreichend. Stattdessen soll im Bereich des geplanten Waldfriedhofes ein Radweg angelegt werden.

 

        Die Friedhofsplanung ist in verschiedenen Gremien beraten und beschlossen worden. Danach ist vorgesehen, den Werk- und Containerhof an der südwestlichen Seite des Friedhofes anzuordnen. Für die verkehrliche Erschließung des Friedhofes ist die Herstellung einer ordnungsgemäßen, befahrbaren Erschließungsstraße grundsätzlich erforderlich. Da die Erschließungsstraße nur bis zur westlichen Parkplatzzufahrt ausgebaut wird, und keinen Anschluss an die Industriestraße erhalten soll, ist ein starker Verkehr, der zu Behinderungen oder Verkehrsgefährdungen führen könnte, auszuschließen. Bei geringer Verkehrsbelastung ist es üblich, Erschließungsstraßen als verkehrsberuhigte Bereiche auszubauen. Da diese verkehrsberuhigten Bereiche nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden dürfen, wird die Verkehrssicherheit für die schwächeren Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer in genügender Weise berücksichtigt. Ein eigenständiger Fuß- und Radweg ist deshalb abzulehnen.

 

        Abwägungsbeschluss:

 

        Der Bauausschuss beschließt den Wegfall des Grünbeetes und das Anlegen von insgesamt zwei Stellplätzen vor dem Haus Nr. 11 a/b. Der Bauausschuss lehnt die Herstellung eines Fuß- und Radweges im Bereich des geplanten Waldfriedhofes ab.

 

 

2.   Eingabe von Einwohner/in B

 

Die Eingabe ist als Anlage 2 beigefügt.

 

        Abwägung:

 

        Das vor dem Haus Neue Stiege Nr. 1 vorgesehene Grünbeet mit Baumbepflanzung würde zu nah zum Gebäude stehen und soll deshalb nicht angelegt werden. Weiterhin wird angeregt, auf der südlichen Grundstücksseite eine Zufahrt für eine zukünftige Neubebauung vorzusehen. Weiterhin wird angeregt, den Standort der Straßenbeleuchtung vom Gebäude weg zu verlegen.

        Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen die Änderungswünsche. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Leuchte an der Dechant-Römer-Straße werden die geplanten Leuchtenstandorte der Neue Stiege angepasst. Der Leuchtenstandort vor Haus Nr. 1 soll um ca. 11 m in südliche Richtung verschoben werden. Durch die Berücksichtigung einer zukünftigen Zufahrt muss der vorgesehene Baumstandort aufgegeben werden. Da Frau Ossege zugesagt hat, das vor der Einmündung der Neuen Stiege in die Dechant-Römer-Straße liegende Grünbeet zu unterhalten und zu pflegen, soll auf das Pflanzen eines Baumes innerhalb dieses Grünbeetes verzichtet werden.

 

        Die Änderungen wurden in den Ausbauplan eingearbeitet.

 

        Abwägungsbeschluss:

 

        Der Bauausschuss beschließt den Wegfall der geplanten Grünbeete mit Baumbepflanzung, da das erste Grünbeet zu nah am Gebäude stehen würde und das zweite Grünbeet im Bereich einer zukünftigen Zufahrt liegen würde. Der Bauausschuss beschließt die Verschiebung des geplanten Leuchtenstandortes um ca. 11 m in südliche Richtung und stimmt der Anlegung eines Grünbeetes vor der Einmündung zur Dechant-Römer-Straße ohne Baumbepflanzung zu.

 

 

3.   Eingabe von verschiedenen Anliegern der Straße Neue Stiege und weiterer Straßen im Nahbereich

 

Die Eingabe ist als Anlage 3 beigefügt.

 

        Abwägung:

 

        Von Anliegern der Straßen Neue Stiege, Am Schultenhof, Prozessionsweg und Stickenhover wird in einer Unterschriftenliste angeregt, auf die Erschließungsstraße vor dem Friedhof zu verzichten und stattdessen im Bereich des geplanten Waldfriedhofes ein Radweg anzulegen.

 

        Die Friedhofsplanung ist in verschiedenen Gremien beraten und beschlossen worden. Danach ist vorgesehen, den Werk- und Containerhof an der südwestlichen Seite des Friedhofes anzuordnen. Für die verkehrliche Erschließung des Friedhofes ist die Herstellung einer ordnungsgemäßen, befahrbaren Erschließungsstraße grundsätzlich erforderlich. Da die Erschließungsstraße nur bis zur westlichen Parkplatzzufahrt ausgebaut wird, und keinen Anschluss an die Industriestraße erhalten soll, ist ein starker Verkehr, der zu Behinderungen oder Verkehrsgefährdungen führen könnte, auszuschließen. Bei geringer Verkehrsbelastung ist es üblich, Erschließungsstraßen als verkehrsberuhigte Bereiche auszubauen. Da diese verkehrsberuhigten Bereiche nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden dürfen, wird die Verkehrssicherheit für die schwächeren Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer in genügender Weise berücksichtigt. Ein eigenständiger Fuß- und Radweg ist deshalb abzulehnen.

 

        Abwägungsbeschluss:

 

        Der Bauausschuss beschließt die Herstellung einer Erschließungsstraße im Bereich des geplanten Waldfriedhofes und lehnt die Herstellung eines Fuß- und Radweges im Bereich des geplanten Waldfriedhofes ab.

 

 

4.   Eingabe von Einwohner/in C

 

Die Eingabe ist als Anlage 4 beigefügt.

 

        Abwägung:

 

        Vor dem Haus Neue Stiege 11 a soll statt eines geplanten Grünbeetes mit Baumbepflanzung ein weiterer Stellplatz angelegt werden. Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen den Wegfall des Grünbeetes und das Anlegen von insgesamt zwei Stellplätzen vor dem Haus Nr. 11 a/b.

 

        Die Änderung wurde in den Ausbauplan eingearbeitet.

 

        Abwägungsbeschluss:

 

        Der Bauausschuss beschließt den Wegfall des Grünbeetes und das Anlegen von insgesamt zwei Stellplätzen vor dem Haus Nr. 11 a/b. (siehe Beschluss zu Eingabe Nr. 1)

 

 

Zu II:  Festlegung der Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße Neue Stiege von Dechant-Römer-Straße bis westliche Parkplatzzufahrt des geplanten Waldfriedhofes

 

Die an die Neue Stiege angrenzenden bebaubaren Flächen sind mittlerweile vollständig bebaut. Im Bereich des Waldfriedhofes werden derzeit die Flächen angelegt und Fußwege ausgebaut.

 

Die Straße Neue Stiege ist aufgrund ihrer Lage im Straßennetz und Verkehrsbedeutung als Erschließungsstraße einzustufen. Neben der Erschließung der angrenzenden Wohnhäuser hat sie auch die Aufgabe, den Friedhof und einen Spielplatz an das übrige Straßennetz anzubinden.

 

Der Ausbau ist im Bereich der Wohngrundstücke im Trennungsprinzip vorgesehen. Die Gehwege, Parkbuchten und Grünbeete werden durch ein Bord mit vorgelagerter Rinne höhenmäßig von der Fahrbahn abgesetzt. An der süd- westlichen Straßenseite wird die Fahrbahn durch ein Schrammbord abgegrenzt.

 

Die Fahrbahn erhält in diesem Bereich einen Belag aus Asphalt. Die Gehwege erhalten einen Belag aus grauen Betonpflasterplatten und die Parkstände werden in anthrazitfarbigem Pflaster hergestellt.

 

Im Zuwegungsbereich zum Friedhof wird das höhengleiche Mischungsprinzip eingesetzt, wobei eine Befestigung der Mischfläche in grauem und rotem Betonsteinpflaster vorgesehen ist.

 

Zwischen der Neuen Stiege und der Straße Am Schultenhof wird ein 3,00 m breiter Fuß- und Radweg in wasserdurchlässigem, rotem Pflaster angelegt. Dieser Fuß- und Radweg wird durch 2,00 m breite Grünstreifen begrenzt.

 

Der Belag und die Beleuchtungseinrichtungen entsprechen dem üblichen Ausbaustandard von T 30-Zonen und verkehrsberuhigten Bereichen im Stadtgebiet.

 

 

Ausbaukosten:

 

Neue Stiege, Erschließungsstraße einschl. Verlängerung:    136 T€

Vorfeld Parkplatz Friedhof:                                                  47 T€

                                                                                        183 T€

 

Die Erschließungsanlage Neue Stiege beginnt an der Dechant-Römer-Straße und endet hinter der westlichen Parkplatzzufahrt des geplanten Waldfriedhofes. Die Neue Stiege endet deshalb hinter der westlichen Parkplatzzufahrt des Waldfriedhofes, weil nur so der Friedhof zufrieden stellend erschlossen werden kann. Die sich dadurch ergebende höhere Beitragsbelastung der Eigentümer der Wohngrundstücke ist noch zu rechtfertigen, weil die in die Aufwandverteilung einzubeziehende Teilfläche des Waldfriedhofes die Beitragsbelastung der Wohngrundstücke auch so noch mindert.

 

Beim Ausbau der Straße Neue Stiege handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage. Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach Bestimmungen des BauGB (90 % Anliegeranteil).

 

Ausbauzeitpunkt:

 

Der Ausbau erfolgt - nach Abschluss des Planverfahrens voraussichtlich im Sommer 2006.

 

Finanzierung:

 

Die Durchführung der Maßnahme ist im derzeit gültigen Investitionsplan für 2006 enthalten. Gleichwohl steht die Maßnahme im Rahmen der Aufstellung des neuen Investitionsplanes unter dem Vorbehalt der derzeit nicht gesicherten Finanzierung.

 

 

Zu III: Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau Neue Stiege von Dechant-Römer-Straße bis westliche Parkplatzzufahrt des geplanten Waldfriedhofes

 

Da die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße Neue Stiege von Dechant-Römer-Straße bis westliche Parkplatzzufahrt des geplanten Waldfriedhofes von der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abweichen, ist vom Rat eine Änderungssatzung zu beschließen , die anschließend bekannt zu machen ist.


Anlagen:

 

Anlage 1: Schreiben Einwohner/in A

Anlage 2: Schreiben Einwohner/in B

Anlage 3: Stellungnahme der Anwohner

Anlage 4: Schreiben Einwohner/in C

Anlage 5: Lageplan Ausbau Neue Stiege, Bl. 1 und 2